• Funktioniert. Was war's? ?(

    Ich nehme an, irgendwas kam mit den Umlauten in der Adresse nicht zurecht.

    Hier noch etwas aus Nortorf. Die dortige Lichtzeichenanlage kann offenbar keine Radlinge erkennen:

    Und anstatt die Kontaktschleife für fünfhunderttausend Euro neu einstellen zu lassen, hängt man lieber Schilder auf:

    Das hier ist dann übrigens der sagenhafte Fußgängerüberweg:

    Es wäre ja ganz schön, wenn man sich mal über die Begrifflichkeiten „Fußgängerüberweg“ und „Fußgängerfurt“ einigen könnte. Es haben ja ohnehin schon einige Verkehrsteilnehmer Schwierigkeiten zu erkennen, wo man Fußgänger durchlassen muss und wo nicht.

  • "Wenn der Verkehr fließen soll, gehören Fußgänger unter die Erde."
    (Kung-Fu-Driving, Zander, Frank auf "Zander´s Zorn", anno dunnemals)

    Kann man gerne auf andere nichtmotorisierte Verkehrsarten erweitern und wird bereits vielfach ausgeübt.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Das Zusatzschild ist einfach nur Unsinn. Radfahrer ist man ja nur wenn man ein Rad fährt. Steigt man ab wird man zum Fußgänger, das Schild richtet sich dann nicht mehr an einen. Fährt man zum "Fußgängerüberweg" begeht man einen Rotlichtverstoß oder fährt illegal auf dem Gehweg. Oder soll dieses Schild genau das für Radfahrer erlauben?

    Bei einer Ampel, wo es kein derartiges Schild gibt, aber das gleiche Problem, habe ich überlegt wie man auf so ein Problem aufmerksam machen könnte. Dort gibt es nur einen Sensor. Steht man da mit dem Rad drauf und ein Auto oder mehrere stellen sich hinter einem an, wird es nicht grün. Da dann einfach hin stellen, brav vor Rot warten und eine Engelsgeduld haben :rolleyes:

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • So eine Ampel gibts in München, Nederlinger Str. 30er Zone, Radwege vorhanden aber nicht benutzungspflichtig. Mit dem Rad steht man kurz hinter der Kontaktschleife, die spricht aber nicht an. Ich hab schon ein paarmal das Auto hinter mir herangewunken. Dann klappt es mit dem Grünlicht, aber das Winken bietet Raum für Missverständnisse. Habs auch mal dem KVR gemeldet aber es ist denen wohl egal. Ich fahre jetzt immer völlig illegal über die Haltelinie nach links und drücke auf den Knopf für Fussgänger. Radfahrer halten sich sowieso nie an die Regeln...

  • <p>Die VwV-StVO sagt zum Schutzstreifen folgendes:</p><p>@@@wcf_empty_line@@@</p><p>"Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. <strong>Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.</strong>"</p>

  • Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.

    Da das aber eine Einbahnstraße ist, können sich Fahrzeuge auf der restlichen Fahrbahn nicht begegnen. Dementsprechend halte ich die Passage für nicht relevant.

    Der Schutzstreifen ist doch gut, da er das mögliche Fahren entgegen der Einbahnstraße kenntlich macht.

  • Da das aber eine Einbahnstraße ist, können sich Fahrzeuge auf der restlichen Fahrbahn nicht begegnen. Dementsprechend halte ich die Passage für nicht relevant.
    Der Schutzstreifen ist doch gut, da er das mögliche Fahren entgegen der Einbahnstraße kenntlich macht.

    Gibts in Hamburg im Graumannsweg auch.
    Da kann man sich hinstellen und den Wahnsinn beobachten. Denn was glaubste, was ein Autofahrer macht, dem ein Radfahrer vor der Motorhaube rumfährt?
    Genau. Überholen. Über den Radfahrstreifen. Von vorn "kommt schon nichts, ist ja Einbahnstraße!" ... oder "ich kann das abschätzen"

    Ich finde so eine überfahrbare Lösung nicht gut. Da müsste eine bauliche Trennung hin.

  • Da die VwV eine Ausnahme fuer Einbahnstrassen nicht kennt, ist der oben zitierte Absatz anzuwenden. Ergo keine Schutzstreifen in zu schmalen Strassen. Die ERA2010 spezifiziert diese Aussage auf 4,50m und auch dort gibt es hiervon keinerlei Ausnahme.