Fragwürdige/gefährliche Radverkehrsanlagen und -führungen

  • Rechtlich gesehen würde ich schon sagen, dass die weiße Linie unter Beachtung §10 StVO überfahren werden darf. Denn streng genommen darf ich an dieser Kreuzung ja auch direkt links abbiegen (glaub ich jedenfalls) und darf mich dazu dann auch direkt einordnen. was nur geht, wenn ich den Radfahrstreifen verlasse


    Gutes Argument!
    Konkret dürfte das einer der vielen Fälle sein, wo die StVB per Verkehrszeichen oder Markierungen zeigt, was der Radfahrer ihrer Meinung nach tun sollte, nicht was er gemäß StVO tun müsste (oder gar dürfte).

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Jaja, die StVO. Man muss außerorts um Halten einen befestigten Seitenstreifen benutzen, der Seitenstreifen muss mit VZ 295 von der Fahrbahn abgetrennt sein, man darf diese Linie aber nicht überfahren. Andererseits steht das Verbot die Mittelinsel eines Kreisverkehres zu überfahren nochmal extra drin, obwohl man das ja sowieso nicht darf.

    Ergibt Sinn? Naja ...

    Ich halte es so: Grenzt eine durchgezogene Linie die Fahrbahn ab, darf ich sie auch überfahren, wenn ich auf der anderen Seite der Linie fahren, halten oder parken darf. Leider ist das für Schadensersatzfragen irrelevant, was ich davon halte. Ähnlicher Fall: Ich fahre auf der Fahrbahn. Darf ich auf den (benutzungspflichten) Radfahrstreifen wechseln?

  • Eine Glanzleistung der Straßenverkehrsbehörde: Im Nedderfeld ist seit ein paar Wochen die RWBP aufgehoben. Fast. Am östlichen Ende (Einmündung in Tarpenbekstraße bzw. Rosenbrook) verpflichtet ein VZ 240 Radfahrende noch immer zur Benutzung des Gehwegs. Ein paar Meter weiter beginnt auf der Fahrbahn ein Angebotsstreifen, aus dem dann ein Radfahrstreifen wird. Man darf ihn nur nicht benutzen... :thumbdown:

  • Burgstraße in Hamburg: Wie ist hier die Rechtslage? Man wird vom Radfahrstreifen auf einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg zwangsaufgeleitet. Darf die weiße Linie überfahren werden, wenn man auf der Fahrbahn weiter fahren will?


    Schwieriger wird es, wenn früher ein gemeinsamer Geh/Radweg auf dem Hochbord war und das Schild entfernt wird. Darf man dann auf das Hochbord fahren oder muss man die Linie überfahren?

  • Ein Radfahrstreifen ist nicht Teil der Fahrbahn, ergo darf man ihn benutzn - wenn man hinkommt.


    Genau DAS ist ja das Problem. Man MUSS den "gemeinsamen Fuß- und Radweg" benutzen. Natürlich kann man den Radfahrstreifen ab seinem Anfang befahren - aber dazu müsste man zwischen den parkenden Autos den Bordstein hinunter. Etwas praxisfremd... ;)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Es kommt noch besser: Das Schild "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" ist zwar prinzipiell richtig - aber man könnte daraus lesen, dass Radfahren auf der Fahrbahn freiwillig, eben "erlaubt" ist. Tatsächlich aber MÜSSEN Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, denn es gibt kein VZ 240 mehr! 99 Prozent von ihnen fahren aber weiterhin - ordnungswidrig - auf dem Gehweg.

    Hatte deshalb vor zwei Tagen ein interessantes Gespräch mit einem Radler, der mir (Fußgänger) im Nedderfeld auf dem Gehweg entgegen kam. Er klingelte, ich blieb aber meiner Linie treu. Er musste scharf bremsen und kam vor mir zum Stehen. Dann folgender Dialog:

    "Darf ich da mal durch?"
    "Warum? Sie müssen auf der Fahrbahn fahren"
    "Nein, ich darf hier fahren"
    "Dürfen sie nicht"
    "Sie meinen, alles besser zu wissen"
    "Nicht alles aber die Verkehrsregeln hier kenne ich"
    "Ich lass' mich doch da (er zeigte auf die Fahrbahn) nicht totfahren."
    "Sie werden dort nicht totgefahren, ich fahre häufiger hier auf der Fahrbahn"

    usw. usw.

    Im Verlauf des Gesprächs wurde er immer ruhiger und ich konnte ihm die Sachlage erklären. Wir verabschiedeten uns freundlich voneinander. Interessant dabei: Er fährt jeden Tag 40 Kilometer! Ist also ein klassischer Alltagsradler. Das ist m.E. ein typisches Beispiel für gefühlte Angst vor den Autofahrern gekoppelt mit Unkenntnis der Rechtslage. Vielleicht habe ich ja zumindest etwas angestoßen bei ihm und er googelt mal zum Thema... :/

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    Peter Ustinov

  • Ich meinte speziell an dieser Kreuzung vom Nedderfeld nach links in die Tarpenbekstraße. Aber hat sich glaub ich schon erledigt.
    Wenn ich mich richtig erinnere gibt es doch nach rechts den Abbiegestreifen und die anderen spuren sind alle zum Linksabbiegen.

    Ich würde wohl das übrige Schild links rechts liegen[s][/s] stehen lassen und weiter auf der Fahrbahn fahren. Begründung: Wenn ich vorher im gesamten Nedderfeld auf der Fahrbahn fahre und dann da am Ende links abbiegen möchte, wäre die Verkehrsführung nicht mehr stetig.

  • Das Schild ist erkennbar alt. Schreibt mal ne Mail an die Behörde, denke mal das ist übersehen worden.

    Wetten nicht? Ich tippe mal auf folgende Antwort des zuständigen PK's :

    "….Sie haben richtig vermutet. Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ist vorgesehen, kann jedoch aus technischen Gründen nicht sofort umgesetzt werden.
    Zur Zeit kann/darf niemand den Radfahrstreifen nutzen (es besteht ja noch eine Benutzungspflicht)."

    Zu deutsch: Die Anpassung der Räumzeiten wird sich noch ein paar Monate / Jahre hinziehen ^^

  • Wetten nicht? Ich tippe mal auf folgende Antwort des zuständigen PK's :


    Wette lieber nicht... ;)
    Das Schild wurde tatsächlich vergessen. Laut Gerichtsbeschluss hätte es spätestens Ende November entfernt sein müssen.
    Die "plötzlich einsetzende" Benutzungspflicht sehe ich als Verstoß gegen den Gerichtsbeschlusses an, nach dem lediglich das westliche Ende (Kollaustraße) des Nedderfelds vom Verfahren ausgenommen wurde. Ist beim Gericht angemahnt, eine Antwort steht noch aus...

    Die Behörde könnte in Argumentationsschwierigkeiten kommen, da die Anordnung dieser Benutzungspflicht nur durch Sicherheitsgründe zu rechtfertigen wäre. Dann müsste sie aber auch beantworten, weshalb die vermeintliche Gefahr im gesamten Nedderfeld vorher nicht existierte und warum hier keine Sicherheitsbedenken bestehen, die Radler über zwei Fahrstreifen zu "schicken", damit sie ins Nedderfeld abbiegen können...

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  • Dieses VZ 237 steht an der Lenhartzstraße, Einmündung Schottmüllerstraße in Hamburg-Eppendorf. Das Bild wurde von der Lenhartzstraße aus aufgenommen, die bis zu dieser Kreuzung KEINE RWBP mehr hat. Die Schottmüllerstraße, in die man hier nach rechts einbiegen kann, ist ebenfalls ohne RWBP. Mir ist natürlich klar, welchen Zweck das VZ verfolgt: Geradeaus fahrende Radler sollen noch VOR der Kreuzung von der Fahrbahn verschwinden, damit die Räumzeiten kurz gehalten werden können.

    Ich fahre bis hier auf dem rechten Geradeaus-Fahrstreifen. Bei der Ampel links im Bild beginnt die nächste RWBP in der Tarpenbekstraße. Eigentlich müsste ich erst ab dort auf den Radweg. So aber muss ich, obwohl ich geradeaus fahren will, über den Rechtsabbieger-Fahrstreifen auf den Radweg auffahren, um dort meine Fahrt fortzusetzen. Und WO GENAU muss ich eigentlich auf den Radweg? Das dürfte ja wohl kaum mit "Sicherheitsgründen" zu rechtfertigen sein.

    Für wen also gilt dieses VZ 237? Hat jemand 'ne Idee? Die Polizei hat diese Frage bis jetzt noch nicht beantwortet...

  • Das Schild widmet ganz eindeutig den Rechtsabbiegerstreifen dem Radverkehr. Alternativ könnte es für die Schottmüllerstraße gelten, müsste dann aber eigentlich rechts des dorthin abbiegenden Radwegs stehen. Gerade aus führt ja gar kein Radweg. Die Fußgängerampel jedenfalls scheint mir zu weit abgesetzt, falls dort tatsächlich eine Radfuhrt markiert ist.

  • Für wen also gilt dieses VZ 237? Hat jemand 'ne Idee? Die Polizei hat diese Frage bis jetzt noch nicht beantwortet...

    Das Schild widmet ganz eindeutig den Rechtsabbiegerstreifen dem Radverkehr.

    Ganz großes Kino. Ich würde ja gerne mal bei der Verkehrsbehörde hospitieren, um mitzubekommen wie in der Kaffeepause über solche Schilder und dergleichen gesprochen wird. Im Zweifel war wahrscheinlich der Prakitkant schuld oder es heißt "Keine Ahnung was sich der Chef dabei gedacht hat, in der Ausbildung hab ich das auch anders gelernt... Unser Chef ist noch alte Schule". Soviel Inkompetenz kann ich mir sonst nicht erklären. Ansonsten muss ich von vorsätzlicher Verwirrung der Verkehrsteilnehmer ausgehen.

  • Ich möchte hinzufügen, daß ich – was Verkehrsrecht angeht – höchstens interessierter Laie bin. Wenn ich sowas im Forum ablasse, sollte jeder zweimal überlegen, ob er ggü. der Polizei oder einer Behörde meine Argumentation so übernimmt. Im Übrigen glaube ich aber tatsächlich, daß man ein VZ 237 genau an die Stelle stellen müsste, wollte man den Rechtsabbieger samt Stottmüllerstraße dem Radverkehr widmen. Ich würde das also geflissentlich ignorieren und im Falle des Falles argumentieren, daß unklare Beschilderung zu Lasten der Behörde geht.

    Ich bin aber auch überzeugt davon, daß die anordnende Behörde das nicht so nicht hat.

  • Man trifft ja immer wieder Verkehrsteilnehmer, die anhalten, weil sie sich orientieren müssen. Da werden dann Landkarten ausgepackt, Passanten nach dem Weg gefragt oder sonstwas gemacht. Immer unter Beachtung der Verkehrsregeln natürlich. ;)

    Was mache ich denn, wenn ich als Radfahrer an so eine Stelle komme und nicht weiß, wie ich mich verhalten muss/darf, wenn ich nicht gegen die StVO verstoßen will? Halte ich da vielleicht mitten auf der Fahrbahn an und rufe 110 mit der Bitte, mir zu erklären, ob ich auf der Fahrbahn weiterfahren darf oder ob ich jetzt absteigen und das Fahrrad über den Bordstein hochtragen muss? Vielleicht könnte man da mit 20 oder 200 Leuten langradeln und dann anhalten und anrufen ... oder macht vielleicht ein Politiker mal im Wahlkampf dort eine Tour?

  • Was mache ich denn, wenn ich als Radfahrer an so eine Stelle komme und nicht weiß, wie ich mich verhalten muss/darf, wenn ich nicht gegen die StVO verstoßen will?


    Kennst du die "Wattestäbchen-Geschichte"?

    Ich versuch es mal in Kurzform:
    Im verkehrsportal gibt/gab es einen namens Wattestäbchen. Der hat eines Tages beschlossen, (zumindest in bestimmten Teilen) nicht mehr gegen die StVO zu verstoßen. Schnell kam was kommen musste: Eine durchgezogene Linie, die wegen einer Baustelle überfahren werden mußte, was aber natürlich nicht erlaubt ist. Er blieb stehen und rief die Polizei. Die Polizei kam, sah sich das an und erteilte ihm die Weisung zu fahren (eine Weisung steht über der StVO, also verstößt er nicht dagegen). Schnell wurden es aber immer mehr Anrufe und irgendwann kamen auch "Drohungen" von ihm: Morgen muss ich um x Uhr (im Berufsverkehr) dorthin und da war gestern eine durchgezogene Linie. Es hat natürlich niemand die Linie entfernt, gelb drüber markiert oder die Führung geändert. Es kam was kommen musste: Er blieb im Berufsverkehr stehen, rief die Polizei und es bildet sich ein Stau.

    Er wurde dann vor Gericht wegen Nötigung verurteilt. Er soll dort nur langgefahren sein, um andere aufzuhalten, so der Richter. Konkret soll er die Autofahrer direkt hinter sich an der Weiterfahrt gehindert haben.
    Sein Argument, dass er gar nicht fahren durfte und die Autofahrer hinter ihm auch nicht hätten weiterfahren dürfen, half nichts.

    Der Richter hat sogar ein Gutachten über seine Psycho in Auftrag gegeben. Das musste er nach der Verurteilung natürlich auch selbst bezahlen.