Verkehrbedingungen in der Grossstadt

  • Wo ist das Problem? Radfahrer fahren doch eh, wo sie wollen. Und mit dem MTB kommt man prima vorne die Treppe runter und hinten wieder hoch!
    Was Hamburger können - und sollen -, wird man doch in Bayern auch schaffen!


    (Von der Unterquerung des Kreisels Ochsenzoll in Norderstedt ganz zu schweigen.)

  • München, Donnerstagmorgen, 400m Altstadtring. Positiv muss man immerhin festhalten, dass sich keiner getraut hat auf dem Radweg zu parken.





    Unter Einfluss dessen, was ich bei mir auf der Straße beobachten kann, habe ich den Eindruck, dass die Kontrolldichte bezüglich Parken stark abgenommen hat. Eine Politesse habe ich dieses Jahr hier noch keine entdecken können. Dabei könnte sie hier auf der Straße ein Büro beziehen.

  • Ich hab dieses Jahr schon dreimal den gleichen Lieferdienst einer Bäckerei angezeigt. Jeden Tag die gleiche Zeit, auf dem Schutzstreifen, im Kreuzungsbereich und auf der Fußgängerfurt einer Ampel.
    Obwohl es unterschiedliche Fahrer und Nummernschilder sind. Die Fahrzeuge sehen identisch aus.

  • Auch wenn Hamburgs nördlicher Wurmfortsatz formell keine Großstadt ist (nur 76.000 Einwohner), sieht es dennoch an manchen Stellen typisch großstädtisch aus. Ich bin heute auf der Segeberger Chaussee in Richtung Ochsenzoller Kreisel gefahren, um mein Car-Sharing-Mobil zurückzugeben, und als ich fernab von Kreuzungen hinter einem Linksabbieger (Richtung Grundstückseinfahrt) warten musst,e ist mit zum ersten Mal aufgefallen, wie bescheuert der Straßenquerschnitt aufgeteilt ist. Die Fahrbahn ist laut Google Earth 7,50 bis 8 Meter breit, es gibt eine durchbrochene Mittellinie, und Radfahrer werden aufs Hochbord verbannt. Da huppelte eine einsame Radlerin fürchterlich über das unebene Geläuf. Die Fahrbahnbreite reicht nicht aus, um rechts an einem wartenden Linksabbieger vorbeizukommen (wie auf der Langenhorner Chaussee, wo unechte Zweispurigkeit herrscht), das heißt: jeder dieser Menschen behindert »den Verkehr« stärker als sämtliche Radfahrer zusammen. Und keiner hupt oder droht ihm Schläge an!
    Frage an die Experten: Welche Breite würde für so eine Fahrbahn reichen? Es wäre doch * eigentlich * viel vernünftiger, das Hochbord um einen Meter zu verschmälern und auf der Fahrbahn anderthalb bis zwei Meter für einen Schutzstreifen zu markieren.

    * Ja ich weiß, das Leben ist kein Wunschkonzert, um im Umfeld des Ochsenzoll-Kreisels auf Vernunft bei den Entscheidern zu hoffen, ist ähnlich aussichtsreich wie bei Herrn Trump oder Frau von Storch.


  • Es wäre doch * eigentlich * viel vernünftiger, das Hochbord um einen Meter zu verschmälern und auf der Fahrbahn anderthalb bis zwei Meter für einen Schutzstreifen zu markieren.

    Auf einer Straße mit vielen Zielorten auf der jeweils linken Seite bin ich gegen einfach aufgemalte Radfahrstreifen.
    Die Mehrheit der Autofahrer wartet dann nämlich hinter einem stehenden Gleich-Linksabbieger nicht, sondern kachelt ohne Rücksicht auf Verluste rechts an dem wartenden Fahrzeug vorbei. Über den Radfahrstreifen.
    Geht 10x gut. Beim 11. Male hängt der Radfahrer in der Beifahrertür.

    Mischverkehr, Tempo 30, Blitzer. Whatever.
    Meinetwegen auch 2-spurige Einbahnstraße im Tageszeitenwechsel.

  • Die Mehrheit der Autofahrer wartet dann nämlich hinter einem stehenden Gleich-Linksabbieger nicht, sondern kachelt ohne Rücksicht auf Verluste rechts an dem wartenden Fahrzeug vorbei. Über den Radfahrstreifen.

    Diese Konstellation ist auf der Fuhle im Abschnitt zwischen Ohlsdorfer Bahnhof und Kreuzung Hebebrandstr. dauernd zu beobachten - und: Ja, fast alle Autofahrer nutzen den Radstreifen (ausdrücklich Radstreifen, nicht nur Schutzstreifen) regelwidrig zum Ausweichen. Es ist allerdings auch zu beobachten, dass für von hinten heranhechelnde Radfahrer das Ausweichen eingestellt wird und dadurch trotz Linksabbieger der Radstreifen frei bleibt.

    Der MIV ist ganz offensichtlich in der Findungsphase, was Radstreifen und Rücksicht auf Radfahrer angeht, und es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Ich werde immer filmen und jedes gefährdende Verhalten anzeigen. (Ja, liebe Autofahrer: Im Jahr 2016 hat der Verkehrskasper eine hochauflösende Kamera am Helm.)

    Ich bin für Radstreifen, weil sie für mehr Sicherheit und schnelleren Verkehrsfluss als alle aktuell praktikablen Alternativen sorgen. Baulich abgetrennte Radstreifen sind ein langfristiges Projekt für die nächste Generation (die ja schon längst auf dem Laufrad über den Bürgerstreig eiert).

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    Ich bin der Erfinder des Käseauflaufs: Käse mit Käse überbacken.
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  • Der MIV orientiert sich offenbar an der Polizei. Die interessiert sich nämlich nicht für Behinderungen des Fußverkehrs, wenn es um (iilegale!) Parkplätze geht. Sie ignoriert die von ihr selbst erlassene(!) Parkvorschrift und das Grundgesetz! Beispiel:

    Täglicher Normalfall...

    Man antwortet ganz einfach nicht mehr auf meine Aufforderungen, hier einzuschreiten.

    Das Grundmaß für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet und beträgt daher 1,80 Meter. Es ist um je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 Metern Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen und 0,20 Meter Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude zu ergänzen. Dadurch ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ das absolute Mindestbreite für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern (RASt, 6.1.6.1, vgl. 4.7)

    und:

    Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen.(§ 2 Abs. 4 StVO)

    und:

    „Der Breiten- und Längenbedarf von Personen mit Stock oder Armstützen, blinden Personen mit Langstock, Blindenführhunden oder Begleitpersonen bzw. aus den Abmessungen von Rollstühlen ist größer, als diese für den allgemeinen Fußgängerverkehr in Ansatz gebracht werden [...].“ (H BVA, 3.1.1) Allgemein sollte der Seitenraum für die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen 2,70 m breit sein, zusammengesetzt aus 2 m Begegnungsraum (2 x 90 cm für Verkehrsteilnehmer und 20 cm Sicherheitsabstand), 50 cm Abstand zur Fahrbahn und 20 cm Abstand zu Haus oder Grundstück. Die geforderte Breite erhöht sich mit steigendem Fußverkehrskommen. (H BVA, 3.3.1)


    Im Frühjahr 2002 trat zur Konkretisierung dieser Forderung das Behindertengleichstellungsgesetz BGG in Kraft, in dem auch die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr geregelt ist: „[B]auliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt“ [3].2008 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit gleicher Zielsetzung.[4] Barrierefreiheit wurde damit auch ein „straßenraumspezifisches Ziel“. (RASt, 1.2)


    Das alles ist aber praktisch bedeutungslos verglichen mit dem "Anspruch" auf einen Parkplatz!

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.

    Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr würden es doch bestimmt nicht schaffen, ohne Kratzer an dieser Karre vorbeizukommen. Wo also ist das Problem? ^^

  • In der Aufsichtspflicht, unglücklicherweise. Kinder müssen auch noch überwacht werden. Und es ist schon sinnvoll ihnen beizubringen nicht mit Absicht anderer Menschen Dinge kaputt zu machen - auch wenn das in diesem Fall schwer fällt.

    Besser wäre ein ausgeführtes Wildschwein ...

  • Selbstverständlich werden die Eltern ihren Kindern das beigebracht und sich davon überzeugt haben, dass die Kinder sich auch entsprechend verhalten können. Aber wenn nun doch einmal etwas passiert, wird genau mit diesem Argument die Haftung verneint. Eltern müssen ihre Kinder nicht ständig »überwachen«, sonst dürfte kein Grundschüler alleine oder zusammen mit anderen Kindern zur Schule.

  • In einen Rollstuhl setzen, hinters Auto stellen und einen Abschleppdienst rufen.Im Ernst: wie kann man so beschixxen parken ohne Rücksicht auf Verluste?

    Vorsicht. In Hamburg ordnet dann die Polizei an, dass der Abschleppdienst dich mitnimmt! Der setzt dich dann im Rolli im Autoknast ab und verlangt, dass du den Fahrzeugschein für das Gefährt beibringst. Nebst 200,- EUR.

  • Eine Hamburger Standardbetonplatte ist 50 cm breit. D.h. da sind ca. 70 cm Platz. Da passt ein normaler Radfahrer durch, wie man an den Reifenspuren erkennen kann.!!! Ich fahre ja auch Fahrrad, aber wo soll der denn hin???!!!!!11elf Da muss man halt mal zurückstecken.

    P.s. Wie wird denn da der Müll abgeholt?

  • Ich habe mit der Anzeige von Gehwegblockierern keine negativen Erfahrungen gemacht (PK 31 mal wieder, die scheinen gut drauf zu sein) - die fragen in aller Regel nach dem Kennzeichen, um den Halter zu ermitteln und anzurufen (wurde mir schon mehrmals erklärt), danach genügt ein Anruf von denen mit Hinweis auf den demnächst anrollenden Abschlepper, um den Gehweg freizumachen. Der Aufwand für das PK ist überschaubar: Mein Anruf + Halterermittlung + Anruf dort.

    Und Abschleppen nach Augenscheinnahme vor Ort passiert auch regelmäßig, wenn Fahrzeuge an beliebiger störender Stelle nicht entfernt werden.

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    Ich bin der Erfinder des Käseauflaufs: Käse mit Käse überbacken.
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  • Ich habe mit der Anzeige von Gehwegblockierern keine negativen Erfahrungen gemacht...

    Die Bußgeldstelle bearbeitet meine Anzeigen auch. Das Problem ist, dass diese wenig bis gar nichts bewirken, weil es nicht nur täglich dieselben Parker sind, sondern dauernd andere. Ich bin der Meinung, dass ein Gehweg, der seit vielen Jahren täglich und rund um die Uhr, derart zugeparkt wird, mit Absperrelementen geschützt werden muss. Das sieht im Übrigen auch die "Fachanweisung Absperrelemente" vor. Die Polizei weigert sich aber beständig, überhaupt gegen die Falschparker vorzugehen - nicht einmal durch "Knöllchen"! Was eine solche Anweisung dann soll, ist mir schleierhaft...

  • Diese Fachanweisung stammt von 2002, also aus dem Schill-Senat (für Nicht-Hamburger: damals stellte so etwas Ähnliches wie die AfD in Hamburg die Regierung, und ein Adliger von der CDU machte den Grüßaugust). Die entscheidenden Sätze in dieser Anweisung:

    3.
    Beim Einsatz von Absperrelementen hat sich im Laufe vieler Jahre aus den unterschiedlichsten
    Gründen eine Verwaltungspraxis entwickelt, die neben sinnvollen Maßnahmen
    offenkundig auch Übermaß hervorgebracht hat. Absperrelemente sollen deshalb nach
    dem Willen des Senats ab sofort nur noch sehr sparsam und auch nur noch in den Fällen
    aufgestellt bzw. belassen werden, in denen es aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz
    von Wegeflächen dringend geboten erscheint.

    4.1.1
    Der Aspekt der Sicherheit wie auch andere Begründungen für das Vorhandensein bzw.
    den Wunsch nach neuen Absperrelementen sind in jedem Fall kritisch zu hinterfragen.

    4.2.1
    Wird festgestellt, dass angeordnete Aufstellarten für den ruhenden Verkehr bereits seit
    längerer Zeit ignoriert werden - Schrägaufstellung statt angeordneter Längsaufstellung
    - ist zu prüfen, inwieweit dies legalisiert werden kann. Auf gar keinen Fall sollte
    versucht werden, die ursprünglich angeordnete Aufstellart
    durch nachträglich aufgestellte Poller zu „erzwingen“. Dies
    ist nur dann zulässig, wenn durch die parkenden Fahrzeuge
    die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet wird.