Umplanung Radwege bei Straßensanierung?

  • Wenn eine Straße inklusive Radwege saniert wird, müssen dann auch aktuelle Regelwerke, z. B. ERA 2010, angewendet werden und der Straßenraum ggfs. anders aufgeteilt werden?
    Oder können sich die Behörden auf Bestandsschutz berufen?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Nein, ganz sicher nicht ;)
    Geht konkret um
    Es gibt zwar Radwege mit lustigen blauen Schildern, aber die entsprechen baulich nicht den ERA. Ist aber größtenteils schon besser als der hamburgische Standard.

    Also müssen sie's nun ordentlich machen? Oder zumindest die RWBP aufheben wenn sie aufgrund der Straßenbreite nichts ordentliches hinkriegen?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Also müssen sie's nun ordentlich machen? Oder zumindest die RWBP aufheben wenn sie aufgrund der Straßenbreite nichts ordentliches hinkriegen?

    In Wentorf wurde für die Hamburger Landstraße immerhin die B-Pflicht und der Zweirichtungsverkehr aufgehoben - ohne Sanierung (in Verlängerung der Wentorfer Straße aus Hamburg).

  • Das Wichtigere steckt im zweiten Satz:

    Unabhängig davon muss die Behörde für jede Straße einzeln bewerten, ob eine Benutzungspflicht angeordnet werden darf.

    Und zwar auch unabhängig von der Frage, ob überhaupt und wann saniert wird!

    Und wann war noch diese StVO-Novelle? Vor mittlerweile 20 Jahren. Das heißt, ein nennenswerter Anteil der heutigen Radwegbenutzer hat noch gar nicht gelebt, als die allgemeine Benutzungspflicht abgeschafft wurde und die heute noch gültigen Anforderungen an die Anordnung einer Benutzungspflicht per Vz 237/240/241 formuliert wurden. :whistling:

    Twitter: @Nbg_steigt_ab