Komplizierte Fahrrad-Ampeln

  • Und wenn man von der Photo Sichtweise aus nach links abbiegen möchte? Soll man dann wei mal anhalten, erst für "Fahrbahn-Rot" und dann nochmal vor dem Rad-Signalgeber?

    Soweit ich das gesehen habe, besteht für den Radweg keine Benutzungspflicht. Aber ja, wenn man bei Rot auf dem Radweg ankommt und links abbiegen will, muß man zweimal halten.

    Die Stelle zeigt eigentlich nur, dass dort nicht nach gedacht wurde.

    Jo, das ist auch meine These. Aber das ändert ja nix.

    die rechte Spur der Fahrbahn zum Schutzstreifen und die komplette Nebenanlage als Gehweg. Da wäre es dann alles eindeutig und sicher.

    Darüber, daß es besser wäre, die Nebenanlage als reinen Gehweg zu gestalten, sind wir uns einig. Ob ein breiter Schutzstreifen wirklich gut und sicher wäre, läßt sich diskutieren, aber er wäre gewiß besser als das gegenwärtige.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)


  • Ist das auf der Mittelinsel der Grindelallee wirklich ein alleinstehendes Rotlicht mit Fahrrad-Streuscheibe? ?(

    Jap — das gibt’s in Hamburg an mehreren Stellen, etwa am Axel-Springer-Platz:

    Mal dient das als Anzeige für indirektes Linksabbiegen, mal für den geradeausfahrenden Radverkehr, mal weiß man auch einfach nichts genaues. Es ist in Hamburg halt immer wieder spannend.

  • Mal dient das als Anzeige für indirektes Linksabbiegen, mal für den geradeausfahrenden Radverkehr, mal weiß man auch einfach nichts genaues.

    Wobei in dem konkreten Beispiel immerhin recht eindeutige Markierungen für den Radverkehr verdeutlichen, welche Radfahrer für diese Ampel wo halten sollten.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ich habe heute mehrfach über diese Ampel nachgedacht:

    Muss ein rechts auf dem Radweg fahrender Mensch anhalten, wenn rot ist?
    (Der ungeräumte Schnee markiert den Radweg.)
    Die Ampel hat drei Phasen. Wenn die Gegenrichtung grün hat, ist die Querung des Garstedter Weges logischerweise rot. Es kann also keine Konflikte mit Fußgängern oder Radfahrern auf dem Radweg geben.

  • Es wiederholt sich allenthalben die selbe Debatte... Kurz: Ja, bei Rot halten.

    Wenn die Gegenrichtung grün hat, ist die Querung des Garstedter Weges logischerweise rot. Es kann also keine Konflikte mit Fußgängern oder Radfahrern auf dem Radweg geben.

    Aber gewiß doch kann es die geben, nur 30 bis 50 Meter weiter:

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Muss ein rechts auf dem Radweg fahrender Mensch anhalten, wenn rot ist?

    Interessant dass du da einen Radweg entdeckt hast ;)

    Wie auch immer: Ampeln haben den Zweck, dieselbe Verkehrsfläche nacheinander verschiedenen Verkehrsteilnehmern zu überlassen.
    Wenn hier Fußgänger die Fahrbahn queren wollen, müssen die ja irgendwie von der Fahrbahn runterkommen. Geht aber nicht, wenn da Radfahrer fahren, zwischen "Radweg" und Fahrbahn ist quasi kein Platz. Ergo müssen Radfahrer hier warten.

    An vielen anderen Stellen gibt es aber Platz, dann gilt die Ampel nicht für Radfahrer.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich bin mir ziemlich sicher die Antwort zu kennen, aber frage trotzdem nochmal nach. Gegeben sei ein mit [Zeichen 240] gekennzeichneter Weg durch einen Park. Dieser kreuzt im weiteren Verlauf eine Straße. Es gibt eine Fußgängerampel - ohne Symbole für den Radverkehr. Es gibt jedoch keinerlei vorfahrtsregelnde Beschilderung. Muss ich die Ampel auf dem Rad fahrend beachten? Achso, rechts und links der Fahrbahn befinden sich abgesenkte Bordsteine.

  • Das wird Dir wohl niemand zuverlässig beantworten können. Ist halt meines Wissens nach Richterrecht, das über den reinen Wortlaut der StVO hinaus geht.

    Also: Nur Versuch macht klug!

    Alternative 1:
    Fahr bei Rot drüber, mache eine Video davon, zeige Dich an und lass einen Richter entscheiden.
    Alternative 2:
    Lass Dich bei Rot für Dich von links überfahren und verklage den anderen auf ein neues Fahrrad.

    Mein Tipp: Du hast bei beidem keine Chance.

    Bitte treibe beide Prozess bis zum BGH, damit eventuell noch ein paar grundsätzliche Fragen beantwortet werden, die hier im Zusammenhang mit Ampeln regelmäßig auftauchen.

  • Nach dem Wortlaut des § 37 gilt hier die allgemeine (Fahrbahn-)Ampel.
    Weist Du die StVB darauf hin, wird sie eventuell eine andere Streuscheibe nachrüsten, damit Du dann legal mit den Fußgängern queren kannst.

    Ein weiteres Beispiel, dass [Zeichen 240] auch Mist ist.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Angeblich ist München schon seit Jahren komplett gesetzeskonform umgerüstet :whistling: .

    /Fahrbahnampel gibts ja eben keine mangels Fahrbahn in meine Richtung. Ist die Ampel hier. Habe mich übrigens getäuscht, es gibt sogar Vz205er für den Weg im Park.

  • Ein schönes Beispiel dafür, dass das Blauschild bescheuert ist. Im abgebildeten Fall sieht man, dass gemeint ist: "Diesen Weg dürfen nur Fußgänger und Radfahrer benützen". Aber formell bedeutet es: "Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Weg benützen und nicht etwa ..." - was denn bitte? Dreißig Meter weiter durchs Unterholz?

    Selbst wenn Du unfallfrei durchs Drängelgitter kommen solltest, würde ich in so einer Situation absteigen, den Fußweg respektieren und dann auch über die Straße schieben.