Verkehrserziehung in Hamburger Schulen: Prüfung bestanden

  • Voller Freude las ich den Aufruf der Klassenlehrerin meiner Tochter: Es werden Eltern gesucht, die die Fahrradprüfung begleiten. Ich fühlte mich berufen und habe mich gemeldet. Was habe ich mir im Vorwege alles ausgemalt… Müsste ich dem Polizeibeamten die StVO zitieren? Müsste ich es begründen, wenn ich als Einziger in der Gruppe keinen Fahrradhelm trage? Müsste ich mich weigern, Gehwege zu befahren, wenn die Gruppe verkehrswidrig Gehwege befährt?=O

    Nach dem theoretischen Unterricht, dem ich nicht beiwohnte, ging es zur ausführlichen Einweisung auf dem Schulhof: Wer oder was regelt die Vorfahrt an einer Kreuzung? Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Fahrrad losfahre (Schulterblick)? Was tue ich, wenn ich irgendwo abbiege?

    Und dann ging es in die Übungsrunde: Radweg, dann rechts `rum auf die Fahrbahn, noch mal rechts, dann noch mal links abbiegen (Handzeichen, Schulterblick, großer Bogen), dann rechts `rum bis zur Ampel, usw… Alles gut.

    Zwischenstopp mit kurzer Erklärung: „Da vorne fahren wir rechts herum. Da gibt es keinen Radweg, sondern eine Radfahrerfurt. ?( Ihr seht das Vorfahrt-Gewähren-Schild. Wer hat denn dort Vorfahrt?“ Es kamen dann die üblichen Antworten der Schüler: Autos, Fahrräder, Motorräder… Der Polizeibeamte jedoch sagte, dass man nur Radfahrern die Vorfahrt gewähren müsste, da andere Fahrzeuge nicht auf der Radfahrerfurt ?( fahren dürften… (Dazu komme ich noch)

    Dann ging es auf den Kreisel. Es ist kein gutes Gefühl, wenn 8 Schüler wie die Entenküken hintereinander in den Kreisel hinein fahren. ;( Zum Glück fuhr in diesem Moment kein Auto im Kreisel.

    Nach der Übungsrunde sind wir die ganze Tour noch einmal gefahren, ohne Extra-Stopps und Einweisungen. Haben die Lütten ganz gut hinbekommen. Und alle haben die Urkunde für die bestandene Prüfung erhalten. :thumbup:

    Nach der Aktion habe ich den Polizisten noch mal angesprochen. Positiv seine Aussagen: Man kann auf dem Radweg fahren, muss man aber nicht (außer die benutzungspflichtigen). Autofahrer machen auch Fehler. Gegen ein Auto habt Ihr keine Chance.

    Aber: Wie war das noch mit der „Radfahrerfurt“? Es handelte sich hier tatsächlich um einen Schutzstreifen, gestrichelte Linie, die zur Fahrbahn gehört, und die Autler überfahren dürfen. Der Polizeidienst Leistende, war der Meinung, die Linie wäre durchgezogen gewesen und Kraftfahrzeuge dürfen diese nicht überfahren. Also müsste man Kraftfahrzeugen hier keine Vorfahrt gewähren.Im Großen und Ganzen war ich doch angenehm überrascht von der Aktion.

  • Im Großen und Ganzen war ich doch angenehm überrascht von der Aktion.

    :thumbup:

    Schade nur, dass die Qualität des Fahrradunterrichtes noch immer so starken Schwankungen unterworfen ist. Von meinen Erfahrungen aus der Schulzeit will ich da gar nicht erst anfangen, sonst wird das hier gleich der nächste Lästerthread.

    Was mich dann aber doch noch interessiert: Kriegst du eventuell raus, was da im Theorieunterricht besprochen wird?


  • Schade nur, dass die Qualität des Fahrradunterrichtes noch immer so starken Schwankungen unterworfen ist.

    Mit dem ständigen hin und her, hat die Bundesregierung, da wir inzwischen von Michael (danke Michael für die Aufklärung) wissen, dass die StVO als eine Verordnung nicht vom unseren Volksvertretern verbrochen wurde, ein ziemliches Durcheinander im Kopf jeden Einzelnen gestiftet. Ich weiss sogar aus der Erfahrung, dass Fachleute (Polizisten) mit falschen Vorstellungen ihre Arbeit entrichten (beispielsweise: Was sagt VZ250 aus? Und noch mehr!), und oft total überfordert sind (manche fühlen sich als Kleiderhaken für den Waffenholster heruntergestuft)...

    Für wirklich jeden Dreck gibt es hierzulande einen Flugzettel, ein Verbrauchermerkblatt, einen Pressebericht schwarz auf weiss. Aber für etwas, was bei falschem Umgang schlicht und ergreifend das Leben kosten kann, fast nichts. Neue Rechtsgrundlagen werden chaotisch eingeführt, lange nicht in die Praxis umgesetzt, sehen so aus als wenn sie fakultativ wären (VWV StVO).

    Verleger (Schwiegersohn ist Verlagsgeschäftsführer) trauen sich nicht mehr, Sachbücher zum Thema herauszugeben, weil diese sehr kurzlebig sind, viel erklärendes Material (Bilder, Skizzen, Tabellen) bräuchten, das mächtig Geld kostet, nicht nur einen Autor, um die Feinheiten und potentielle Streitfälle zu dokumentieren!

    Ich zitiere mal kurz Kettler in Recht für Radfahrer 2. Ausgabe:

    «die Verkehrssicherungspflicht ist im Gesetz nicht ausdrücklich benannt, sondern in einer längst unüberschaubaren Rechtssprechung entwickelt worden...» (S. 165) und weiter «... Aber auch wenn eine Fläche von Radfahrern unbefugt oder gar verbotswidrig benutzt wird, gibt es eine Verkehrssicherungspflicht ihnen gegenüber - wenn der Verantwortliche weiß oder damit rechnen muss, dass sie dort verkehren, und gleich wohl keine Maßnahmen trifft, das zu verhindern ...» (S. 166).

    Ich finde diese Auffassung von Kettler vollkommen einleuchtend.

    Mehr, ich finde, es müsste eine Informationssicherungspflicht geben, und mit exakt, der analogen Argumentation, müsste man von der Öffentlichen Hand erwarten, dass wenn ein Rechtssituation analog häufig unbekannt, oder verkehrt "benutzt" wird, es gegenüber den Verkehrsteilnehmer eine Informations- bzw. Erklärungspflicht geben müsste - wenn der Verantwortliche weiß oder damit rechnen muss, dass sie aus Unwissen oder verkehrtem Wissen oder gar Versehen und Vergesslichkeit, oft. d.h. wiederholt, gefährliche Fehler machen, und gleich wohl keine Maßnahmen trifft, einen ausreichen, klaren und aktuellen Wissenstand und -Durchdringung in der Bevölkerung zu erzielen!

    Wo sind die didaktischen Werke der Behörde, um den Verkehrsteilnehmern, speziell denjenigen, die keiner obligatorischen Verkehrserziehung nachgehen müssen, lernwillig wären, aber gar nichts zu Verzehren antreffen, um diesen schwierigen und oft streitstimmungsbeladenen Stoff sich anzueignen?

    Wäre es so schwierig oder unter der Würde der Urheber dieser Änderungen ein paar erklärende Worte und eine ausreichende Anzahl von konkreten Beispielen zeitgleich mit abzugeben und im Zeitalter vom Internet nahezu zum Nulltarif allerseits zugänglich zu machen, anstatt es bei den oft sehr abstrakten verbalen Sachverhaltsbeschreibungen der legalen Texte, die man dem Volk wie Knochen an den Hund wirft, zu belassen?

    Nach der absolut überraschenden Rücknahme einer bereits gültig gewordenen StVO 2010 wird sich heute jeder Verleger hüten, wirtschaftlich fragwürdige Werke auf sein Privatrisiko herauszugeben! Und wenn er lang genug wartet, um sich zu vergewissern, dass die Aktion einen wirtschaftlichen Sinn für seine private Aktivität ergibt, droht ihm eine baldige neue Änderung und er kann es daher schon wieder nicht mehr: Die Regierung hat hier buchstäblich ins Fettnäpfchen grob getreten, und sie hat heute die Aufgabe, angemessenen Ersatz für die mangelnde private Initiative jetzt zu leisten: Die Verantwortlichen sind immer noch in Berlin aktiv!


    Was mich dann aber doch noch interessiert: Kriegst du eventuell raus, was da im Theorieunterricht besprochen wird?

    Es gibt Schulbücher inzwischen für dieses Fach, sogar für differenzierte Altersstufen! Wer Schulkinder hat, ist also nicht mehr in Not gegenüber seinen Kindern, was das offizielle Schulprogramm anbelangt, und er zumindest lesen kann (::) ! Das Bildmaterial reicht auch aus.

    Wo er in Not gerät, dagegen, dass ist, wenn sein Kind sagt «aber Papa, Mama, an der Kreuzung x zur Sporthalle, zur Kirche, zur Schule, da gibt es Sachen der Behörde auf der Strasse und am Strassenrand, die erkenne ich im Buch gar nicht!». Wie wird Papa, Mama diese merkwürdigen, manchmal höchst seltsamen Sachen erklären können?

    Gruss

  • Von meinen Erfahrungen aus der Schulzeit will ich da gar nicht erst anfangen, sonst wird das hier gleich der nächste Lästerthread.


    Bin ich schon so alt? Bei mir gabs damals keine Radverkehrsanlage im Unterricht. Kein Radweg, kein Radfahrstreifen und schon gleich zweimal keinen Schutzstreifen. Deswegen auch keinen Schulterblick beim Abbiegen. Ich wurde nur geschimpft, weil ich es mit dem Stop-Schild nicht so genau nahm und war überrascht wieviele Kinder kein Fahrrad fahren konnten.

  • Was mich dann aber doch noch interessiert: Kriegst du eventuell raus, was da im Theorieunterricht besprochen wird?


    Ups! Habe noch mal nachgefragt: Es gab gar keinen Theorie-Unterricht im Vorwege... Ich bin nur fälschlicherweise davon ausgegangen, da - als ich zu der Gruppe stieß - das bereits Gelernte abgefragt wurde. Dass sie das fünf Minuten vorher auf dem Schulhof gelernt hatten, konnte ich nicht wissen... :huh:

    Was ich aber noch vergessen hatte zu berichten: Der Polizeibeamte wies mehrmals darauf hin, dass man zu parkenden Autos einen Abstand halten muss, da die Autofahrer oftmals dusselig unvorsichtig die Türen öffnen.
    Und wenn man sich dann manche (erwachsenen) Radfahrer anschaut, wie sie aufgrund mangelnden Abstands fast Autospiegel abfahren, dann möchte man auch denen empfehlen, am Vorschul-Verkehrsunterricht teilzunehmen... 8o


  • Bin ich schon so alt? Bei mir gabs damals keine Radverkehrsanlage im Unterricht. Kein Radweg, kein Radfahrstreifen und schon gleich zweimal keinen Schutzstreifen. Deswegen auch keinen Schulterblick beim Abbiegen. Ich wurde nur geschimpft, weil ich es mit dem Stop-Schild nicht so genau nahm und war überrascht wieviele Kinder kein Fahrrad fahren konnten.

    Ich habe mal eben "Ausweis über bestandene freiwillige Radfahrerprüfung" rausgekramt - Zusatz: gilt nicht als Personalausweis.

    Mit zehn Jahren habe ich in NRW diese Prüfung abgelegt im "Verkehrskindergarten" der dortigen 230.00 EW-Großstadt. Zuvor hatte mein Vater mit mir und meinem Bruder in ruhigen Wohnstraßen das Radfahren trainiert, wie z.B. Abbiegen, Vorfahrtregeln, usw. und uns verschiedene Verkehrszeichen beigebracht. Zu der Prüfung durfte ich mit meinem Bruder gemeinsam quer durch die Stadt zum etwa 8 km entfernten Verkehrskindergarten mit unseren eigenen Rädern fahren, auf mehrspurigen Hauptstraßen über große beampelte Keuzungen mit direktem Linskabbiegen. Es gab damals keinerlei "Radwege". Ab der bestandenen Prüfung durfte ich allein durch die Stadt radeln. Die Prüfung beinhaltete einen theoretischen Teil (mit Test) wie auch einen praktischen Teil auf dem Übungsgelände.
    Es gab nach der Prüfung noch ein Abziehbild, das ich auf das Schutzblech meines Rades klebt. Auf dem Ausweis:
    "Wer eines der umseitig aufgeführten Abzeichen des "Geprüften Radfahrers" trägt oder führt ist verpflichtet, diesen Ausweis bei sich zu tragen. Er ist weiterhin verpflichtet, im sinne des § 1 StVO im Straßenverkehr vrobildlich höflich und rücksichtsvoll zu sein." Anschließend folgt der §1 StVO in der damaligen Fassung. Das ganz musste mit der eigenen Unterschrift anerkannt werden als Verpflichtung.

    Mit vierzehn Jahren durfte ich schon ganz allein von Hagen nach Wattenscheid ins 45 km entfernte Ruhrgebiet radeln, auf Hauptstraßen und Bundesstraßen - wie es damals üblich war - im Mischverkehr auf der Fahrbahn mit Straßenbahnverkehr auf oft noch gepflasterten Bundesstraßen innerstädtisch - alles ohne Helm. 8o Ich hab es überlebt . . . es hatte mir ja sogar Spaß gemacht ;)

    Nebenbei bemarkt hatt mein Vater uns auch beigebracht die Räder zu putzen, pflegen und zu reparieren . . .

  • [...] Bei mir gabs damals keine Radverkehrsanlage im Unterricht.[...]

    Zu meiner (Grund)Schulzeit in Niedersachsen war eigentlich auf jedem Schulhof ein Straßennetz im Minitaturformat aufgemalt. Mindestens einmal im Jahr kam dann die Verkehrswacht mit einem Anhänger voller Fahr- und Dreiräder, Tretautos, Miniaturampeln und Verkehrsschildern. Ampeln und Schilder wurden auf dem Schulhof verteilt, die Fahrzeuge an die Grundschüler und dann ging es los mit der Verkehrserziehung "am lebenden Objekt".
    Den Feinschliff habe ich allerdings von meinen Eltern erhalten und dabei habe ich sicherlich davon profitiert, aus einem autolosen Elternhaus zu kommen. Manche Dinge, die ich damals gelernt habe, sitzen jetzt immer noch.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • Hm, bei mir gabs Mitte der 80er Übungsstunden im Verkehrsgarten - jeder durfte Mal Fußgänger, "Autofahrer" (auf dem Kettcar), Radfahrer und sogar Straßenbahnfahrer sein - das war gleichzeitig auch die letzte Straßenbahnanlage in der Stadt, das große Vorbild wurde in den 70ern abgeschafft. In diesem Verkehrsgarten gabs auch theoretischen Unterricht. Die Fahrradprüfung wurde aber nach einer technischen Abnahme der Räder auf den Straßen in der Umgebung der Schule absolviert. Radverkehrsanlagen gabs da keine und gibt es dort auch heute noch nicht. Allerdings habe ich im Luftbild gesehen, dass man den Verkehrsgarten an "moderne" Verhältnisse angepasst hat. Verschiedene Radverkehrsanlagen sind jetzt erkennbar, dafür scheint die Straßenbahn abgeschafft worden zu sein.
    Übrigens durfte wir zu Grundschulzeiten nicht mit dem Rad zur Schule fahren.

  • Übrigens durfte wir zu Grundschulzeiten nicht mit dem Rad zur Schule fahren.


    Mit welcher Begründung? Oder haben es nur die Eltern verboten?

    Mein Sohn darf nicht alleine in den Kindergarten fahren, angeblich aus Haftungsgründen. Sie würden ihm den Zutritt zum Gebäude verwehren, wenn ich nicht dabei bin. Beim Kindergarten lasse ich mir das noch gefallen, bei der Schule nicht mehr.

  • Übrigens durfte wir zu Grundschulzeiten nicht mit dem Rad zur Schule fahren.

    Hmmm, sowas wird hier auch gerne mal probiert. Frau aus einem Nachbarort erzählte mir sogar einmal das der dortige Rektor auf der Einführungsveranstaltung unverholen gedroht habe die Räder der Kinder zu stehlen wenn die mit dem Fahrrad zur Schule kommen (der Wortlaut war selbstredend ein anderer, darauf lief es aber hinaus).

    Das ist zumindest in Bayern aber völliger Dummfug da die Aufsichtspflicht auf dem Schulweg bei den Eltern liegt, die Schule dort also etwa so viel zu vermelden hat wie ein Marsmännchen (sieht man immer sehr schön wenn auf dem Weg was passiert und dann plötzlich alle die Hände heben und nichts mehr damit zu tun haben). Aber Papier ist ja geduldig, und auf so "Informationsveranstaltungen" wird nicht selten vor allem heiße Luft verbreitet.

    Ich habe mich übrigens in den späten 70ern erfolgreich um die Verkehrserziehung gedrückt: nach der 3. Klasse gings erstmal ins Ausland und als ich dann mit so 14 zurückkam waren da plötzlich vielerorts weiße Linien auf die Gehwege gepinselt. Damals gerne noch unter 50 cm breit, links an den Pfosten mit den Bushaltestellen vorbeigeführt und als Bordsteinabsenkungen galt so ziemlich jede abgesplitterte Kante der Granitsteine.

  • Das Tollste habe ich vergessen: Als Begleiter und Schlussmann des Fahrrad-Korsos durfte ich eine echte Polizeiweste tragen!
    ?tiny=1
    (Gesicht leicht verfremdet)

    Jo, dachte ich mir! Aufgepasst, Autler: Es ist ein neuer Sheriff in der Stadt! Zeigt Respekt!
    Die meisten Autofahrer haben sich auch anständig verhalten und sich in Geduld geübt, wenn 10 aufgereihte Fahrräder an der roten Ampel gewartet haben. Als ich dann als letzter die Ampel passierte, wurde sie wieder rot.
    Den Fahrer des Lieferwagens, der uns (fahrend auf dem Schutzstreifen) mit einem Abstand von bummelig 0,5 Metern überholte, musste ich erst einmal anpöbeln. Hätte ich auch ohne Weste gemacht. 8)
    Die Weste durfte ich leider nicht behalten... Die wurde noch gebraucht...

  • Das Tollste habe ich vergessen: Als Begleiter und Schlussmann des Fahrrad-Korsos durfte ich eine echte Polizeiweste tragen!
    ?tiny=1
    (Gesicht leicht verfremdet)

    Jo, dachte ich mir! Aufgepasst, Autler: Es ist ein neuer Sheriff in der Stadt! Zeigt Respekt!
    Die meisten Autofahrer haben sich auch anständig verhalten und sich in Geduld geübt, wenn 10 aufgereihte Fahrräder an der roten Ampel gewartet haben. Als ich dann als letzter die Ampel passierte, wurde sie wieder rot.
    Den Fahrer des Lieferwagens, der uns (fahrend auf dem Schutzstreifen) mit einem Abstand von bummelig 0,5 Metern überholte, musste ich erst einmal anpöbeln. Hätte ich auch ohne Weste gemacht. 8)
    Die Weste durfte ich leider nicht behalten... Die wurde noch gebraucht...

  • Ich erinnere mich noch gut an meine Radfahrprüfung 1992 in Fürstenfeldbruck. War ziemlich sauer damals, dass ich den Ehrenwimpel mit einem Fehler verpasst hatte. Das war Schiebung ;)

    Egal, ich kann mich gut daran erinnern dass uns schon damals eingetrichtert wurde, dass man linke Radwege nicht benutzen darf! Es kam nämlich ungefähr ein Jahr später in einer Sendung im Bayerischen Rundfunk (so eine Verbraucherschutzsendung) ein Quiz - die hatten dort immer am Ende eine Situation dargestellt, und hinterher gefragt, wer Recht hatte - wo ich das nochmal brauchen sollte.

    In der Quizsendung kollidierte ein Radfahrer (Postbote) der auf einem Radweg links fuhr, mit einer Radfahrerin, die rechts fuhr. Die Radfahrerin war frech (das war bewusst tendenziös) und meinte zu ihm, linksseitig darf man Radwege nur befahren, wenn das entsprechend beschildert ist, während der Postbote meinte, ich darf Radwege fahren.

    Ich sofort: Die (unsympathische) Frau hat Recht. Eine Woche später die Auflösung: 90% aller Einsendungen waren falsch - ich hatte Recht, meine Eltern wollten mir das aber nicht glauben. Ich meine der Unterricht war ohne wirkliche Fehler damals...


  • Mit welcher Begründung? Oder haben es nur die Eltern verboten?

    Mein Sohn darf nicht alleine in den Kindergarten fahren, angeblich aus Haftungsgründen. Sie würden ihm den Zutritt zum Gebäude verwehren, wenn ich nicht dabei bin. Beim Kindergarten lasse ich mir das noch gefallen, bei der Schule nicht mehr.

    Das kann ich nicht sagen, das ist schließlich 30 Jahre her.


  • Grundlage des theoretischen Unterrichts in den Hamburger Grundschulklassen 3+4 ist das Fahrradtagebuch
    samt Arbeitsblättern.

    Uiii!!!!

    Ein Krokodil mit Helm!?! Na, den braucht es sicher auch, wo es beim fahren doch nicht beide Hände am Lenker hat.

    Der Test enthält dann auch den klassischen ACE-Fehler, dass man am Fußgängerüberweg keinesfalls radeln DARF.

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]