Fundstücke der Woche

  • "irgendwo dazwischen" ist für Dich eine brauchbare Verkehrsregelung?

    Funktioniert in der Praxis ganz gut, zumindest an anderen Orten. Ist m.E. auch nach §5 Abs.8 StVO geregelt, wonach man wartende Fahrzeuge rechts überholen darf.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Funktioniert in der Praxis ganz gut, zumindest an anderen Orten. Ist m.E. auch nach §5 Abs.8 StVO geregelt, wonach man wartende Fahrzeuge rechts überholen darf.

    Ach ja?
    Dann lesen wir mal gemeinsam - und zwar vollständig:

    (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

    Was gemerkt?

    Dieser Satz mit dem Rechtsüberholen gehört zu den am häufigsten missverstandenen oder falsch zitierten Paragraphen der StVO. Ich überlege, ob ich mal einen Thread "Mythen über die StVO" anfange.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Da der Linksabbieger vom Geradeausstreifen mit einer breiten durchgezogenen Linie getrennt ist, gehe ich davon aus, dass das nicht einfach zwei nebeneinander liegende Fahrstreifen sind, sondern dass es sich um zwei eigenständige Fahrbahnen handelt. Rechts von dem Linksabbieger gibt es also keinen weiteren Fahrstreifen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ja, jeder biegt sich die Paragraphen halt so zurecht, wie es ihm passt.
    Nur, wenn ein Autofahrer das tut, ist das Geschrei in Radfahrerforen groß.

    Kannst du Gerichtsurteile anbringen, die meiner Auslegung widersprechen?

    Ich bin der Meinung, dass Gesetze und Verordnungen nur eine grobe Richtlinie darstellen. Ich erwarte also auch nicht von Autofahrern, dass sie sich exakt an alle Regeln halten.
    Dazu ein konkretes Beispiel: Auf der eigenen Spur fährt ein langsameres Fahrzeug (Ich als Radfahrer). Der Autofahrer überholt auf der Gegenspur und überfährt dabei eine durchgezogene Linie. Der Gegenverkehr wird dabei weder gefährdet noch behindert.
    Der Autofahrer freut sich, denn er hat wieder freie Fahrt. Der Radfahrer freut sich, weil er niemanden aufhält und mit reichlich Abstand überholt wird. Der Anwohner freut sich, weil der Autofahrer nicht hupt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich bin der Meinung, dass Gesetze und Verordnungen nur eine grobe Richtlinie darstellen.

    Ganz knapp: ich nicht. Schon gar nicht wenn da explizit vier Worte stehen ("auf dem rechten Fahrstreifen"), die für einen grammatikalisch vollständigen Satz nicht notwendig gewesen wären. Da schließe ich schon, dass wohl ausdrücklich gemeint ist, was ausdrücklich mit in den Text aufgenommen wurde.

    Dein Beispiel zeigt nur, dass wo kein Kläger, auch kein Richter ist. Es ist kein Beleg dafür, dass Verkehrsregeln nicht so gelten sollen, wie sie auf dem Papier stehen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Hier noch paar Argumente:

    Es gilt das Rechtsfahrgebot. Würde man auf einer mehrspurigen Straße (in dieselbe Richtung) den Radfahrern erlauben, in der Mitte zwischen zwei Fahrstreifen zu überholen, muss man damit rechnen, dass diese nicht rechts fahren, wenn sich der übrige Verkehr wieder in Bewegung setzt.
    Nicht so beim Linksabbiegen. Der Radfahrer der irgendwo in der Mitte zwischen den übrigen Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr links abbiegt, ist hinterher automatisch wieder ganz rechts, wo er hin soll.

    Interessant ist hier noch §7a der StVO: "Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden."
    Dort geht es zwar um Geschwindigkeit, aber das Prinzip ist dasselbe.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich bin der Meinung, dass Gesetze und Verordnungen nur eine grobe Richtlinie darstellen.

    Mit einer kleinen Änderung stimme ich Dir zu:
    Wenn niemand anderes behindert oder gefährdet wird, kann man die StVO ausnahmsweise mal als grobe Richtlinie betrachten.

    Das Durchfädeln an Ampeln fällt nicht darunter. Da gilt die StVO auch "moralisch" uneingeschränkt.

    Ein Foto der Kreuzung wäre interessant.

    Davon unabhängig fahre ich an solchen Stellen schon grundsätzlich nicht nach vorne. Wo soll ich denn da vorne stehen?
    - Zwischen den beiden Spuren ist verdammt gefährlich, wenn die Geradeausampel zuerst grün bekommt.
    - Und vor die Stoßstange des ersten stelle ich mich schon aus Rücksicht nicht.

  • Zitat

    Wenn niemand anderes behindert oder gefährdet wird, kann man die StVO ausnahmsweise mal als grobe Richtlinie betrachten.

    Das interpretiert doch jeder anders. Der eine meint er kann nachts mit 50 in der 30er Zone fahren, ohne jemanden zu gefährden, der andere sieht schon eine Gefahr, wenn ein Fußgänger bei rot über eine Ampel geht und ein Kind aus dem Fenster schaut und es sieht. Denn das Kind könnte es am nächsten Tag auf dem Schulweg nachmachen, ohne auf den Verkehr zu achten.

  • Davon unabhängig fahre ich an solchen Stellen schon grundsätzlich nicht nach vorne. Wo soll ich denn da vorne stehen?

    Kommt immer darauf an. Aber im Zweifel zwischen Haltelinie und Fußgängerfurt. Da ist man im Blick, da behindert man die Fußgänger nicht. Und wenn man bei grün zügig wegkommt, behindert man auch die Autofahrer nicht.
    Zugegeben, das funktioniert eigentlich nur, wenn man der einzige Radfahrer ist. Aber das ist man in den Situationen dann auch fast immer.
    Man kann sich auch auf dem Linksabbieger ganz davor stellen, in der Kreuzungsmitte muss eh gewartet werden bis der Gegenverkehr nachlässt.
    (Hinweis: Die Haltelinie zu überfahren entspricht nicht der StVO, halte ich aber für sinnvoll.)

    Kreuzung gibt's hier:

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Da gibt es ja alle Varianten. Ich denke mal, Du beziehst Dich auf die Situation rechts: gestrichelte Fahrspurlinie, die kurz vor der Ampel durchgezogen wird.
    Die Auslegung, das auf den letzten 5-10 Metern als getrennte Fahrbahnen zu sehen, ist schon sehr weit hergeholt. Aus der Luft sehe ich da keinen Breitstrich, sondern eine durchgezogene Linie, die nur den Spurwechsel verbietet und keine Fahrbahnen teilt.
    Selbst wenn das ein Breitstrich wäre, wäre das eine äußerst gewagte Auslegung der StVO. Ich selbst würde befürchten, dafür vor Gericht laut ausgelacht zu werden.

    Kommt immer darauf an. Aber im Zweifel zwischen Haltelinie und Fußgängerfurt. (...)
    (Hinweis: Die Haltelinie zu überfahren entspricht nicht der StVO, halte ich aber für sinnvoll.)

    Es ist vollkommen schnurz, was Du für sinnvoll hältst. Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Autofahrer ärgern sich im Zweifel vollkommen zurecht über den Radfahrer, der sich nicht hinten anstellen mag und sich unter Begehung einer Ordnungswidrigkeit vordrängelt.

    Man stellt sich erst recht nicht mit irgendwelchen Ausreden vor die Stoßstange.

    Da passt das Zitat von oben:

    Ja, jeder biegt sich die Paragraphen halt so zurecht, wie es ihm passt.
    Nur, wenn ein Autofahrer das tut, ist das Geschrei in Radfahrerforen groß.

  • Da gibt es ja alle Varianten. Ich denke mal, Du beziehst Dich auf die Situation rechts: gestrichelte Fahrspurlinie, die kurz vor der Ampel durchgezogen wird.Die Auslegung, das auf den letzten 5-10 Metern als getrennte Fahrbahnen zu sehen, ist schon sehr weit hergeholt. Aus der Luft sehe ich da keinen Breitstrich, sondern eine durchgezogene Linie, die nur den Spurwechsel verbietet und keine Fahrbahnen teilt.
    Selbst wenn das ein Breitstrich wäre, wäre das eine äußerst gewagte Auslegung der StVO. Ich selbst würde befürchten, dafür vor Gericht laut ausgelacht zu werden.

    Es ist vollkommen schnurz, was Du für sinnvoll hältst. Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Autofahrer ärgern sich im Zweifel vollkommen zurecht über den Radfahrer, der sich nicht hinten anstellen mag und sich unter Begehung einer Ordnungswidrigkeit vordrängelt.
    Man stellt sich erst recht nicht mit irgendwelchen Ausreden vor die Stoßstange.

    Da passt das Zitat von oben:

    Wenn ich die Ausgangs-Meldung richtig verstanden habe, dann geht es um die von oben kommende Straße, der man die Fahrradspur zum Linksabbieger wegnehmen will, weil man rechts von der Linksabbiegerspur zwei Autos nebeneinander ermöglichen möchte: eins in der Schlange zum Rechtsabbiegen, eins zum Geradeausfahren.
    Da würde ich es für nicht unbedingt gesund halten, mich rechts an Linksabbiegern vorbeizuquetschen selbst wenn die Linie da schon durchgezogen sein sollte.

  • Da würde ich es für nicht unbedingt gesund halten, mich rechts an Linksabbiegern vorbeizuquetschen selbst wenn die Linie da schon durchgezogen sein sollte.

    Ich schau's mir mal an wenn's soweit ist.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Funktioniert in der Praxis ganz gut, zumindest an anderen Orten. Ist m.E. auch nach §5 Abs.8 StVO geregelt, wonach man wartende Fahrzeuge rechts überholen darf.

    Äh, nein. Gefunden! Du hast Dich im Absatz vertan.

    Zitat von StVO

    §5(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

    Der eingeordnete Linksabbieger ist zwingend rechts zu überholen. :D Das gilt für alle und ist keine Spezialregelung für Radfahrer. Allerdings hätte ich arge Bauchschmerzen, das als regelrecht zu betrachten, wenn es zwischen Fahrspuren geschieht.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab


  • Anlage.

    Anordnung vom 09.03.2017:

    Zitat


    Im Rahmen der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ist der Radfahrer am Knoten Höltigbaum für die Nebenrichtung Eichberg seit dem 28.06.2002 mit "Radfahrer räumen" berücksichtigt, die o.a. Beschilderung kann somit abgebaut werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • am 19.06.2016 bemängelt man im Bezirk Mitte, dass es an der umgestalteten Kreuzung Diagonalstraße/Eiffestraße zum Rückstau kommt, weil die Rechtsabbieger nicht mehr ungehindert abbiegen können.

    am 17.01.2017 gibt die Straßenverkehrsbehörde bekannt, dass man kurzerhand die aufgemalte Radverkehrsinfrastruktur, die Radfahrern das Linksabbiegen ermöglicht, wegreißen wird.

    im März 2017 setzt man um. Markierungen weg, dafür jetzt so eine überbreite Fahrspur für Autos.

    hab mal das Histrogramm massiv bearbeitet, damit man die weggebrannten Markierungen erkennt. Und in gelb der alte Linksabbieger für Radfahrer.
    Jetzt dann eine überbreite geradeaus- und rechtsabbiegespur. Sieht man ja, wie rege das genutzt wird...


    demgegenüber steht:
    Juni 2016 - ein Bürger bemängelt bei der Straßenverkehrsbehörde, dass der Sicherheitsbereich des Radfahrstreifens in der Diagonalstraße zugeparkt wird, weil nicht wie angeordnet vollachsig auf dem Hochbord geparkt wird, sondern nur halbachsig.

    Das hier ist noch der harmlose Auswuchs:

    im März 2017 - man markiert hier am Beginn so ein bisschen die Andeutung einer Parkfläche hin. Mehr nicht.

    keine Infos an die Halter, keine Sanktionierung des Falschparkens, nichts. Die Situation dort ist un-ver-än-dert.

    Und sowas kotzt mich massiv an. Ich überlege wirklich, da jeden Tag vorbeizufahren und 30 OWi-Anzeigen zu schreiben und die StVB-PK41 ins CC zu setzen.