Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz oder dem Vorgänger Informationsfreiheitsgesetz? (vgl. )
Ich hab neulich mal einen Antrag auf Informationszugang bei der zuständigen StVB zur Radwegbenutzungspflicht im Überseering gestellt (beiderseits der Fahrbahnen jeweils in beide Richtungen benutzungspflichtig auf ca. 1,2m) weil mir der Leiter der StVB nicht aus dem Stegreif sagen konnte/wollte, wie die Radwegebreite und ein Beidrichtungsradweg zusammenpassen. Da sowohl besagte StVB als auch ich in Bezug auf HmbTG unerfahren zu sein scheinen (bzw. ich bin), bin ich an Euren Erfahrungen interessiert.
Natürlich werd ich Updates zum Vorgang auch hier mitteilen.
 
		 
		
		
	
 Mir geht es bei der Transparenz ja tatsächlich darum, dass die Behördenmitarbeiter nicht mehr nach Gutsherrenart entscheiden, weil sie wissen, dass auch die Einhaltung der Gesetze durch die Polizei überwacht wird. Also, die "Einhaltung der Gesetze durch die Polizei" überwacht wird, wenn schon nicht durch die Polizei, dann eben direkt durch den Souverän.
 Mir geht es bei der Transparenz ja tatsächlich darum, dass die Behördenmitarbeiter nicht mehr nach Gutsherrenart entscheiden, weil sie wissen, dass auch die Einhaltung der Gesetze durch die Polizei überwacht wird. Also, die "Einhaltung der Gesetze durch die Polizei" überwacht wird, wenn schon nicht durch die Polizei, dann eben direkt durch den Souverän.