Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz?

  • Das Schild hängt natürlich immernoch.

    Dann häng es doch ab. Am besten sogar, Du sagst der Polizei vorher bescheid. Im Zweifel hinterher für den Angeklagten: das Schild könnte schließlich zu Unrecht dort gehangen haben, sollen sie mal das Gegenteil beweisen.

    Aber Im Ernst: Radwegbenutzungspflichten sind Dauerverwaltungsakte. Und Dauerverwaltungsakte müssen dauerhaft überprüfbar sein und bedürfen deshalb der Schriftform. Kann sein, dass die Verwaltung das anders sieht, aber spätestens seit die VwV vorschreibt, dass die Ausnahme RWBP von der Regel für den Einzelfall begründet ist, reicht das Schild allein nicht mehr aus (es sei denn die Begründung stünde auf der Rückseite des Schildes, was ja möglich wäre).

  • Wie wäre es mit Antrag auf Neubescheidung? Dann gibt es einen neuen Verwaltungsakt, gegen den man vorgehen kann. Und vielleicht kommt die StVB ja bei der Formulierung des Ganzen drauf, dass das nicht gerichtsfest ist und hängt das Schild selber ab.


    ...man darf doch noch träumen dürfen....

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Nur zu meinem Verständnis: Meinst Du dieses VZ 237?

    Ja.

    Und beim Bezirksamt, Abteilung für Sondernutzungen erfrage ich (dauert noch an), wie es sein kann, dass die "Premiumsäule" (heißt so weil beleuchtet) so nah am Radweg steht. Steht zu befürchten, dass die dazu auch keine Unterlagen haben... Alles offenbar so ähnlich wie in Köln, nur dass dort Ströer eine Baugenehmigung braucht, es die Baugenehmigung auch gibt und man nachlesen kann, dass die Säule dann woanders hingestellt wurde. In Hamburg braucht Ströer (ex Hamburger Außenwerbung, HAW) offenbar keine Bau-, sondern nur eine Nutzungsgenehmigung und der genaue Standort wird vor Ort abgestimmt. Gerne auch ohne Protokoll...

  • Alles offenbar so ähnlich wie in Köln, nur dass dort Ströer eine Baugenehmigung braucht, es die Baugenehmigung auch gibt und man nachlesen kann, dass die Säule dann woanders hingestellt wurde. In Hamburg braucht Ströer (ex Hamburger Außenwerbung, HAW) offenbar keine Bau-, sondern nur eine Nutzungsgenehmigung und der genaue Standort wird vor Ort abgestimmt. Gerne auch ohne Protokoll...

    wus? Das ist eindeutig eine bauliche Nutzung nach HBauO!
    Sicher, Ampeln, Wasserleitungen & Co fallen nicht unter die HBauO, siehe §1 Abs.2. Dort ist eine abschließende Auflistung von Anlagen, die nicht darunter fallen.

    Und in §13 werden Werbeanlagen explizit aufgeführt. Es wäre absurd, diesen einen eigenen § zu widmen, wenn sie gemäß §1 Abs.2 gar nicht unter die HBauO fielen.

    Ausnahme könnte die in §65 erwähne Typengenehmigung sein. Für den jeweiligen Standort ist aber dennoch eine Baugenehmigung, zumindest eine Zustimmung einzuholen.

    in Anlage 2 zur HBauO werden ebenfalls abschließend bauliche Nutzungen aufgeführt, die nach §60 tatsächlich Genehmigungs- und Zustimmungsfrei sind.
    Punkt 11 - Werbeanlagen.


    Zitat

    11. Werbeanlagen und Automaten:

    • 11.1 Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m2 ,
    • 11.2 Automaten,
    • 11.3 Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich,
    • 11.4 Werbeanlagen in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10,0 m ab Geländeoberfläche sowie Sammelschilder als Hinweis auf ortsansässige gewerbliche Betriebe mit einer Höhe bis zu 10,0 m ab Geländeoberfläche,
    • 11.5 Erneuerung und Austausch der Werbemotive bei Wechselwerbeanlagen,
    • 11.6 Erneuerung und Austausch bestehender Werbeanlagen, wenn Art und Größe nicht verändert werden,
    • 11.7 Werbeanlagen, für die eine Genehmigung nach wegerechtlichen Vorschriften erforderlich ist, außer Werbeanlagen an Fassaden und Baugerüsten

    die Premiumsäule fällt maximal unter 11.6 - aber dann hätte für die Errichtung der alten Anlage eine Zustimmung/Genehmigung vorliegen müssen.
    Oder 11.7 - aber dann muss an anderer Stelle eine Genehmigung eingeholt werden.

  • Etwas verwirrend für mein altes Gehirn... :/

    Es geht also um zwei unterschiedliche Punkte:
    1. Die RWBP ist angeblich gar nicht angeordnet?!
    2. Die "Premiumsäule" darf gar nicht so dicht neben dem Radweg stehen?!

    Es wird höchste Zeit, dass die Vogt-Wells-Straße endlich von den blauen Lollies befreit wird... :cursing: - in beiden Richtungen!

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Das Stück zwischen Grandweg und Siemersplatz fahre ich eh immer auf der Fahrbahn. Wie sonst sollte ich links in die Kollaustraße kommen? Indirekt links abbiegen ist dort nicht sinnvoll möglich.
    Gut zu wissen, dass das Schild dort ohne Rechtsgrundlage steht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Antwort auf Sanierte Radwege an der Hoheluftchaussee, Hamburg hier weil's absolut nichts mit der Hoheluftchaussee zu tun hat:

    ich hab ne Anfrage nach HmbTG zur RWBP in der Oldesloer Straße gestellt, die auch erstaunlich rasch bearbeitet wurde. Sollte teuer werden weil ich den ganzen Straßenzug abgefragt habe (82€) aber was soll's. Die Daten kamen dann auch recht schnell. Interessanterweise mit der Auskunft, dass die Ampelanlage seit November umgestellt sei, man das aber bis zu meiner Anfrage nicht gewusst hätte. Na toll, also zahl ich jetzt dafür, dass die Verwaltung was tut? Jedenfalls sei die Anweisung zur Abschilderung an den Baulastträger zwischenzeitlich erfolgt.

    Klingt ja soweit gut, aber ich hab lieber nachgefasst und meine Anfrage auf eben jene Anweisung zur Abschilderung ausgeweitet. Offenbar war sie nicht erfolgt, sondern ich bekomme 10 Tage später vom PK24 die auf den Vortag datiert Anordnung. Mit anderen Worten: die ursprüngliche Auskunft war falsch und mit der Hoffnung verbunden es werde schon keiner nachfragen.

    Learning outcome: Auskünfte einholen ist nett, aber den Antworten sollte man solange nicht trauen, bis man wirklich das entsprechende Dokument gesehen hat. Die Verwaltung lügtirrt nämlich auch gern mal und behauptet, alles sei schon passiert obwohl sie's gedanklich in die Ablage-P geschoben haben.

  • Und noch eine Antwort auf Sanierte Radwege an der Hoheluftchaussee, Hamburg :

    Ich hab also nachgefragt, wie es um die Räumzeiten am Beermannplatz steht. (Einmal abgesehen davon, dass das Schild hinterm Beermannplatz von der Räumzeit völlig unberührt ist hat es mich dennoch interessiert.) Stellt sich heraus: 2 Tage nach dem Schreiben an @Kampfradler wurde eine Bitte um Anpassung der Räumzeiten an die LSBG geschickt. Also 09. Februar 2011. Ist bis heute, über 5 Jahre später, nicht umgesetzt. Sehr wohl gibt es aber noch eine aktuellere Bitte um Anpassung der Räumzeiten, nämlich vom 19. Januar 2012, die sich nurnoch auf die Knotenarme Vogt-Wells-Straße/Julius-Vosseler-Straße bezieht. Huch? Genau: im Grandweg gibt's keine Radwegbenutzungspflicht mehr, also hat man die Räumzeiten an der Kreuzung für Grandweg und Grelckstraße angepasst (das haben sie mir nicht geschrieben aber vermutete ich). Einige Nachfragen später: am 21.04.2011 hat die VD die LSBG gebeten, Grandweg+Grelckstraße umzuschalten und am 08.12.2011 wurde es umgeschaltet (mir erzählt man immer, solche Umschaltungen gehen nur in der wärmeren Jahreszeit...).

    Also ging es für zwei der Knotenäste sehr schnell und für zwei andere Knotenäste dauert es nun über 5 Jahre. Woran könnte das liegen? Nach Auskunft eines freundlichen Menschen bei der LSBG nicht am Aufwand, denn zwei oder vier Knotenäste umzuprogrammieren sei gleich aufwändig. Also liegt es möglicherweise einfach an den interquarteriellen Autoverkehrsinteressen.

    Jedenfalls weiß ich in Zukunft, dass die Polizei einfach mauert, wenn sie die LSBG als langsam und überlastet darstellt. Es geht fix wenn alle wollen. Und wenn einer nicht will, dann dauert es ewig. Das Gesetz jedenfalls spielt keine Rolle, so scheint es.

  • Jedenfalls weiß ich in Zukunft, dass die Polizei einfach mauert, wenn sie die LSBG als langsam und überlastet darstellt. Es geht fix wenn alle wollen. Und wenn einer nicht will, dann dauert es ewig. Das Gesetz jedenfalls spielt keine Rolle, so scheint es.

    Genau ist es. Nach meiner inzwischen jahrelangen Erfahrung im Umgang und Dialog mit VD und StVBs scheidet jede andere Erklärung aus.
    Hier hilft nur eine Untätigkeitsklage.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Oder eine andere Strategie. Man sucht sich einen Radweg mit Benutzungspflicht, der dokumentierbar des Öfteren an der Kreuzung unbenutzbar ist (Schnee, Eis, Mülltonnen, Falschparker). Dann fordert man die Behörde auf, dort die Räumzeiten anzupassen, da Radfahrer regelmäßig auf der Fahrbahn fahren müssen. o kann man sie mit ihrer eigenen Logik schlagen, denn das durch nicht angepasste Räumzeiten erzeugte Sicherheitsdefizit wird ja regelmäßig als hoch eingeschätzt. Berfut man sich auf diese eigene Einschätzung der Behörde, dann ist ein derartiger Zustand mit unbenutzbarem Radweg eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle und das Nichtstun eine Amtspflichtverletzung: Drohen mit Strafanzeigen!

  • Erfahrung kurz zusammengefasst von Rodigallee

    Wollte prinzipiell wissen, warum in der Rodigallee blaue Schilder stehen und wann die weg kommen.
    Antrag gestellt, Gebührenschätzung 448 Euro. Offiziell beschwert, dann sollten es noch 168 Euro sein, worauf ich mich eingelassen habe.
    In der Antwort kam dann die Aussage, dass die Anordnungen für die blauen Schilder nicht vorliegen, stattdessen aber eine über 3 Jahre alte Anordnung bekommen, ein paar der Schilder abzubauen (nicht umgesetzt).
    Eine Gebührenforderung habe ich bisher nicht erhalten.
    Dauer das Verfahrens insgesamt knapp über 3 Monate.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Korrigiere: 112 Euro wollen sie haben, dafür dass mir ein Dokument ausgehändigt wurde. Gleich mal nen Widerspruch tippen...

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • In Hamburg-Eppendorf gibt es an der Mammutkreuzung Lenhartzstraße-Tarpenbekstraße-Schottmüllerstraße dieses VZ 237:

    Komme ich aus der Lenhartzstraße (keine RWBP), also aus der Richtung, aus der das Foto aufgenommen wurde, ist die Schottmüllerstraße (die Straße, in die ich hier nach rechts einbiege) ebenfalls ohne RWBP. Fahre ich geradeaus, gibt es am Ende der Kreuzung das erste VZ 237 für den weiteren Verlauf (Tarpenbekstraße). Will ich also geradeaus fahren, macht es keinen Sinn, erst nach rechts zu fahren, um auf den Radweg aufzufahren, zumal ich sofort zwei Fahrstreifen kreuzen müsste. Wil ich nach rechts abbiegen, frage ich mich, was die Benutzungspflicht soll, die ca. 30 Meter weiter nicht mehr besteht.

    Habe bereits drei Mal beim PK 23 angefragt, für wen genau dieses VZ 237 gilt. Keine Antwort...

    Vielleicht wissen sie es selbst nicht? Hat jemand 'ne Idee wie ich hier weiter komme - ohne gegen dieses VZ zu klagen?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Habe bereits drei Mal beim PK 23 angefragt, für wen genau dieses VZ 237 gilt. Keine Antwort...

    Wenn du das als Transparenzanfrage stellst, müssen sie innerhalb eines Monats darauf reagieren. Wenn nicht --> Beauftragter für Datenschutz+Informationsfreiheit.
    Da das aber eine große Straße ist, ist vermutlich das VD51 zuständig.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Vielleicht wissen sie es selbst nicht? Hat jemand 'ne Idee wie ich hier weiter komm

    ganz einfach:

    Zitat von an pk23verkehr schreiben:

    Betreff: Antrag nach HmbTG


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beantrage die Einsichtnahme in die straßenverkehrsbehördliche Anordnung des VZ 237 an der Kreuzung XY (siehe auch Foto im Anhang). Insbesondere interessiert mich die ausführliche Begründung für das Schild, sowie die Information für welche Fahrtbeziehungen dieses Schild gelten soll. Da dies Dokument sicherlich digital vorliegt bitte ich Sie, es mir per E-Mail zu schicken (bzw. einen Scan falls es nicht digital vorliegt), da dies sicherlich die kostengünstigste Möglichkeit darstellt und eine einfache Anfrage sein sollte.
    Herzlich, @Kampfradler

    Meine Vermutung ist, dass es an den Räumzeiten innerhalb der Kreuzung liegt. Entweder es ist noch nicht umgeschaltet worden (z.B. Kellinghusen/Ludolfstraße), oder es soll nicht (mehr) umgeschaltet werden (z.B. Beermannplatz), oder es ist umgeschaltet worden und sie wollen trotzdem das Schild behalten und deswegen ist die Benachrichtigung über die Umschaltung 'übersehen' worden (z.B. Oldesloer Straße, Eppendorfer Markt). Halt uns auf dem Laufenden zur Transparenzanfrage, dann sehen wir weiter wie man am besten weiterfragt. Ich bin auf der Ecke noch nicht gewesen, deswegen kann ich keinen Widerspruch einlegen (könnte aber wenn ich mal hinführe). Ich könnte ja aber mal über Umwege Freunde besuchen fahren und wäre danach auch widerspruchsberechtigt. Andererseits: wie lange hängt dieses Schild denn schon?

  • Ich hatte eine Transparenzanfrage gestellt (Nicht Hamburg), die wurde mit für mich nicht nachvollziehbaren Argumenten abgelehnt.

    Den Fall habe ich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde zur Prüfung gegeben. Die waren mit der Argumentation der Behörde auch nicht glücklich und haben mir und der Behörde nützliche Hinweise per Brief zukommen lassen.

    Das Handeln der Datenschutzbehörde wirkt sich aber nicht direkt auf das Verfahren aus, also musste ich trotzdem noch Widerspruch einlegen. Mal schauen was da nun passiert, ob die Behörde (Ablehnende Stelle = Widerspruchsstelle) meinem Widerspruch stattgibt oder ob das vor Gericht gehen muss.

    tl;dr: Macht euch ruhig die Mühe, abgelehnte Anträge (kostenlos) von der Landesdatenschutzbehörde prüfen zu lassen. Es lohnt sich!

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.