Hamburg: Ampelschaltung verändern

  • Hier gibt’s doch Leute, die schon mal die Polizei in Hamburg, die ja hier gleichzeitig als Straßenverkehrsbehörde auftritt, hinreichend genervt haben, oder?

    Es geht mir um diese Kreuzung in Hamburg-Stellingen zwischen der Kieler Straße und dem Kronsaalweg. Das Ding ist einfach die reinste Todesfalle: Ich weiß nicht warum, aber wenn man dort als Radfahrer beim Überqueren der Straße seine Vorfahrt wahrnehmen durchsetzen möchte, geht man drauf, sofern jemand rechts abbiegen möchte. Ich fahre dort seit Anfang Februar beinahe jeden Tag entlang und ich habe es noch nie erlebt, dass ein rechtsabbiegender Kraftfahrer meine Vorfahrt beachtet hätte. Ich habe keine Vorstellung, warum das ausgerechnet an dieser Kreuzung nicht klappt, zumal sie eigentlich recht gut einsehbar ist und weder parkende Kraftfahrzeuge noch Straßenbegleitgrün noch Litfaßsäulen die Sicht versperren.

    Weil ich an meinem Leben hänge, schaue ich mir fünfzig Meter vorher an, ob die Fußgänger- und Fahrrad-Signalgeber grünes Licht zeigen und warte in sicherer Entfernung bei Bedarf einen Umlauf ab, so dass ich anschließend im Sichtfeld der Rechtsabbieger vor der roten Ampel warte. Aber einfach rüberzurollen, weil die eigene Ampel grünes Licht zeigt, ist glatter Selbstmord.

    Nur: Das weiß ja offenbar niemand. Für die Polizei ist das offenbar kein Unfallschwerpunkt, soweit ich das rausbekommen habe. Nur wenn jetzt irgendein Radfahrer sich denkt, naja, sicher fahre ich ja nur bei grün, und dann von einem Rechtsabbieger umgelegt wird, ist das ja auch scheiße.

    Mir geht es nun nicht in erster Linie darum, wie diese Kreuzung sicherer gestaltet werden kann, ich wüsste erst einmal gerne, wie man denn jemanden darauf aufmerksam machen kann, ohne dass eine Mail oder ein Brief einfach gleich im Mülleimer verschwindet.

  • Möglichkeit 0: Ruf die Straßenverkehrsbehörde an.

    Möglichkeit 1: Sorg dafür, dass die Medien drauf aufmerksam werde.
    Hast du eine Videokamera? Kennst du deine Bremsen? Dann bau 5x die Woche einen Beinahe-Unfall und dokumentier das. Pro Tag 5 Sekunden Video, zusammenschneiden, rauf auf Youtube. Vielleicht mit einer Überschrift, die der Blöd würdig ist. "Todes Ampel in Stellingen"

    Möglichkeit 2: Verwaltungsrechtlichen Weg gehen.
    Stell einen Antrag, dass die Kreuzung verbessert wird und oben erstelle Doku beilegen.

    Möglichkeit 3: Politischer Weg, bring das Problem in den Regionalausschuss.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Der durchschnittliche Autofahrer rechnet vermutlich nicht damit, dass ein Radfahrer hier geradeaus fährt, denn da hängt doch extra ein Schild am Mast: »Rechts abbiegen!« Und Du bist kein HVV-Bus.

  • Ich raffe die Beschilderung der vorgeschriebenen Fahrtrichtungen nicht. Einerseits darf ich nur nach rechts fahren (außer ich bin ein Linienbus), andererseits nur nach links oder geradeaus. ?(

  • Ich raffe die Beschilderung der vorgeschriebenen Fahrtrichtungen nicht. Einerseits darf ich nur nach rechts fahren (außer ich bin ein Linienbus), andererseits nur nach links oder geradeaus. ?(

    Auf der Linken Spur darf nur Links abgebogen oder gerade aus gefahren werden.

    Die mittlere Spur hat meiner Meinung nach keine Einschränkung (weil eben nicht erkennbar ist ob da nur das linke oder nur das rechte Zeichen gelten sollte). Man muss da allerdings ja sowieso die Spur wechseln oder kreuzen um abbiegen zu können.

    Rechts darf man nur rechts abbiegen. Da hinter der Kreuzung die rechte Spur eine Busspur ist dürfen HVV-Busse aber auch geradeaus fahren.


  • Es geht mir um diese Kreuzung in Hamburg-Stellingen zwischen der Kieler Straße und dem Kronsaalweg. Das Ding ist einfach die reinste Todesfalle: Ich weiß nicht warum [...] Ich habe keine Vorstellung, warum das ausgerechnet an dieser Kreuzung nicht klappt


    Das liegt an den Ampelmasten auf dem rechtsseitigen Bürgersteig: dem einen mit dem Abbiegegebotsschild dran und dem anderen weiter vorn.
    Hinter diesen ließe sich locker ein Fahrrad "für den Autofahrer unsichtbar verstecken".

    Daher gebietet an dieser Stelle die Vernunft, den Radweg zu verlassen und den Gehweg zu nutzen oder sehr vorsichtig zu fahren und stets bremsbereit zu sein.

    Zitat

    Weil ich an meinem Leben hänge, schaue ich mir fünfzig Meter vorher an, ob die Fußgänger- und Fahrrad-Signalgeber grünes Licht zeigen und warte in sicherer Entfernung bei Bedarf einen Umlauf ab, so dass ich anschließend im Sichtfeld der Rechtsabbieger vor der roten Ampel warte.


    Bei Grün (!) sollten Sie schon fahren!
    Denn sonst kommt es vielleicht zum Unfall, wenn Ihnen ein Radfahrer von hinten auffährt.

    Zitat

    Aber einfach rüberzurollen, weil die eigene Ampel grünes Licht zeigt, ist glatter Selbstmord.


    Grün heißt fahren!!! Schon vorsichtig, da die Stelle nicht leicht ist, aber letztlich sind Sie als Fahrer für die folgenden Konsequenzen verantwortlich, wenn Sie ohne erkennbaren Grund bei Grün halten.

    Zitat

    Mir geht es nun nicht in erster Linie darum, wie diese Kreuzung sicherer gestaltet werden kann, ich wüsste erst einmal gerne, wie man denn jemanden darauf aufmerksam machen kann, ohne dass eine Mail oder ein Brief einfach gleich im Mülleimer verschwindet.


    E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde und nach etwa einer Woche wird das erledigt sein. (so läuft's jedenfalls im östlichen Münsterland)
    Aber nicht an die Polizei, dann passiert nichts.
    Dumm ist bloß, dass es in Hamburg dasselbe ist ...

    Jedoch frage ich mich, welchen Grund es dafür geben könnte, wenn es kein Unfallschwerpunkt ist und dort also folglich nur wenige Radfahrer sterben als Unfallfolge, jemanden auf etwas dort aufmerksam machen zu wollen.

  • Zitat

    Grün heißt fahren!!! Schon vorsichtig, da die Stelle nicht leicht ist, aber letztlich sind Sie als Fahrer für die folgenden Konsequenzen verantwortlich, wenn Sie ohne erkennbaren Grund bei Grün halten.

    Er hält ja mit gutem Grund, auch erkennbar für Alltagsradler. Im Übrigen heißt das ja nicht, daß man abrupt von 25 auf 0 abbremst, sondern ganz normal anhält. Wer einem "normal" bremsenden Fahrzeug auffährt, hat selbst seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.

  • Auf der Linken Spur darf nur Links abgebogen oder gerade aus gefahren werden.

    Die mittlere Spur hat meiner Meinung nach keine Einschränkung (weil eben nicht erkennbar ist ob da nur das linke oder nur das rechte Zeichen gelten sollte). Man muss da allerdings ja sowieso die Spur wechseln oder kreuzen um abbiegen zu können.

    Rechts darf man nur rechts abbiegen. Da hinter der Kreuzung die rechte Spur eine Busspur ist dürfen HVV-Busse aber auch geradeaus fahren.

    Reichen dazu nicht eigentlich die Pfeile auf der jeweiligen Fahrspur aus? Schließlich gibts da keine bauliche Trennung zwischen den Abbiegespuren.

  • Zitat

    Reichen dazu nicht eigentlich die Pfeile auf der jeweiligen Fahrspur aus?

    Zitat

    Ge- oder Verbot1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1).

    Ja, die Pfeile auf der Fahrbahn reichen aus.


    Zitat

    (2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

    Die Schilder heben sich gegenseitig auf, sie gelten im Grunde beide für die gesamte Fahrbahn und widersprechen sich. Warum man hier -- abweichend von der Regel -- annehmen sollte, daß das links stehene Verkehrszeichen für zwei Spuren und das rechts stehende Verkehrszeichen nur für eine Spur gelten soll, erschließt sich mir nicht. Naja, Man sieht doch was gemeint ist, halt. IMO greift das aber nur, wenn die Interpretation entsprechend der Vorschrift/Regel nicht möglich ist.

  • Man könnte auch ohne Umschweife sagen, dass dir Pfeilschilder ("vorgeschriebene Fahrtrichtung") dort nichts verloren haben.


    Prinzipiell sehe ich das auch so.
    Aber, wie @Panke schon richtig andeutet, steht in der Ordnung nicht, dass Schilder, die sich auf einzelne Fahrstreifen beziehen, immer über ihnen angebracht sind, sondern nur "in der Regel" (StVO §39 Abs. 2 Satz 4), was darauf schließen lässt, dass es von eben dieser erwähnten Regel auch Ausnahmen geben kann, welche sie bestätigen.

  • Er hält ja mit gutem Grund, auch erkennbar für Alltagsradler.


    M. E. ist es im Allgemeinen nicht erkennbar, dass jemand trotz Grün halten könnte.
    Ein Hand- oder Klingelzeichen (nach §16 StVO, um auf die Gefahr des Haltens hinzuweisen) sowie die Verminderung der Geschwindigkeit reichen hier nicht aus, auch nicht, wenn alle diese Zeichen zusammentreffen, um die Erkennbarkeit des Folgenden zu gewährleisten.
    Darum muss hier bei Grün gefahren und notfalls auf Gehweg oder Fahrbahn ausgewichen werden.

    Ich schreibe dass nicht, weil ich die Überlegungen von @Malte prinzipiell für falsch halte, sondern weil mir schon mehrere Auffahrunfälle (sowohl Auto als auch Fahrrad) passiert sind und ich es daher für wichtig halte, darüber nachzudenken, wie sie sich - auch wenn man derjenige, dem aufgefahren wird (und somit nicht der eigentliche Verursacher des Unfalls), ist - vermeiden lassen.

    Zitat

    Im Übrigen heißt das ja nicht, daß man abrupt von 25 auf 0 abbremst, sondern ganz normal anhält.


    So wie @Malte es beschrieben hat, dachte ich an ein allmähliches Anhalten begleitet von einem Handzeichen.
    Das reicht für die Erkennbarkeit m. E. nicht aus, und bei einem Unfall würde ich den Hauptanteil beim Haltenden (und nicht beim Auffahrenden) sehen, weil das Vertrauensprinzip verletzt wurde auf eigenes Risiko und mit Inkaufnahme jener möglichen und bekannten Folge.
    Zwar dürfte das i. d. R. gar nicht gerichtlich geklärt werden, weil so viel nicht passiert, aber ein solcher Eingriff in den Straßenverkehr kann auch für weitere Nachfolgende, die nicht damit rechnen, gefährlich sein, die den ursprünglich Unfallbeteiligten reinfahren und somit zu weiteren Unfallbeteiligten werden.

    Zitat

    Wer einem "normal" bremsenden Fahrzeug auffährt, hat selbst seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.


    Ja, in einem gewissen Maße zwar schon.
    Dennoch lässt sich nicht jederzeit halten, wenn es wegen Nachfolgender nicht möglich ist.

    So halte ich z. B., wenn ich alleine bin, auch schon mal an, um Bussen den Fahrgastwechsel zu ermöglichen.
    Habe ich jedoch nachfolgende Radfahrer, ist das nicht möglich (Abstand und Bremsweg in Bezug auf die Geschwindigkeit des Folgenden wären zu gering), und ich kann nur noch klingeln, um die Fahrgäste auf die Fahrräder auf dem Fahrradweg aufmerksam zu machen, oder auf dem Gehweg halten, aber auch das geht nicht immer.


  • Prinzipiell sehe ich das auch so.
    Aber, wie @Panke schon richtig andeutet, steht in der Ordnung nicht, dass Schilder, die sich auf einzelne Fahrstreifen beziehen, immer über ihnen angebracht sind, sondern nur "in der Regel" (StVO §39 Abs. 2 Satz 4), was darauf schließen lässt, dass es von eben dieser erwähnten Regel auch Ausnahmen geben kann, welche sie bestätigen.


    Einfach mal lesen, dann schwafeln!
    VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung:

    Zitat

    In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab


  • Einfach mal lesen, dann schwafeln!
    VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung:

    Da hatte ich gar nicht reingeschaut. Ist das eigentlich noch normal, daß die Straßenverkehrsbehörde Sachen anordnet, die selbst vom Interessierten Laien hier im Forum sofort als Murks erkannt werden?

    Wie dem auch sei: Ich glaube ja, die Schilder mussten dahin, weil man an Fahrtrichtungspfeile keine Zusatzschilder anbringen kann.

  • Ist das eigentlich noch normal, daß die Straßenverkehrsbehörde Sachen anordnet, die selbst vom Interessierten Laien hier im Forum sofort als Murks erkannt werden?

    Meinst Du die Frage ernst?
    Ich beschäftige mich noch nicht sehr lange mit StVO-Feinheiten und VwV-StVO etc (als interessierter Laie). Aber was man da draußen im wirklichen Leben so findet, lässt doch nur einen Schluss zu: es ist völlig normal, dass die StVB Murks anordnet. Und keiner kann sie wirksam daran hindern.
    Leider sind die nicht nur beratungsresistent sondern auch arrogant und ignorant. Es wird also auf absehbare Zeit auch nicht besser.


    Wie dem auch sei: Ich glaube ja, die Schilder mussten dahin, weil man an Fahrtrichtungspfeile keine Zusatzschilder anbringen kann.

    Die Fahrtrichtungspfeile auf den Fahrstreifen sind bindend für alle die auf den Fahrstreifen fahren. Der Radfahrer auf dem Radweg nebendran wird durch die Fahrtrichtungspfeile nicht daran gehindert, geradeaus zu fahren. Es braucht also auch kein Zusatzzeichen zu dem aufgemalten Pfeil. ^^

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • ]Die Fahrtrichtungspfeile auf den Fahrstreifen sind bindend für alle die auf den Fahrstreifen fahren. Der Radfahrer auf dem Radweg nebendran wird durch die Fahrtrichtungspfeile nicht daran gehindert, geradeaus zu fahren. Es braucht also auch kein Zusatzzeichen zu dem aufgemalten Pfeil. ^^

    Mir ging es um den HVV-Bus, der dort sonst (auch jetzt noch?) abbiegen muss, aber geradeaus fahren dürfen soll. Daß der Radweg unberührt bleibt, ist ja schon klar.

  • Auch unproblematisch, weil Busse des öffentlichen Nahverkehrs sowieso reihenweise Ausnahmegenehmigungen haben und z.B. auch auf einer Rechtsabbiegerspur halten (Haltestelle) und dann wieder geradeaus über die Ampel fahren dürfen etc. Dafür braucht es keine Verkehrszeichen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Einfach mal lesen, dann schwafeln!
    VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung:


    *g* Dann ist quasi halb Stuttagart falsch beschildert. In meiner Erinnerung (habe da einige Jahre gewohnt), hängen da an vielen größeren Ampeln mehrere Richtungspfeile.
    Beispiele:

    (sehr spannend: Hier gibt es vor der Ampel nur eine Spur, aber zwei sich widersprechende blau-weiße Pfeile)

    Eine Ampel in Vollausstattung mit drei Pfeilen habe ich leider auf die Schnelle nicht gefunden :(