Unfall und Lichtzeichenanlage

  • Hallo, ich bin froh, dass ich diese Seite gefunden habe und hoffe, dass jemand dies liest und mir antwortet.
    Am 2. Januar 2017 bin ich mit dem Fahrrad von einem Auto angefahren worden, dass bei Rot gefahren ist und aufgrund der Lichtverhältnisse die Ampel nicht erkannt hat. Ich befand mich auf dem Fahrradfurt, der mit einer Linie vom Fußgängerüberweg abgetrennt war. Später hat mir die Polizei eröffnet, dass ich dort nicht hätte fahren dürfen, da es nur eine Ampel mit einem Fußgängerzeichen gibt, ich hätte absteigen und schieben müssen. Von der anderen Seite gibt es ein Fußgänger/Fahrradzeichen. Angeblich bin ich also in die falsche Richtung gefahren und soll jetzt noch 20 EUR Strafe bezahlen. Haben die Polizisten recht oder wurde nur vergessen, die Ampel "aufzurüsten"? Nach dem Recht bis zum 31.12.2016 galt ja die Fußgängerampel. Eine Autoampel ist von dort nicht einsichtbar. Ich weiß nicht, ob ich hier ein Foto vom Unfallort hochladen kann, da ich neu bin.... Ich fühle mich irgendwie ungerecht behandelt, aber vielleicht haben die Polizisten ja auch recht und man muss an einigen Stellen kilometerweite Umwege fahren mit mehreren Ampeln, um legal eine Straße zu überquerren auf dem Fahrrad.


  • Ich weiß nicht, ob ich hier ein Foto vom Unfallort hochladen kann, da ich neu bin.

    Du kannst unten im Feld „Dateianhänge“ Fotos hinzufügen.

    Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, wie sich die ganze Sache abgespielt hat. Um welche Kreuzung geht es denn, beziehungsweise auf welcher Straßenseite bist du denn gefahren?

  • Hallo Katrin!
    Anhand Deiner Schilderung alleine kann man zunächst nicht sicher entscheiden, ob Du korrekt gefahren bist. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Du verbotenerweise links unterwegs warst etc.
    Das ändert allerdings gar nichts daran

    bin ich mit dem Fahrrad von einem Auto angefahren worden, dass bei Rot gefahren ist und aufgrund der Lichtverhältnisse die Ampel nicht erkannt hat.

    dass Du dort nicht hättest angefahren werden dürfen. Gefährlich für Dich würde es, wenn man aufgrund Deines mutmaßlichen Fehlverhaltens versuchte, Dir eine Teilschuld am Unfallgeschehen anzuhängen. Du hast nicht viel zu den Unfallfolgen geschrieben. Steht denn da ein größerer Sachschaden oder gar eine Verletzung (Personenschaden) im Raum?
    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • aufgrund der Lichtverhältnisse die Ampel nicht erkannt hat

    Was ne blöde Ausrede ;)

    soll jetzt noch 20 EUR Strafe bezahlen


    Welche Tatbestandsnummer? Hast du die Verwarnung schon akzeptiert?

    Bitte Ort nennen und Bilder machen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.