Radfahren in Schenefeld

  • ?(?(?(

    ...(Klagen können Sie ab 24.02.2015. Fällt nämlich das Ende einer Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sie sich bis zum Ablauf des nächsten Werktages, also Ablauf 23.02. - §108(3)AO)...

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Klageschrift mach ich am WE fertig.

    Ich hatte noch auf ein positives Ergebnis aus einer entsprechenden Sitzung des Schenefelder Ausschusses gehofft. Da seitens der CDU aber nur unerträgliches Victimblaming kam, sich der älteste Knacker der Schwarzen auch nicht zu schade war, alle Verkehrstoten in Hamburg in Geiselhaft zu nehmen*, gibts die Klage asap.

    "Hamburg hat im letzten Jahr mit 38 Verkehrstoten die Quittung für diese Art der Verkehrsplanung erhalten." <X
    Diese Art der Verkehrsplanung = RWBP aufheben, "Radfahrer frei" anbringen.

  • Ja, ist widerlich. Wenn die Argumente ausgehen, verdreht man halt die Tatsachen, das ist bei dem Verein nichts neues.

    Es war, denke ich, keine schlechte Übung, die Widersprüche vor Einlegung hier gemeinsam zu besprechen. Das würde ich für die Klage ebenso gutfinden.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • so, überraschende "Wendung".
    Ich erhielt gerade (Poststempel 25.02.2015) ein Einwurfeinschreiben des Kreises Pinneberg.

    Ich musste lachen.
    Seite 1 und 2 der Mitteilung habe ich beigefügt.

    Zusammenfassung:

    An 2 Abschnitten wird die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.

    Einmal dieses Schnuckelchen:

    und dann noch dieser Bereich:

    In der Summe und laut Schreiben also in einem Lageplan grün (Aufhebung) dargestellt:

    Es wird also festgestellt, dass der Geh- und Radweg zum Teil sehr eingeengt ist. Aber in den übrigen Bereichen eben nicht, weshalb die anderen Widersprüche abgelehnt werden.
    Als Begründung für die Beibehaltung wird das Wörtchen "soll [in der Regel dabei durchgehend betragen]" angeführt.
    Sowie dann die Ausnahme nach VwV-StVO, wonach von Mindestmaßen abgewichen werden kann, wenbn es verhältnismäßig ist und die Wahrung der Verkehrssicherheit gewahrt bleibt,

    Hauptstraße ist Hauptverkehrsstraße, Schulkinder und Radfahrer sollen dort nicht fahren.

    ---
    ich freu mich schon auf die Darlegung der "stetigen Radverkehrsführung" durch die Behörde.
    Auch ist interessant, dass im 2. freigegebenen Abschnitt der Radweg so aussieht:

    Hier wird aufgehoben, weiter östlich der Radweg aber durch den Wartebereich der Bushaltestelle geführt :D


    Hach, ich setz mich morgen mal an einen ersten Entwurf zur Klageschrift und werde die dann hier einstellen

  • Der Radfahrer wird also geleitet ... wie muss man sich das vorstellen? Werden da Bordsteine versetzt, so dass man gefahrlos vom Hochbord auf die Fahrbahn kann?

    Und zum letzten Absatz: Weil Schulkinder und unsichere Radfahrer nicht auf der Fahrbahn radeln sollen, müssen alle anderen auch auf das Hochbord? Wie wäre es mit "Gehweg, Radfahrer frei"? Dann können die Unsicheren und die Kiddies im Schritttempo hinter den Fußgängern herdackeln, und alle anderen können auf der Fahrbahn entlangfahren.

  • Ist dort denn überhaupt eine Benutzungspflicht ordentlich geprüft und angeordnet worden? Von wegen brutale Gefahr und so.


    Selbstverständlich. Es wird die brutale Gefahr abgewendet, daß ein Autofahrer wegen eines Radfahrers den Fuß vom Gaspedal nehmen muss und deswegen einen Herzinfarkt bekommt.

  • Für mich wird zu sehr auf die Beschaffenheit der Radwege geschaut. Von wegen Mindestmaße Ja/Nein usw... Der Fokus sollte doch aber auf der Fahrbahn liegen, bzw. Geschwindigkeit, Kurvenführung, Verkehrsaufkommen und -zusammensetzung (Schwerlast, Linienbusse).

    Es ist doch dann völlig egal, ob es sich um einen Luxus- oder einen Schrottradweg handelt. Sobald §45 Abs. 9 nicht greift halte ich die Diskussion für beendet und der Radfahrer fährt dort, wo er nicht ausnahmsweise sondern normalerweise hingehört - auf der Fahrbahn.

    Schüler bis 10 Jahre werden doch bereits durch die StVO berücksichtigt und sollen/dürfen die Gehwege nutzen. Für die Bewegungslegastheniker gibt es dann noch ein "radfahrer frei". :thumbup:

  • Dem schließe ich mich an: Zeil der Novelle war immerhin Radfahren *sicherer* zu machen, nicht Radfahrern breitere Wege zu verschaffen. Ok, das auch, aber solange "Sicherheit" das Totschlagargument ist bringen Klagen gegen so "Kleinigkeiten" wie Zustand und Breite der Wege nichts, die werden dann - teilweise zu Recht - vor Gericht niedergebügelt weil "die Sicherheit" vorgeht1.

    Ziel muss sein das diese Radwege mitnichten sicher sind, bestenfalls "Sicher". Auf dem Fundament lässt sich dann der Zustand noch als zusätzliches Manko bekritteln.

    1) Das ist zwar Repetition ad nauseam, aber trotzdem: es geht hier nicht um Sicherheit. Es geht hier darum KfZ-Fahrer weiterrasen zu lassen und unter der Voraussetzung dann den Rest an den Rand zu drängen.
    Vergleichbar wäre etwa wie in den USA Waffen freizugeben und den Leuten zu erzählen das sie halt "aufpassen" müssten oder sich am Besten gleich nur noch mit schußsicheren Westen in die Öffentlichkeit begeben.

  • Irgendwie unverständlich: Abschnitt 11 ist so eng (mit Eingang Restaurant und Baumstamm um´s Eck) wie bei 5, und da passiert nichts?

    Ich bin auf die Hupkonzerte gespannt, wenn tatsächlich die Schilder abgebaut worden sind. Den kleinen Umweg gönne ich mir dann doch ab und an mal :D .

  • Diese Geschichte über pendelnde, umfallende Radfahrer als kleine Klage-Motivationsspritze. Interessanterweise sind weder Helm noch Weste erwähnt.

    Der Autor, so lehrt mich selbige Web-Seite, war/ist Fahrlehrer.

    Gruß Lotte

    Leider ist mein Beitrag immer noch nicht freigeschaltet.

    Bzw. selbst der CDU-Beitrag zu dem Thema ist über den Link nicht mehr zu finden. Naja, nicht direkt, nur wenn man "Blankeneser Chaussee" als Suchbegriffe eingibt. Dann gibts einen Beitrag der dem o.g. schon sehr "ähnelt". Mein Verdacht: da gab es etwas zu viele "nicht freigeschaltete" Kommentare dazu, deshalb wurde der Text einfach leicht verändert nochmals aufgesetzt. Hat natürlich den Vorteil das es nicht mehr so viele lästige "nicht freigeschaltete" Beiträge gibt die da rumschweben. Gleichzeitig ist das dumme Gerede aber weiterhin als Programm zu finden...:

    Na, da werde ich einfach heute Abend wieder was zu schreiben. Nicht das die Armen dort gar keine Kommentare bekommen...

  • auf der facebook-Seite der Schenefelder CDU hat jemand die Verantwortlichen auf ihre Fehler der Webseite aufmerksam gemacht.
    antwort:
    "... vielen
    Dank für Ihren Hinweis. Wenn Sie einen Kommentar auf der Homepage
    hinterlassen wollen, müssen Sie dies bei der neuen wordpress-Version,
    die wir nutzen, unter "Hinterlassen Sie eine Antwort" (direkt unter der
    Überschrift)
    tun. Nach Eingabe der entsprechenden Daten wird er dann von uns im
    Laufe des Tages freigeschaltet, sofern er keine
    persönlichen/unsachlichen Angriffe/Beleidigungen enthält. Vielleicht
    versuchen Sie es noch einmal, bisher ist nichts bei uns eingegangen."

  • nachtrag: War wohl doch eine gute Idee, im Stadtentwicklungsausschuss mal aus dem Publikum heraus zu fragen, wie sich gerade die CDU denn die in der Vergangenheit geforderte Aufklärung der Autofahrer vorstellt, wenn jetzt in der Hauptstraße in Teilen die Benutzungspflicht aufgehoben wird?

    Fast unisono alle Politiker so: "Neinnein, es ging um die Blankeneser Chaussee"
    Ich so: "Nö. Der Fachdienst des Kreises hat mitgeteilt, dass westlichen Bereich der Hauptstraße die Radwegebenutzungspflicht definitiv aufgehoben wird"

    Könnte mir vorstellen, dass die anwesende Presse da mal nachgehakt hat :D

  • Schön, dass man so leicht in die Lokalpresse kommt. War bei der Presseaktion für die Fußgängerzone in Ottensen auch dabei und habe mich gewundert, dass sowas gleich auf die Titelseite kommt.
    Das ist doch wieder Politik zum mitmachen (auch ohne Partei) und man kann die Medien für sich nutzen. Die sind wahrscheinlich froh um solche polarisierenden Artikel. Das schafft Auflage und die Presse braucht nicht über den umgefallenen Sack Reis in China berichten.

    Bin noch über den Satz im Artikel gestolpert:
    "Wichtig: Auch wenn die Benutzungspflicht aufgehoben wird, darf der Radweg weiter benutzt werden, wenn die Stadt Schenefeld entsprechende Schilder aufstellt."

    Welche Schilder sollen denn aufgestellt werden? [Zusatzzeichen 1022-10] ?

  • der ganze Artikel liest sich ohnehin wie 3-Minuten-vor-Redaktionsschluss-zusammengeschustert.
    Wiederholungen, kein roter Faden, vieles falsch bzw. "knapp vorbei".

    In der Sitzung hieß es seitens des Gemeindemitarbeiters richtigerweise, dass Schenefeld keine verkehrsrechtlichen Anordnungen beschließen kann. Sprich: wenn dort "Radfahrer frei" hinkommt, dann ordnet das Pinneberg an.

    Aber ... naja - um ehrlich zu sein: es gibt 2 Stellen in der Hauptstraße, an denen kein sonstiger Radweg existiert. Also wo nur "Gehweg" ist und auch heute noch VZ.240 steht. Extrem schmal. Könnte lustig werden. Andererseits - war die letzten 50 Jahre so, ohne dass sich was geändert hätte. X(

  • Aus dem Zeitungsartikel:

    Zitat

    Die Verkehrsbehörde überprüft zurzeit, wo eine Benutzungspflicht noch nötig erscheint.


    Schön. Einmal angestupst kümmern sie sich sogar um Aufgaben, die seit 1997 anstehen. :thumbup:

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Schön. Einmal angestupst kümmern sie sich sogar um Aufgaben, die seit 1997 anstehen. :thumbup:


    Und dann wäre da noch die Verwaltungsvorschrift VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 Satz 2 RN 29:

    "Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56."

    Seit 1997 sollte es doch diverse Gelegenheiten gegeben haben, oder?

    Der Gedanke ist sicherlich völlig absurd..., aber könnte es vielleicht sein, dass die Verkehrsbehörde einfach nur seit vielen Jahren verhindern will, dass Menschen, die Rad fahren, dies auf der Fahrbahn tun und den "richtigen" Verkehr behindern? Nee..., das kann ich mir nicht vorstellen... =O

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov