• Hamburg, westlicher Anfang der Straßburger Straße.
    Die Straße wurde gerade komplett umgebaut, siehe http://hamburg.adfc.de/verkehr/themen-a-z/radfahrstreifen-und-schutzstreifen/radfahrstreifen-in-der-strassburger-strasse/:

    Vor der im Bild sichtbaren Ampel befindet sich eine kleine T-Kreuzung (Probsteier Straße), davor eine Bushaltestelle und dann eine große Kreuzung (Krausestraße). Der "Radweg" ist dort wegen den Kreuzungen und der Bushaltestelle im gestrichelten Breitstrich ausgeführt, da wir in Hamburg sind natürlich ohne [Zeichen 237] . Wie das aussieht sieht man entweder auf der obigen Seite des ADFC (Bei den Bildern "nach dem Umbau" das rechte Bild der 5. Zeile) oder hier auf einer alten Google-Maps Aufnahme

    Ich bin nun der Meinung dass ein VZ 222-10 ("Vorgeschriebene Fahrtrichtung links vorbei") auch für Radfahrer gilt (das Verkehrszeichen ist ja auch etwas kleiner geraten, was bei Ampeln und Vorfahrtszeichen meist "richtet sich an Radfahrer" symbolisieren soll).

    Wie seht ihr das: müssen Radfahrer da links vorbei oder rechts vorbei oder ist die Beschilderung widersprüchlich (und alles ist richtig)?

    Edit: Link zum ADFC repariert

  • Ich würde es ja so interpretieren, dass Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr Behinderte (mit Ausweis) für maximal 30 Minuten dort parken dürfen.
    Außerhalb der Zeiten darf niemand dort stehen.

  • Nach meinen Verständnis ist das rund um die Uhr ein Geh-Behinderten-Parkplatz, Gehbehinderte dürfen aber Mo-Fr 8-16h nur 30min parken.
    Natürlich war nach 18h trotzdem alles von Geh-Faulen Menschen zugeparkt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich habe ein ähnliches Beispiel:

    Das habe ich interpretiert als:
    - Rund um die Uhr ist das ein Parkplatz
    - In der beschriebenen Zeit braucht man einen entsprechenden Parkausweis

    Der Zusatz zur Höchstparkdauer macht die Sache nochmal komplizierter...

  • Ich lese das so:

    Dort ist ein Seitenstreifen. Gemäß allgemeiner Regeln der StVO darf darauf (auch) geparkt werden. Das [Zeichen 314] ist die speziellere Vorschrift, die durch die Markierung am Boden örtlich und durch das untere Zusatzzeichen zeitlich begrenzt wird. Sie geht der allgemeinen Regelung vor. Zusätzlich wird der Personenkreis der spezielleren Parkerlaubnis durch ein Zusatzzeichen begrenzt. Außerhalb der Zeiten existiert die speziellere Parkerlaubnis quasi nicht, somit gelten die allgemeinen Regeln der StVO.

    Im Bildbeispiel von @Gerhart gilt die Höchsparkdauer deshalb auch nur, solange das Hauptzeichen gültig ist, also innerhalb der Zeiten. Bloß eine Parkscheibe muss man wohl nicht auslegen.

  • Ich interpretiere das umgekehrt kaskadierend, das ergibt also: Parkplatz, aber nur für Behinderte mit entsprechendem Ausweis, dies auch nur zu den angegebenen Zeiten, die wiederum mit einer Höchstparkdauer einhergehen. Für die übrige Zeit sowie Personen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften der StVO. Im Grunde sehe ich es also wie @Julius.

    Aber: Auch die Auslegung von @Gerhart erscheint mir in sich schlüssig und widerspruchsfrei, obwohl ich sie nicht teile.

    Wirklich interessant.

    Die unterschiedliche Auslegung ergibt sich aus dem untersten Zusatzschild: Wird lediglich die Höchstparkdauer in der Zeit von 8 bis 16 Uhr auf 30 Minuten begrenzt, es bleibt aber auch in den übrigen Zeiträumen ein Behindertenparkplatz? Oder handelt es sich nur zu den genannten Zeiten überhaupt um einen Behindertenparklplatz?

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • PK16 gefragt.

    Es ist rund um die Uhr ein Parkplatz. Aber von 8-16 Uhr ist dieser nur für Behinderte, und diese dürfen dort in diesem Zeitraum nur 30 Minuten parken.

    Hintergrund ist (Das Schild steht Flora-Neumann-Straße 1, hatte ich oben vergessen), dass dort eine Kita für behinderte Kinder ist. Der Parkplatz ist für das Elterntaxi.
    Mit der Höchstparkdauer soll erreicht werden, dass behinderte Messebesucher hier tagsüber nicht dauerparken.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Und warum basteln die dann unter das [Zeichen 314] kein Schild "Mo-Fr 8-16 h nur »Rollstuhlsymbol« Höchstparkdauer 30 Min."?
    Dann wäre es eindeutig.
    Ich hätte nämlich gemäß der Prinzips, dass ein Zusatzschild das direkt darüber hängende Schild spezifiziert, auch gesagt »das ist rund um die Uhr ein Behindertenparkplatz, aber Mo-Fr 8-16 dürfen sie nur 30 Minuten lang parken«