• Das ist ja eine tolle Gesetzgebung. Der Statt will am liebsten von jedem Bürger über Monate gespeichert haben, wer wann wo mit wem kommuniziert hat, in jedem Geschäft, im Bus, in der Bahn, überall wird man ungefragt gefilmt. Auch ein Google-Auto darf einen einfach so im vorbeifahren ab lichten.

    Aber wenn Bürger selber mal filmen, das geht natürlich nicht.

    Wenn ich denen jetzt Böses unterstellen wollte, würde ich vermuten, dass man Verfahren nach Anzeigen viel besser einfach so ein stellen kann, wenn es keine deutlichen Beweise wie ein Video gibt.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Das ist ja eine tolle Gesetzgebung. Der Statt will am liebsten von jedem Bürger über Monate gespeichert haben, wer wann wo mit wem kommuniziert hat, in jedem Geschäft, im Bus, in der Bahn, überall wird man ungefragt gefilmt. Auch ein Google-Auto darf einen einfach so im vorbeifahren ab lichten.

    Aber wenn Bürger selber mal filmen, das geht natürlich nicht.

    Mir fallen da spontan noch mehr Dinge ein, die der Staat darf, der einzelne Bürger aber nicht. Egal, wie man zu dem Urteil oder der Vorratsdatenspeicherung steht, passt dieses Argument meiner Meinung nach nicht.

  • Zunächst etwas zur allgemeinen Unterhaltung:

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    Als beiläufige Erkenntnis: Man sieht sehr schön, wie entspannt auch "dickes" Verkehrsaufkommen "unterschiedlichster Verkehrsträger" bei gemeinsam genutzter Fahrbahn sein kann, wenn die Geschwindigkeitsdifferenzen nur klein genug sind.

    Und nun das wichtigere:

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    Auch hier fällt neben dem Erkenntnisgewinn ein bißchen Unterhaltung mit ab. Bei Weiterverbreitung immer diesen Link nachschieben:

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Das Thema Radweg, daß der und sein Verlauf maßgeblich mitursächlich sind, umschifft man wieder sorgsam.


    Ursächlich war wohl unangepasste Geschwindigkeit. Wenn ich an einer Bushaltestelle einen Bus sehe, habe ich so zu fahren dass ich Ein-/Aussteigende weder Gefährde noch ihnen den Vorrang nehme. Dann müssen Fahrradfahrende eben auch mal etwas langsamer fahren oder 10 Sekunden warten, genauso wie KFZ-Führende langsamer fahren müssen wenn sie z.B. einen Fahrradfahrer mal für 10 Sekunden nicht überholen können.

    Was, wenn der "unmotivierte Poller" ein unmotiviertes Kind gewesen wäre?

    Merkwürdig finde ich aber, dass das auf dem Bild "der Poller" sein soll, während im Artikel steht, dass "der Poller" im Januar 2015 (Vorfall war im Dezember 2014) ausgetauscht wurde

    Zitat

    StVO §20
    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

  • @Verkehr(t)

    Mir ging es weniger um die Schuldfrage des fraglichen Ereignisses als darum, daß Verkehrsinfrastruktur Unfälle begünstigen kann oder eben nicht. Ein sich verengender Radweg zwischen einem sich ebenfalls verengenden und nun zu schmalen (Rest-)Fußweg und einer Haltestelle des ÖPNV ist schlicht ein Fehlkonzept. Wenn man das Photo aus dem (nicht mobilen) Artikel aufruft, kann man das auch gut sehen:


    Das sind doch im Grunde Fahrten auf einem teilweise rot gepflasterten Fußweg mitten in einer Geschäftsstraße. Das kann doch nur irgendwann schiefgehen.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)


  • Ursächlich war wohl unangepasste Geschwindigkeit. Wenn ich an einer Bushaltestelle einen Bus sehe, habe ich so zu fahren dass ich Ein-/Aussteigende weder Gefährde noch ihnen den Vorrang nehme. Dann müssen Fahrradfahrende eben auch mal etwas langsamer fahren oder 10 Sekunden warten, genauso wie KFZ-Führende langsamer fahren müssen wenn sie z.B. einen Fahrradfahrer mal für 10 Sekunden nicht überholen können.

    Was, wenn der "unmotivierte Poller" ein unmotiviertes Kind gewesen wäre?

    Merkwürdig finde ich aber, dass das auf dem Bild "der Poller" sein soll, während im Artikel steht, dass "der Poller" im Januar 2015 (Vorfall war im Dezember 2014) ausgetauscht wurde


    Im Artikel steht nicht, dass Fahrgäste ein- oder ausstiegen. Es könnte sein, dass sie dort einfach nur warteten.
    Der "Radweg" ist auf Street View als nicht benutzbar erkennbar.

  • Zur Bremer Straße - es heißt im Abendblatt:
    "Weil Bus-Fahrgäste achtlos den Radweg blockieren, muss er ausweichen, stürzt und bricht sich den linken Oberschenkel."

    Er wollte die auf dem Radweg Kampfstehenden umfahren und hat dabei im Dunkeln den Poller auf dem Gehweg als Kampfradler übersehen?
    Ein Fußgänger hat plötzlich seine Richtung gewechselt, woraufhin der Radler nicht mehr bremsen konnte und gegen den Poller auf dem Gehweg gestürzt ist?
    Kann ein Radler Fußgänger auf dem Radweg als Hindernisse nicht erkennen? Muss er dann ggf. die Geschwindigkeit so anpassen, dass er immer bremsbereit ist und vor dem Hindernis zum Halten kommen kann?

  • Und da ist immer noch B-Pflicht? Im Vergleich mit dem Kaiserdamm kann ich mir das nicht vorstellen . . .


    Update: Ich war nun dort. Es war schon finster, weshalb die Photos mißrieten. Ja, noch immer Benutzungspflicht. Ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg hinter einer Bushaltestelle, dann ein ca. 10m breiter Grünstreifen, gefolgt von einem Fußweg vor einem Wohnblock. Bei Tageslicht schaffe ich das erst nächstes Wochenende.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)


  • Kann ein Radler Fußgänger auf dem Radweg als Hindernisse nicht erkennen? Muss er dann ggf. die Geschwindigkeit so anpassen, dass er immer bremsbereit ist und vor dem Hindernis zum Halten kommen kann?

    Bremsbereit sollte er so oder so sein. Wenn Fußgänger den Radweg blockieren, dann kann der Radler (wenn möglich) auf die Fahrbahn ausweichen. Andernfalls muss er eben stehenbleiben, bis der Weg wieder frei ist. Oder er steigt ab und schiebt auf dem Gehweg daran vorbei. Was er nicht machen darf: einfach auf dem Gehweg vorbeifahren und dabei evtl. auch noch einen Poller beschädigen.

  • Hi
    das ist ja eben das, was Peter wahrscheinlich anmerken wollte:
    gäbe es den Radweg zwischen/neben Gehweg und Wartebereich der Haltestelle nicht, gäbe es auch keine Konflikte mit Kampfstehern und keine daraus resultierenden Unfälle.
    Mit anderen Worten: auf der Fahrbahn wäre das nicht passiert.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Richtig.

    Nachtrag: Bei Google Streetview sieht man noch etwas besser, wie eng das dort wirklich ist:


    Bereits den Fußweg derart einzuengen, ist in meinen Augen dreist. Dieser Poller da im HalbsSchatten ist dann der Gipfel. Ändert natürlich nix daran, daß auch Fahrradfahrern der Blindflug untersagt ist. Ist eine Situation unübersichtlich und/oder beengt, ist abzubremsen, nötigenfalls bis zum Stillstand. Und Haltestellen sind nunmal solche Orte, wo genau damit zu rechnen ist.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
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  • Ich finde, der Staat ist hier durchaus anzukreiden.

    Er hat - durch Jahre lange Fehlregulierung - dafür gesorgt, daß fast alle Fahrradfahrer mit unzureichendem Licht unterwegs sind, schlicht weil gutes Licht lange Zeit verboten war oder erst seit Einführung von LED-Leuchten mit den erlaubten Leistungsgrenzen erreichbar ist. Dann hat er den Radweg so angelegt, daß er außerhalb der Fahrbahnbeleuchtung liegt, zu schmal ist, neben einem zu schmalen Gehweg und hinter einer Bushaltestelle verläuft. Trotzdem macht er die Nutzung zur Pflicht.

    Und dann hat er noch einen im dunklen schwierig zu erkennen Poller da hingestellt (von dem ich jetzt nicht weiß, ob er zum Unfallzeitpunkt vorschriftsmäßig rot/weiß markiert war).

    Man kann froh sein, daß der Staat keinen rot-weißen Draht auf Halshöhe über den Gehweg gespannt hat.