Obike startet in Hannover

  • "Der Anbieter Obike aus Singapur kommt mit seinem Fahrradverleihsystem auch nach Hannover. Am Mittwoch ist im innenstadtnahen Bereich mit dem Aufstellen begonnen worden. Insgesamt sollen es 500 Räder werden, die die Asiaten in der Landeshauptstadt verteilen." berichtet die HAZ vom 15.11.2017.

    Einige der Fahrräder habe ich bereits zu sehen und vor die Kamera bekommen. Hier vier Bilder:

    1. Eine Gesamtaufnahme. Zwei der Räder vor dem Lindener Rathaus. Die Räder haben übrigens Vollgummireifen. Bin so was schon mal gefahren. Naja - Dunlop sei Dank!!!

    2. Das Schutzblech scheint mir gewagt knapp.

    3. Eine in den Handgriff integrierte Klingel. Das könnte ich mir auch für mein Rad vorstellen.

    4. Mehrere Obike-Räder an der Stadtbahnhaltestelle Glocksee

  • Eine "hohe Übersetzung" ist doch auch relativ: Was dem durchschnittlichen Radfahrer unmöglich ist zu treten, ist dem Fixiefahrer sein Hamsterrad, oder?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Bei den Rädern dürfte die Komfortgrenze irgendwo zwischen 15 und 20km/h liegen. Da strampelt man dann schon ordentlich, nicht zuletzt in Kombination mit den kleinen Laufrädern.

    Das schätze ich genau so ein, ausprobiert habe ich die Räder noch nicht.
    Die Laufräder scheinen 26 Zoll zu haben, das halte ich für ausreichend. Entscheidender für den Fahrkomfort ist meines Wissens der Nabenabstand. Eine entsprechende Übersetzung kann locker eine geringere Laufradgröße wettmachen. Alurahmen sind außerdem starrer als Stahlrahmen. Die Räder haben einen Alu-Rahmen, so sah es für mich zumindest aus. Und der Nabenabstand ist nicht auffällig groß. Also doch ein ganz schönes Geruckel, kommt natürlich entscheidend auf den Untergrund an.

  • Datenleck bei oBike

    Heute schon oBike gefahren? Ich kann ja mal nachschauen, wo du da so überall mit rumgefahren bist.

    So oder so ähnlich muss man sich das wohl vorstellen, worüber tagesschau.de berichtet:

    In dem zu dem Bild gehörenden Artikel wird berichtet, dass oBike ein gravierendes Problem mit der Datensicherheit habe, so dass ich mich frage, ob es nicht möglich ist, ganz grundsätzlich anders das Verleihsystem zu gestalten, so dass nicht die konkret gefahrene Strecke eines Ausleihers nachverfolgt werden kann.

    Bei tagesschau.de heißt es: "München, Berlin, Frankfurt, Hannover - in immer mehr deutschen Städten bietet oBike Leihfahrräder an. Nun hat der BR ein Datenleck beim Anbieter der gelben Räder entdeckt. Persönliche Daten und Bewegungsdaten von Nutzern waren frei über das Internet zugänglich."

  • Möglicherweise schlimmer als das Datenleck, das laut oBike gar nicht so gravierend gewesen sein soll, und von dem angeblich nur sehr wenige Nutzer betroffen waren, scheint mir das Fehlen eines breiten roten Rückstrahlers, oder ist der neuerdings nicht mehr vorgeschrieben? Speichenreflektoren dagegen sind vorhanden. Das kann man auch auf den bereits hier veröffentlichten Bildern erkennen.

  • Wobei der Rückstrahler nicht unbedingt breit sein, sondern vor allem das Prüfzeichen Z tragen muss. Und dieses Prüfzeichen tragen auch relativ kleine Rückstrahler, die man an der Sitzstrebe montieren kann. (Derartiges kann ich auf den Bildern allerdings auch nicht erkennen.)

  • Ja, habe heute nochmal nachgesehen. Das eigentliche Rücklicht ist eine rote LED hinter klarem Glas, das ganze sichtbar rote auf den Fotos ist ein Reflektor. Nach einem Zulassungszeichen habe ich allerdings nicht gesucht.

  • Wobei der Rückstrahler nicht unbedingt breit sein, sondern vor allem das Prüfzeichen Z tragen muss. Und dieses Prüfzeichen tragen auch relativ kleine Rückstrahler, die man an der Sitzstrebe montieren kann. (Derartiges kann ich auf den Bildern allerdings auch nicht erkennen.)

    Bist du dir da mit dem großen "Z" ganz sicher? Wenn dem so ist, dann sind die oBikes in Hannover nicht wirklich beleuchtungstechnisch einwandfrei ausgestattet, denn ein "Z" konnte ich nicht entdecken. Allerdings jede Menge anderes Zahlen- und Buchstaben-Wirr-Warr:

  • Zitat von StVZO §67 (4)

    (4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestens 1.einer Schlussleuchte für rotes Licht,2.einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein.Schlussleuchte und Rückstrahler dürfen in einem Gerät verbaut sein.


    Ich finde allerdings die seitliche Anbringung problematischer als das fehlende Prüfzeichen, da das Rücklicht aus bestimmten Richtungen durch Teile des Fahrrads (Reifen, "Schutzblech") verdeckt ist.

  • Ja, habe heute nochmal nachgesehen. Das eigentliche Rücklicht ist eine rote LED hinter klarem Glas, das ganze sichtbar rote auf den Fotos ist ein Reflektor. Nach einem Zulassungszeichen habe ich allerdings nicht gesucht.

    Hallo timovic, schreibst du da von den oBikes, die in München ausgeliehen werden können? Ist das das selbe Modell wie in Hannover mit ebensolchen Rückleuchten wie auf dem Foto aus meinem vorigen Beitrag?
    Ich kann ja in gewisser Weise verstehen, dass die Fahrradverleihfirma keine breiten Rückstrahler anschraubt, denn aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich, dass diese scheinbar einen unwiderstehlichen Reiz bei Leuten auslösen, die gerne ein bisschen an Rädern rumrandalieren wollen. Aber der breite Rückstrahler ist nunmal vorgeschrieben. Und es wäre ein schlechter Dienst an den verantwortungsbewussten oBike-Kunden, von ihnen zu verlangen, dass sie auf eigene Rechnung die Beleuchtungsanlagen komplettieren. Grüße Ullie


  • Ich finde allerdings die seitliche Anbringung problematischer als das fehlende Prüfzeichen, da das Rücklicht aus bestimmten Richtungen durch Teile des Fahrrads (Reifen, "Schutzblech") verdeckt ist.

    Vielen Dank Yeti für den Link zu dem Gesetzestext. Da steht: Das Fahrrad muss mit "...einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein."
    Aber da steht nicht, dass das "Z" auf dem Rückstrahler selbst aufgebracht sein muss.
    Könnte es sein, dass die Rückstrahler an den oBikes in Hannover der Kategorie "Z" entsprechen, obwohl auf dem Rückstrahler selbst kein "Z" angebracht ist? Oder muss das "Z" im Buchstaben-Wirr-Warr enthalten sein?
    Auf jeden Fall ist es nicht dreieckig. Dreieckige rote Rückstrahler sind, wenn ich mich recht erinnere, für Anhäger vorgeschrieben, allerdings nicht für Fahrradanhänger.

  • So sehr groß muss das Z gar nicht sein. Ich habe den hier an zwei Rädern. Auf dem Herstellerbild ist rechts unten ist das Z. Auf den Bildern von den OBikes ist das nicht zu sehen. Von daher kein Z-Rückstrahler und wenn es der einzige nach hinten ist, ist das so nicht zulässig.

    Macht aber nichts, weil Radfahrer eh nie Licht haben und das Licht von im Rückspiegel daher kein Radfahrer sein kann, so dass bedenklos rechts abgebogen werden kann.

  • So sehr groß muss das Z gar nicht sein. Ich habe den hier an zwei Rädern. Auf dem Herstellerbild ist rechts unten ist das Z. Auf den Bildern von den OBikes ist das nicht zu sehen. Von daher kein Z-Rückstrahler und wenn es der einzige nach hinten ist, ist das so nicht zulässig.

    Macht aber nichts, weil Radfahrer eh nie Licht haben und das Licht von im Rückspiegel daher kein Radfahrer sein kann, so dass bedenklos rechts abgebogen werden kann.

    Der "Z"-Rückstrahler auf dem von dir verlinkten Bild sieht mir nach einem zuverlässigen Produkt aus, dass es für wenige Euros zu kaufen gibt. Warum werden die dann nicht von oBike verbaut?
    Übrigens sieht der Rückstrahler so aus, dass er nicht einen ganz so großen Reiz auf mögliche Fahrrad-Randalierer auszustrahlen scheint.
    Aber ist er auch tatsächlich so wirksam wie ein breiter Rückstrahler? (siehe Foto)
    Auf jeden Fall ist es besser einen kleinen Rückstrahler zu haben, der zugelassen ist und nicht so leicht Randalierern zum Opfer fällt. Als einen breiten Rückstrahler, der mutwillig abgerissen wurde von "bösen Buben".


    Ich finde allerdings die seitliche Anbringung problematischer als das fehlende Prüfzeichen, da das Rücklicht aus bestimmten Richtungen durch Teile des Fahrrads (Reifen, "Schutzblech") verdeckt ist.

    Seitlich angebracht befindet sich der Rückstrahler jedoch in einer nicht ganz so exponierten Lage, als wenn er am hinteren Ende des Schutzbleches hängt. Das hatte ich auch mal an meinem Rad. Die Halterung hatte sich jedoch zu leicht um die Strebe gedreht. Habe an meinem eigenen Fahrrad mich deshalb für die im Bild dargestellte Lösung entschieden. Bei den oBikes könnte man jedoch ein Rücklicht in das "Schutzblech" aus Kunststoff integrieren. Das wäre möglicherweise eine besser sichtbare Positionierung. So lange das aber nicht einigermaßen bruchsicher möglich ist, plädiere ich eher dafür, den Rückstrahler an einer Position anzubringen, wo er nicht so leicht abbricht oder zerbricht.