Fahrrad-Aufleitung am Siemersplatz / Vogt-Wells-Straße

  • die ominöse Ableitung vom Radweg auf die Fahrbahn am Siemersplatz...

    "Die Benutzung ist laut Polizei verboten."

    Okay, dann fährt man eben auf dem Radweg weiter...



    "Laut Polizei verzögern "technische Probleme" die Aufhebung der Benutzungspflicht."
    "Bei dem technischen Problem handelt es sich offenbar um die Ampelschaltung am Siemersplatz."

    Wer's glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Der Siemersplatz wurde 2013 umgebaut, sämtliche Ampeln neu programmiert. Seit 2011 besteht eine Anweisung der Verkehrsdirektion, die Benutzungspflicht in der Vogt-Wells-Straße aufzuheben! Womit wird denn begründet, dass die Ampeln leider noch nicht dem Radverkehr angepasst wurden? Vergessen? Warum erklärt man nicht genau, um welches "technische Problem" es geht?

    Verarschung pur! Was hat eigentlich die Ampelschaltung am Siemersplatz mit dieser Radweg-Ableitung zu tun? Ja, es gibt in der Tat ein Problem: Startet man am Siemersplatz bei Grün, kommt man bei ca. 20-25 Km/h an dieser Stelle an, während die Blechkolonne noch nicht vorbei ist. Man muss also warten, es sei denn, man erwischt zufällig eine größere Lücke.

    Wäre die Ampelschaltung am Siemerslatz tatsächlich relevant für die Ableitung, würde das bedeuten, sie müsste zulasten des Fahrbahnverkehrs geändert werden. Da sie aber garantiert für diesen bis zum letzten Quäntchen optimiert wurde, wird die niemand mehr anfassen.

    Es gibt nur eine praktikable Lösung: Die RWBP am Ende der Osterfeldstraße (die ansonsten durchgehend ohne RWBP ist) muss weg. Dann braucht es keine Ableitung, sondern der Radverkehr bleibt durchgehend, wo er hingehört: auf der Fahrbahn. Das wird aber aus vermeintlichen Sicherheitsgründen abgelehnt. Der wahre Grund ist die Räumzeit, die dann verlängert werden müsste und dass man den Siemersplatz aus ideologischen Gründen frei von störenden Radfahrern halten will. Das ist aber kein Grund für die Anordnung einer RWBP, also schiebt man andere Gründe vor. Das Ganze liegt übrigens gerade beim Verwaltungsgericht Hamburg.

    Hier wird uns ein Lügengebilde aufgetischt, das seinesgleichen sucht! Man will nichts anderes, als bis zum St. Nimmerleinstag hinauszögern, dass der Radverkehr endlich auf die Fahrbahn darf.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Hier geht es um die ominöse Ableitung vom Radweg auf die Fahrbahn am Siemersplatz, welche angeblich nicht benutzt werden darf.

    Woran erkenne ich denn als Radling, ob ich über so eine Rampe auf die Fahrbahn fahren darf oder nicht? Benutzungspflichtige Radwege enden doch vielfach neuerdings in solchen Rampen, wenn man auf der Fahrbahn weiterfahren soll, während nebenan noch der alte Radweg verläuft. Demnach dürfte man ja nirgendwo auf diese Weise in die Fahrbahn einfahren. Hier am Ballindamm geht das ja auch nur, weil da kein blaues Schild mehr hängt.

  • Jetzt noch Bedenken, daß das Amsgericht in Köln meint, die Radwegebenutzungspflicht müsse nicht zwingend an jeder Kreuzung wiederholt werden, es aber ein Radweg-Ende Schild auch nicht zwingend bedarf.

  • Das bedeutet, dass man als Radling annehmen darf, dass an jeder beliebigen Straße irgendwo sicher ein RWBP-Schild steht, das niemals nicht aufgehoben wird und über sämtliche Krzeuzungen und bei Bedarf Ortsgrenzen hinaus Gültigkeit hat.
    Somit darf man immer auf dem Gehweg fahren.
    Ganz toll.
    Somit muss man immer auf dem Gehweg fahren.
    Weniger toll.

    Ist der Richter auch Vorsitzender im Elferrat und hat nur die Sitzung verwechselt?

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Das bedeutet, dass man als Radling annehmen darf, dass an jeder beliebigen Straße irgendwo sicher ein RWBP-Schild steht, das niemals nicht aufgehoben wird und über sämtliche Krzeuzungen und bei Bedarf Ortsgrenzen hinaus Gültigkeit hat.

    Nein. Das/die Urteile besagen, dass eine Benutzungspfllicht gilt, bis zu einer der beiden folgenden Stellen gilt:
    1.) Schild "Radweg Ende"
    2.) Deutliche bauliche Veränderung

    Die Benutzungspflicht endet an der Stelle, die früher auftritt.

    Über die Definition einer "deutlichen baulichen Veränderung" muss man leider im Einzelfall diskutieren. Eine Rampe mit dem Zweck des Einfädelns in den Verkehr dürfte aber die Benutzungspflicht vor Gericht zuverlässig beenden. Anders sieht es aus, wenn die Rampe dem Anschein nach ausschließlich für andere Zwecke (z.B. Abbieger) vorgesehen ist.
    Bei der Rampe auf dem Foto würde ich vom Einfädeln ausgehen. Allerdings sprechen zwei Indizien für einen Abbiegezweck: Der miserable Winkel, in dem Radfahrer auf die Fahrbahn gescheucht werden und die Weiterführung des Radwegs hinter der Rampe. Was die Rampe tatsächlich dem Anschein nach ist, müsste im Fall der Fälle wohl ein Richter entscheiden. Irgendwelche Aussagen der Polizei spielen dabei natürlich keine Rolle.

  • Jetzt noch Bedenken, daß das Amsgericht in Köln meint, die Radwegebenutzungspflicht müsse nicht zwingend an jeder Kreuzung wiederholt werden

    Gelesen habe ich so etwa auch schon einmal. Solange man aber aus einer Einmündungin eine solche Straße einbiegt und kein VZ 237 sieht, gibt es keine RWBP. Alles andere würde bedeuten, dass die RWBP nur für denjenigen gilt, der sich schon länger auf der Straße befindet und es weiter hinten ein VZ 237 gibt. Das wäre absurd.

    Eine Rampe mit dem Zweck des Einfädelns in den Verkehr dürfte aber die Benutzungspflicht vor Gericht zuverlässig beenden.

    Sehe ich auch so.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Gelesen habe ich so etwa auch schon einmal. Solange man aber aus einer Einmündungin eine solche Straße einbiegt und kein VZ 237 sieht, gibt es keine RWBP. Alles andere würde bedeuten, dass die RWBP nur für denjenigen gilt, der sich schon länger auf der Straße befindet und es weiter hinten ein VZ 237 gibt. Das wäre absurd.

    Habe ich da etwas verpasst oder bezieht sich die Aussage zum Amtsgericht Köln weiterhin auf eine Bemerkung einer Richterin während einer Verhandlung und nicht auf ein Urteil? Oder gibt es da etwas Neues?

  • Die Diskussion hatten wir hier schon mal. Ich halte das für ein klar rechtswidriges Urteil, da die Radwegbenutzungspflicht kein Streckenge- bzw. verbot ist. Jedenfalls fehlen dafür jegliche Belege. Also gilt gesetzlich ab der nächsten Straßeneinmündung oder -kreuzung wieder der Normalfall der StVO, also keine RWBP, es sei denn, es steht da erneut ein entsprechendes VZ.
    Die rechtswidrige "Rechtsprechung" dieser Richterin ist übrigens durchaus von Belang, da sie in ihrem Urteil dem Radfahrer eine Verpflichtung für die Zukunft auferlegte, eine (gesetzlich nicht bestehende, da nicht angeordnete und nicht aus einer sonstigen Rechtsvorschrift sich eindeutig ableitende) RWBP trotzdem "einzuhalten", weil er ja nun Kenntnis von ihr habe.
    Diese freidrehende "Rechtsprechung", nicht bestehende gesetzliche Tatbestände einfach per Urteil zu erfinden, fasziniert (und empört) mich immer wieder neu. Eine Seuche, von der Richter/innen bis hoch zum BGH befallen sind. Hybris.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Hier wird uns ein Lügengebilde aufgetischt, das seinesgleichen sucht! Man will nichts anderes, als bis zum St. Nimmerleinstag hinauszögern, dass der Radverkehr endlich auf die Fahrbahn darf.

    Noch vor einigen Jahren, als die Veloroute 2 Schanze - Eidelstedt beim Bezirk Eimsbüttel in Planung war, hieß es, dass an der Kreuzung Basselweg / Sportplatzring / Koppelring wegen Räumzeiten (der Autoverkehr würde zusammenbrechen!) der Radverkehr zwingend auf die Gehwege ( [Zeichen 240] ) oder Radwege ( [Zeichen 237] ) müsse. Heute gibt es dort Schutzstreifen und aufgeweitete Aufstellstreifen. Erlaubt ist noch das Gehwegradeln mit Hamburger Speziallösung [Zusatzzeichen 1022-10] . Ist der Autoverkehr an der Kreuzung nun zusammengebrochen?

  • Zitat

    Eine Seuche, von der Richter/innen bis hoch zum BGH befallen sind. Hybris.

    Zitat von Friedrich I.

    Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.

  • Ist der Autoverkehr an der Kreuzung nun zusammengebrochen?

    Ebenso wenig, wie an der Kreuzung Bergedorfer Straße/Vierlandenstraße. Dort wurde die linke der beiden Fahrstreifen zur reinen Abbiegerspur umgebaut und rechts daneben eine Radverkehrsführung eingerichtet. Die Zeitungen malten im Vorfeld in den schwärzesten Farben, "der Verkehr" werde kollabieren. Nichts dergleichen ist passiert!

    Das erinnert mich an die aktuelle ADFC-Forderung, eine von den 6 oder 8 Fahrstreifen am östlichen Außenalsterufer endlich dem dortigen extrem starken Radverkehr zu widmen. Die einzige Antwort, zu der unser Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch imstande ist: "Der Straßenraum ist begrenzt". Eine erkennbar ausweichende Antwort. Ehrlicher wäre: "Nein, ich möchte dem Autoverkehr keinen Raum wegnehmen, weil ich aus ideologischen Gründen am Auto als wichtigstem Fortbewegungsmittel festhalten will. Schon wegen der vielen Millionäre in Hamburg, die hier ihre Steuern zahlen und alle ihre PS-starken Spielzeuge weiterhin ungestört fahren möchten. Die können doch nicht im Anzug auf einem Fahrrad zur Arbeit fahren".

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Gibt es eigentlich nach knapp dreieinhalb Jahren neue Erkenntnisse, was nun mit dieser Aufleitung passieren soll?

    In der Julius-Vosseler-Straße wurden ja vor einiger Zeit die Hochbordradwege erneuert, das sieht mir ja alles nicht danach aus, als wäre hier bei Gelegenheit mal Fahrbahnradeln angesagt. Irgendwas muss man sich aber doch dabei gedacht haben, diese Aufleitung einzurichten?

  • Gibt es eigentlich nach knapp dreieinhalb Jahren neue Erkenntnisse, was nun mit dieser Aufleitung passieren soll?

    Was soll da passieren? Die ist seit ca. August 2018 mit einer Absperrschranke gesperrt. Da die fix verbaut ist, scheint mir das der intendierte Endzustand zu sein.