Komplizierte Fahrrad-Ampeln


  • /Fahrbahnampel gibts ja eben keine mangels Fahrbahn in meine Richtung. Ist die Ampel hier. Habe mich übrigens getäuscht, es gibt sogar Vz205er für den Weg im Park.

    Eigentlich bin ich der Meinung, dass die roten Lichtzeichen nicht für den Radverkehr einschlägig sind. Vorfahrt hat man gegenüber dem quer fahrenden Straßenverkehr dennoch nicht.

  • Vorfahrt hat man gegenüber dem quer fahrenden Straßenverkehr dennoch nicht.

    Man hat nicht mal Vorrang ggü. dem Fußverkehr, "wahlweise"

    §8 (1) Nr. 2 und/oder eben §10 StVO.

    Wenn man also den Vorrang aller anderen Verkehrsteilnehmer beachtet, kann man dort bei Rot rüber, sofern man das Fahrrad fährt. Aber das einem Amtsrichter so zu erklären, daß dieser das abnickt, halte ich für ein Lotteriespiel. Und auch BGH-Richter erfinden in ihren Urteilen gerne mal etwas, was dem Wortlaut des Gesetzes widerspricht. Absteigen und bei Grün schieben ist deshalb wahrscheinlich tatsächlich die beste Option, obwohl formal de jure nicht erforderlich.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Keine richtige Fahrrad-Ampel, aber eine ganz interessante Diskussion zu einer relativ einfachen Regelung auf facebook:

    Und dann sollen solche Verkehrsteilnehmer auch noch die supertollen Ampelregelungen für Radfahrer verstehen?

  • Der nächste - gar nicht so komplizierte Fall - aber ich finde die Situation interessant. Außerdem fahre ich dort seit Jahren und erst vor kurzem ist mir das aufgefallen.

    Hier ist Fahrbahnradeln angesagt und es gilt die normale Ampel. Allerdings beginnt dort auch eine Radfurt (verdeckt vom LKW) mit eigener Signalisierung in Form von Kombisignalen - die Gültigkeit haben für die Radfahrer, die aus der im Bild befindlichen Querstraße von rechts legal auf dem Radweg an die Kreuzung herangeführt werden.
    Das Interessante ist nun, dass man dort "von rechts kommend" eine ganze Zeit früher Rot erhält als auf der Fahrbahn fahrend. Man wird dort also in der Praxis lustig von Radfahrern überholt, während man selbst unsinnig vor einer roten Ampel steht, obwohl man die gleiche Straße in die gleiche Richtung überqueren möchte. Ich hoffe, die Erklärung der Situation war irgendwie verständlich. :/

  • Mit dem kleinen Unterschied, dass man auf der Straße fahrend keinen Konfliktpunkt mit den Rechtsabbiegern hat. Je nach Verkehrslage biege ich an dieser Stelle sogar auf der Straße links ab und schwenke erst an der Herzogspitalstraße auf den Radweg, um ein "übersehen werden" an dieser Stelle zu vermeiden.
    Nur nebenbei bemerkt: Wenn ich die aktuelle Ampelregelung richtig verstanden habe, müsste man allerdings auch auf der Fahrbahn anhalten, wenn die Streuscheibe mit Radlersymbol rot zeigt. Zumindest wurde das nebenan im VP mal so erklärt. Würde allerdings mindestens Hupkonzerte, wenn nicht einen Auffahrunfall hinter sich ziehen, wenn man das tatsächlich machen würde....

  • Weshalb müsste man aus der Schwanthaler kommend dort bei roter Kombiampel anhalten? Die gilt doch nur, wenn man sich auf einer Radverkehrsführung befindet (so wie ich, wenn ich von der Sonnenstraße komme).

  • Auch wenn der Betreff ganz anders gemeint ist:
    Die Stadt Köln kann eine Radwegbenutzungspflicht nicht aufheben, weil die Ampelschaltung keine Räumzeiten für Radfahrer auf der Fahrbahn berücksichtigt. Die Ampel kann (derzeit) nicht umgebaut werden, weil dort Kampfmittel im Boden gefunden wurden. So weit so kompliziert.

    Aber derzeit ist der Radweg wegen einer Baustelle gesperrt. Die Radfahrer fahren auf der Fahrbahn (also die 2%, die nicht auf den Gehweg ausweichen). Ich fahre also auf meinem Arbeitsweg über eine Kreuzung, die meine Räumzeiten nicht berücksichtigt und unter mir liegt eine unentschärfte Bombe. 8o

  • Wozu muss man denn bitte Erdarbeiten durch führen um ein Ampelprogramm an zu passen? Die sind doch per SPS (=Computer) gesteuert. Selbst wenn ein Update da nicht per Netzwerk möglich ist, die Steuerungen sind doch nicht vergraben. Das sind in der Regel die weißen Kästen irgendwo neben den Kreuzungen. Da muss nur jemand die Türe öffnen und seinen Computer anklemmen oder eine Speicherkarte tauschen.

    Okay, in Köln könnte so ein Kasten unter der Erde sein, wenn es sich zufällig um eine Kreuzung neben dem ehemaligen Stadtarchiv handelt? :whistling:

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Äh, ca. 100 Ampeln sind ca. 30 Jahre alt. Kein Computer, keine Speicherkarte, teilweise keine Ersatzteile, Räumzeitenänderung binnen 5 Jahren nicht möglich!

    Dafür gibt es bei dem Ausfall _einer_ alten Ampel auch mal 5 Kilometer Rückstau:

  • Da muss nur jemand die Türe öffnen und seinen Computer anklemmen oder eine Speicherkarte tauschen

    So einfach läuft das in Hamburg nicht.
    In Hamburg sind die Ampelsteuerungen alle veraltet, es gibt keine Ersatzteile mehr, man kann nichts umprogrammieren.
    Es müssen also neue Anlagen angeschafft werden. Das kostet sehr viel Geld. Außerdem sind die Architekturbüros ausgelastet und andere eventuell
    geplante Baumaßnahmen verzögern das weiter, bis über diese entschieden wurde.
    Bei uns in Hamburg dauert sowas dann viele Jahre.

    Spoiler anzeigen


    Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht noch vor diesen Umbauten
    vorzunehmen ist sehr kostenintensiv. Das aktuelle Schaltgerät der Ampel
    ist ca. 20 Jahre alt und eine Änderung der Ampelprogrammierung zur
    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist aus technischen Gründen
    nicht mehr möglich. Eine Programmierungsänderung erfordert daher einen
    Austausch des Schaltgerätes und eine Erneuerung der äußeren
    Infrastruktur mit Masten und LED Signalgebern. Aufgrund der o.g.
    Umstände wurde die Erneuerung des Schaltgerätes durch die sich immer
    wieder geänderten Randbedingungen verschoben. Andere gleichfalls
    wichtige Radwegebenutzungspflichten, wie der sich nördlich
    anschließende Teil der Holstenstraße bis zur Stresemannstraße, wurden
    deswegen vorgezogen und konnten aufgehoben werden.

    Vor dem Hintergrund eines angekündigten Umbaus einer Kreuzung wird
    grundsätzlich versucht, durch Synergien eine sparsame Verwendung von
    Steuermittel zu erreichen. So wird eine kostenintensive Erneuerung von
    Straße und Ampeln nur einmal ohne Folgekosten durchgeführt und die
    Verkehrsteilnehmer nicht mehrmals durch Umbaumaßnahmen belästigt.

    Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist in den letzten Jahren
    eine Daueraufgabe und wird in ganz Hamburg an über 1250
    Kreuzungslichtsignalanlagen durchgeführt. Jede von der
    Straßenverkehrsbehörde angeordneten Aufhebungen der
    Radwegebenutzungspflicht werden für die jeweilige Ampel einzeln geprüft
    und es wird gegebenenfalls entsprechend den Richtlinien und Gesetzen
    das Schaltgerät neu programmiert. Dieses geschieht sukzessive im Rahmen
    der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das Problem mit der Anpassung von Ampelschaltungen kann ich auch für Lübeck bestätigen.

    Dort wurde eine Einbahnstraße für Radfahrer geöffnet. Zum Beginn der Straße liegt eine beampelte Kreuzung. Von dieser kommend darf man aber trotz Freigabe nicht in die Einbahnstraße fahren, da es zu Konflikten mit Fußgängern kommen kann, die ebenfalls grün haben. Eine Anpassung der Schaltung ist nur durch Austausch des Steuergerätes möglich. Das erfolgt aber erst "zu einem späteren Zeitpunkt".

  • Die Ampel-Programmierungen sind aber nur die halbe Wahrheit. Das Beispiel Vogt-Wells-Straße zeigt, dass es nicht immer an den Ampelschaltungen liegt. Laut Auskunft der Verkehrsdirektion aus dem Jahr 2011(!!!) ist die RWBP aufzuheben. Die beiden einzig relevanten Ampeln Siemersplatz und Behrmannplatz wurden längst angepasst. Die RWBP besteht noch immer! Hab' lange nicht mehr geklagt... :cursing:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Die RWBP besteht noch immer! Hab' lange nicht mehr geklagt...

    Hast du schonmal nachgefragt, weshalb die RWBP noch nicht aufgehoben wurde? Hast du (Mit Transparenzanfrage) schriftlich, dass die RWBP weg soll und dass die Ampeln umprogrammiert sind?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die drei Links dort durchlesen, ist nicht all zu viel und halbwegs verständlich.

    Bei den Kosten musst du aufpassen, sonst wollen die plötzlich Hunderte Euros von dir haben.
    Generell kannst du nur Informationen beantragen, die vorliegen. Möglichst bereits in Schriftform als Dokument, das man einfach auf den Scanner legen kann.
    Die Anfrage sollte so einfach wie möglich zu bearbeiten sein, ohne groß nachzudenken.


    Achja, ich übernehme natürlich keinerlei Verantwortung oder Haftung hierfür.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich fasse mich (in NRW) etwas kürzer, z.B.:

    Zitat

    Hiermit beantrage ich gem. § 4 I NRW (IFG NRW) freien Zugang zu den weiter unten genannten Vorgängen.
    Baustelle (xx.xx.20xx) auf dem Radweg vom Straße A in Höhe Straße B, siehe Anlage.
    Für die Baustellen hätte ich gerne die verkehrsrechtliche Anordnung eingesehen.


    Wenn eine Straße vermutlich aufgrund einer Veranstaltung gesperrt wurde oder vor Ort angesprochene behaupten eine Ausnahmegenehmigung zu haben, erwähne ich das.