Benutzung Schutzstreifen durch Autos

  • Hallo zusammen,

    ich hatte heute früh ein Treffen mit einem Autofahrer auf folgendem Schutzstreifen.

    Er war überzeugt davon, dort fahren zu dürfen. Nicht etwa "VerpissDichDuArschloch"-überzeugt, sondern zivilisiert überzeugt.

    Also schnell im Verkehrsportal nachgefragt.
    Ergebnis: Ein Urteil für exakt diese Stelle, nach dem ein Schutzstreifen praktisch ohne Einschränkung "bei Bedarf" genutzt werden darf.
    Autos dürften dort also theoretisch 3-spurig im Stau stehen.
    Die einzige Einschränkung ist der Ausschluss einer Gefährdung von Radfahrern. Die liegt aber bei vernünftigtem Verhalten praktisch nie vor.

    Das widerspricht meinem Gefühl so stark, dass ich mal einen Crosspost riskiere, um möglichst auch noch andere Urteile zu finden.

    Kann das tatsächlich sein?
    Autos dürfen im Stau den Schutzstreifen als zusätzliche Spur benutzen, um schneller voran zu kommen?

    Gibt es anderslautende Urteile?

  • Ich würde ja behaupten, dass das gar kein Schutzstreifen sondern ein Fahrradstreifen ist. Er ist nämlich durch einen Breitstrich begrenzt. Gestrichelt ist er nur weil sonst die Parkplätze rechts davon nicht erreichbar wären. Das verstehen 99,8% der Verkehrsteilnehmer nicht bzw. anders...

  • Ich widerspreche zunächst mal UliB mit diesem Ausschnitt aus der

    Abschnitt "Zu Zeichen 340 Leitlinie", Teil 2:



    Die Leitlinie für Schutzstreifen ist im Verhältnis Strich/Lücke 1:1 zu markieren und auf vorfahrtberechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen als Radverkehrsführung fortzusetzen.

    An der da oben beschrieben Stelle würde ich dem Autofahrer zustimmen. Ich hielte das auch zunächst für einen Schutzstreifen (eben wegen gestrichelter Linie) und der darf befahren werden. Das wissen zum Glück die wenigsten Autofahrer (hier zumindest) - und wie sie dann im Stillstand aus dem Weg kommen, damit ich vorbeifahren kann ist mir auch nicht klar.

  • und wie sie dann im Stillstand aus dem Weg kommen, damit ich vorbeifahren kann ist mir auch nicht klar.

    Müssen sie denn überhaupt aus dem Weg?
    Es ist ja nur die Gefährdung von Radfahrern auszuschließen. Im Weg herumzustehen dürfte aber keine Gefährdung im Sinne der StVO sein.

  • Ein Urteil für exakt diese Stelle, nach dem ein Schutzstreifen praktisch ohne Einschränkung "bei Bedarf" genutzt werden darf. Autos dürften dort also theoretisch 3-spurig im Stau stehen.

    Die Schlussfolgerung dürfte nicht zu halten sein. Schutzstreifen dürfen eben nur "bei Bedarf" befahren (!) werden, also z. B. bei Ausweichmanövern, dem Vorbeifahren an zum Abbiegen haltenden Fahrzeugen, Wenden etc.
    Wobei damit natürlich noch lange nicht gesagt ist, dass es nicht irgendwo ein Gericht gibt, welches das anders sieht ;)

  • Super, dann liegen ja 99,8% aller Verkehrsteilnehmer richtig. :D
    Ich war mir ja sehr sicher, dass unterbrochener Breitstrich von der Bedeutung her ungleich eines Unterbrochenen Schmalstriches ist. Aber nein, eine Leitlinie (VZ 340) kann breit oder schmal sein. Ganz nach Gusto. Wäre ja sonst auch alles viel zu einfach.

    In sofern ist auch der entsprechende Wikipedia-Eintrag "falsch-präzise".

  • bei Bedarf

    Das Problem ist, wie weit "bei Bedarf" ausgelegt werden kann.
    Das Urteil sieht schon im Erreichen der Rechtsabbiegerspur weiter vorne im Stau einen Bedarf. Machen das alle, hat man schnell einen Stau auf dem Radfahrstreifen - und kein einzelner Autofahrer hat einen Fehler gemacht.
    Wo ist die Grenze von "Bedarf"?
    Darf man auch nach rechts fahren, um dem eventuellen Gestank des Müllautos auf der linken Spur zu entgehen?
    Oder darf man sogar grundsätzlich bei Gegenverkehr auf den Schutzstreifen fahren, um möglichst viel Sicherheitsabstand zum Gegenverkehr zu haben?

    Wahrscheinlich gibt es dazu noch keine einheitliche Rechtsprechung :)
    Aber man wird ja wohl noch hoffen dürfen, dass irgendjemand hier das passende BVG-Urteil aus der Tasche zaubert. Ein OLG würde mir ja auch reichen ;)

  • Es ist ja nur die Gefährdung von Radfahrern auszuschließen. Im Weg herumzustehen dürfte aber keine Gefährdung im Sinne der StVO sein.

    Stimmt. Ich hatte gehofft, dass sogar eine Behinderung verboten wäre. Kann aber so gar kein vernünftiges Gesetz zum Schutzstreifen finden.

    Ein Teil des Problems ist ja auch wieder der unterschiedliche Platz und Verkehr. Hier (also Nürnberg) gibt es so weit ich weiß nur eine Stelle, an der so ein Schutzstreifen existiert.

    Und dort ist immer Stau, wenn ich morgens den Berg hoch fahre. Allerdings wäre dort kein Stau, wenn zweispurig – das hängt an einer Abbiegeampel zu einem großen Betrieb, die sinnvoll ist, und der daraus resultierenden einen Fahrspur, die dann nach der Hügelkuppe wieder zu zweien wird. Vielleicht würde es mich nicht mal stören, wenn da Autos auf dem Schutzstreifen führen. Platz wäre genug. Ich bin aber auch ganz froh drum, dass sich keiner traut…

    Amüsant: In der Streetview-Ansicht ist das noch zweispurig. So sieht das da gar nicht mehr aus. Wir haben da eine Spur, keine Fahrstreifen mehr, dafür einen Schutzstreifen.

  • Bleibt noch die Frage, wofür der Begriff "Schutz-"Streifen dann steht. Welcher Art soll denn der Schutz sein, wenn man "Bedarf" fast beliebig auslegen darf? ?(

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • In einer perfekten Welt bedeutet: Sobald da ein Radler drauf fährt darf kein Auto mehr in die Nähe kommen.

    Und wo ich das jetzt so lese stellt ich fest, dass das auf einer normalen Fahrbahn in einer perfekten Welt eigentlich auch gilt. Gute Frage ...

  • Ich würde ja behaupten, dass das gar kein Schutzstreifen sondern ein Fahrradstreifen ist. Er ist nämlich durch einen Breitstrich begrenzt. Gestrichelt ist er nur weil sonst die Parkplätze rechts davon nicht erreichbar wären. Das verstehen 99,8% der Verkehrsteilnehmer nicht bzw. anders...

    Damit die Parkplätze legal erreicht werden können, bedarf es aber keiner Strichelung.

  • Oder darf man sogar grundsätzlich bei Gegenverkehr auf den Schutzstreifen fahren, um möglichst viel Sicherheitsabstand zum Gegenverkehr zu haben?

    Hier in DAH gibt es einen Schmutzstreifen den *muss* man als Autofahrer bei Gegenverkehr befahren:
    Pollnstraße (Google Maps)
    Ne, wart mal, das ist ja gar kein Schutzstreifen da das Fahrradsymbol da fehlt. Ist also ein reiner Fahrbahnschmuck.

    Führt aber wenigstens dazu das sich dort hin und wieder auch mal Geisterfahrer herumtreiben. Wenn die nicht gleich auf dem Gehweg Radweg! fahren X/

  • Stimmt. Ich hatte gehofft, dass sogar eine Behinderung verboten wäre

    Komisch. Ich finde an vielen Stellen die Aussage:

    Zitat

    Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und darf bei Bedarf (z.B. breitere Fahrzeuge oder bei Gegenverkehr) durch Kraftfahrzeuge überfahren werden, jedoch nur dann, wenn dabei der Radverkehr nicht behindert oder gefährdet wird.

    Allerdings tatsächlich nichts entsprechendes in der StVO. War das vielleicht mal in der StVO und wurde dann entfernt?

  • Impliziert irgendwie, dass man Radfahrer ohne Schutzstreifen gefährden darf :D .

    Richtig, eigentlich müsste man den ganzen Satz aus der STVO raus streichen. Es steht darin nichts, was anderswo nicht auch schon geregelt wäre. Wenn man schon eine Reglung wiederholen muss in der STVO, dann sollte man es auch richtig machen und neben nicht gefährden auch erwähnen, dass ausreichender Abstand beim Überholen ein zu halten ist unabhängig davon, wo sich die Linie vom Schutzstreifen befindet.

    Ähnlichen Unsinn sehe ich öfter mal bei Schilderkombinationen. [Zeichen 240] und "Verbot für Reiter" gibt es hier öfter. Leider hat dies auch genau den Effekt, dass man auf Radwegen ohne zusätzliches "Verbot für Reiter" dann auf eben solche trifft.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Impliziert irgendwie, dass man Radfahrer ohne Schutzstreifen gefährden darf :D .

    Nee, eigentlich nicht. Denn es widerspricht:
    ___________
    § 1 Grundregeln
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
    nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
    ___________

    Ein paar Leute pflegen allerdings eine andere Interpretation. X/