• da seh ich keinen Gehweg. Das ist eine wassergebundene Oberfläche. Bei Regen steht da das Wasser in Pfützen.
    Wenn ich da zu Fuß unterwegs wäre, würd ich auf dem asphaltierten Bereich rumlatschen und mir absolut nichts dabei denken.
    Denn jahrelang habe ich gelernt: dort ist gemeinsamer Fuß- und Radweg. :)

    mir macht auch eher die Unstetigkeit zu schaffen.
    Abschnitt A - Radfahrer frei
    Abschnitt B - sonstiger Radweg
    Das wäre ok. Wenn Abschnitt B aber wie Abschnitt A aussieht, verstehe ich unterschiedliche Beschilderung bei gleicher Ausgangssituation nicht.
    und eben letzteres liegt hier meiner Erinnerung nach vor.

  • da seh ich keinen Gehweg. Das ist eine wassergebundene Oberfläche.


    Sind wassergebunde Oberflächen nicht zum Gehen geeignet (abgesehen von Pfützen bei Regenwetter, falls längere Zeit kein Unterhalt erfolgte)? Entlang An der Alster neben dem Radweg an der Außenalster ist kein Gehweg vorhanden?

  • an der Außenalster steht ein Schild, das auf eine Trennung von Rad- und Fußweg hinweist.
    hier steht kein Schild.

    Gegenfrage: warum muss ich als Fußgänger davon ausgehen, dass auf einem Abschnitt ohne jedes VZ. der "bessere" Teil den Radfahrern vorbehalten sein soll?

  • Gegenfrage: warum muss ich als Fußgänger davon ausgehen, dass auf einem Abschnitt ohne jedes VZ. der "bessere" Teil den Radfahrern vorbehalten sein soll?

    Gegengegenfrage: Warum muss ich als Radfahrer davon ausgehen, dass der schlechtere Teil den Radfahrern vorbehalten sein soll? Überall da, wo Gehwege aus Senatsplatten erstellt sind und Radwege aus Grand - z. B. Holstenwall

    In der Regel ergibt sich das ja wohl aus dem Übergang vom übrigen Straßenraum in den von dir bemängelten, es sei denn du bist gerade vom Mond gelandet oder aus einem Gulli gestiegen und hast den Übergang verpasst ;)

  • ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen reinen Fußweg handelt, auf dem Radfahren gar nicht erlaubt ist!
    Da geht es nicht um "schlechterer Teil, besserer Teil - Radfahrer, Fußgänger".

    Da ist ein Abschnitt, der asphaltiert ist und daneben aus Grand besteht
    in dem Abschnitt davor: kein Grand (Radfahrer frei)
    im Abschnitt danach: nur Grand (Radfahrer frei)
    in umliegenden Straßen: gepflasterte Fußwege.

    egal, von wo ich komme: dieser Abschnitt ist keine Fortführung einer bisherigen Anordnung, einer bisherigen Oberflächengestaltung.
    Für mich wird nach wie vor nicht klar, woran ich dort den "sonstigen Radweg" erkenne.

  • ich nehm meinen Einwand übrigens wieder zurück. Entgegen meiner Behauptung fehlt auch auf dem vorangangenen Abschnitt, der ebenfalls die Aufteilung
    Fahrbahn|Kantstein|Asphalt|Grand hat, auch ZZ."Radfahrer frei". :whistling:

    habe mich gerade vor Ort vom nichtvorhandensein überzeugt.

    Viel Interessanter ist dann aber, warum im Abschnitt zwischen Maxstraße und Von-Essen-Straße dann wieder "Radfahrer frei" hängt.
    Ich erkenne auch hier 2 unterschiedliche Pflasterungen/Ausführungen :D

  • Einfahrt verboten, aber gefälligst dann auch nur 10km/h fahren :D


    Warum sollte das Geschwindigkeitsverbot nicht für Fußgänger, Tretroller-, Rollschuh-, Rollstuhl-,... fahrer und Fahrradroller gelten?
    Es könnte auch Kraft)Fahrzeuge mit Sonderrechten (z.B. Förster) geben könnten evtl. das obere Schild ignorieren dürfen sich dann aber an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten müssen.


  • Warum sollte das Geschwindigkeitsverbot nicht für Fußgänger, Tretroller-, Rollschuh-, Rollstuhl-,... fahrer und Fahrradroller gelten?

    Darum: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.". Fußgänger führen kein Fahrzeug und dürfen deshalb auch schneller als 10 km/h laufen. Da die anderen genannten Fortbewegungsarten nicht als Fahrzeuge eingestuft werden, gilt selbiges auch für diese.

    Es könnte auch Kraft)Fahrzeuge mit Sonderrechten (z.B. Förster) geben könnten evtl. das obere Schild ignorieren dürfen sich dann aber an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten müssen.

    Dann hätte es eines entsprechenden Zusatzzeichens bedurft, z.B. "Forstverkehr frei".


  • Dann hätte es eines entsprechenden Zusatzzeichens bedurft, z.B. "Forstverkehr frei".


    Das ist nicht ganz richtig. Der Förster kann auch bei der Behörde eine Sondergenehmigung beantragen. Das muss nicht ausgeschildert werden.

    Üblich ist das bei Straßenbahnen. Da fällt es nur nicht auf, weil man erstmal denkt, überall wo Schienen liegen, darf die Straßenbahn fahren. Laut der Beschilderung darf sie das häufig aber nicht. Sie hat dann, im Idealfall, eine Sondergenehmigung.

  • Wer muß eigentlich die Vorfahrt gewähren, wenn an einer Kreuzung zwei Seiten ein Vorfahrt gewähren Zeichen haben? Ich bin gerade bei Schwiegereltern in MeckPomm und hier hat sich das tatsächlich eingebürgert den Radweg an Einmündungen ebenfalls ein Dreieck auf spitze Vz. 205 anzuhängen. So hat also die einmündende Straße ein VZ. 205 und der querende Radweg ebenfalls.

  • Dann hat keiner Vorfahrt bzw. alle, also fahren alle vorsichtig und kriegen das irgendwie auf die Reihe. Und dann bittest du am besten deine Straßenverkehrsbehörde, das Problem zu beheben ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wer muß eigentlich die Vorfahrt gewähren, wenn an einer Kreuzung zwei Seiten ein Vorfahrt gewähren Zeichen haben? Ich bin gerade bei Schwiegereltern in MeckPomm und hier hat sich das tatsächlich eingebürgert den Radweg an Einmündungen ebenfalls ein Dreieck auf spitze Vz. 205 anzuhängen. So hat also die einmündende Straße ein VZ. 205 und der querende Radweg ebenfalls.

    Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm fährt der Radfahrer zuletzt, weil das ja nicht anders gemeint sein kann.

  • Ich bin gerade bei Schwiegereltern in MeckPomm und hier

    ..... Hier in Meck Pom ist so Manches nicht ganz ordentlich geregelt. Das Verwaltungsgericht in Schwerin hat bisher kein Urteil zum Thema Radwegebnutzungspflicht gefällt. Die Leute hier fahren wie sie denken und meist denken sie auf dem Gehweg kann Radfahrer ja machen was er will. Straßenverkehrsbehörden sehen Radwegbeschilderung nur als Hinweis an..... Es ist einfach grausam und nicht mehr lustig. :/

  • Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm fährt der Radfahrer zuletzt, weil das ja nicht anders gemeint sein kann.

    Und wenn für alle beteiligten Radler aus drei Richtungen VZ205 gilt? Welcher ist dann der letzte Radler? Galt mal für viele Jahre an der Kreuzung Rutschbahn / Grindelallee / Bogenstraße bei der Veloroute 3.

  • Und wenn für alle beteiligten Radler aus drei Richtungen VZ205 gilt? Welcher ist dann der letzte Radler? Galt mal für viele Jahre an der Kreuzung Rutschbahn / Grindelallee / Bogenstraße bei der Veloroute 3.

    Wäre das OLG Hamm für die Rutschbahn zuständig, hätte es einfach bei der Straßenverkehrsbehörde nachgefragt. Ich habe leider das Aktenzeichen des Urteils nicht zur Hand, hatte aber damals darüber berichtet.

  • Wäre das OLG Hamm für die Rutschbahn zuständig, hätte es einfach bei der Straßenverkehrsbehörde nachgefragt. Ich habe leider das Aktenzeichen des Urteils nicht zur Hand, hatte aber damals darüber berichtet.

    Ich hatte einen Ortstermin mit zwei Vertretern der VD erreicht, danach blieb aber alles so, weil die VD das so wollte.
    Erst mit dem Umbau der Grindelallee wegen Busbeschleunigung ist der Mist weggekommen.