• Äh what?! Ich war eigentlich bisher der Meinung, dass außerörtliche Radwege bereits jetzt grundsätzlich für Mofas freigegeben sind (schon an mehreren Stellen so gelesen) und dass darüber hinaus "Mofa frei" angeordnet werden kann, um dies auch innerorts zu tun. In beiden Fällen ist natürlich besondere Rücksicht auf Radfahrer zu nehmen, also ähnliches Verhalten wie Radfahrer auf Gehwegen mit "Fahrrad frei" gegenüber Fußgängern.

    S-Pedelecs sind nach wie vor als Leichtmofa zugelassen (z.B. auch keine Helmpflicht, auch wenn diverse Medien - nicht alle - da gern etwas anderes behaupten).

    Da sollen nun tatsächlich Überholmanöver mit >= 30km/h Geschwindigkeitsunterschied mit 50cm Abstand stattfinden?


    Tun sie das nicht nicht auch jetzt schon? Soweit ich weiß gibt es noch kein Radwegverbot für Rennradfahrer, sondern vielmehr sogar eine Benutzungspflicht. Konsequenterweise müsste man diese dann auch von den Radwegen verbannen.

  • Zitat: "Der beamtete Staatssekretär Rainer Bomba (CDU) hatte Palmer per Brief mitgeteilt, dass E-Bikes zulassungsrechtlich Kleinkrafträder seien: „Diese gehören generell nicht auf Radwege.“ Er argumentiert damit, dass die Radwege für so hohe Geschwindigkeiten nicht ausgelegt seien."

    Es gibt Autos, die sind 250 Km/h schnell. Trotzdem dürfen sie auch in der Stadt fahren... Sogar in 30er-Zonen und Spielstraßen. Geht's noch Herr Bomba?

    Übrigens erledigt sich mit der Freigabe meine Frage, die mir bis heute noch niemand beantworten konnte: Darf ein 45 Km/h-E-Bike auf einem Radweg fahren, wenn der Motor abgeschaltet ist?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Übrigens erledigt sich mit der Freigabe meine Frage, die mir bis heute noch niemand beantworten konnte: Darf ein 45 Km/h-E-Bike auf einem Radweg fahren, wenn der Motor abgeschaltet ist?

    Nein, die Frage erübrigt sich damit nicht, denn innerorts sind Radwege auch weiterhin nicht per Default freigegeben. Dies gilt auch für Radfahrstreifen und prinzipiell sogar für Schutzstreifen (letztere dürfen ja nur im Ausnahmefall mit KFZ befahren werden).

    Früher gab es mal eine Regelung in der StVO, die besagte, dass Mofa-Fahrer Radwege benutzen dürfen/müssen, wenn diese mit Muskelkraft statt Motor unterwegs sind. Diese Regelung wurde allerdings aufgrund mangelnder Praxisrelevanz gestrichen X/ .

  • Hier übrigens der Ausgangsartikel:

    Allerdings frage ich mich ernsthaft, was die Rechtsauffassung eines Staatssekretärs für eine Gültigkeit besitzen soll? Meines Wissens gibt es keine Verordnung, die das besagt. In der StVO ist es bei Mofas ja freigestellt, ob Radwege außerorts genutzt werden oder nicht. Und ob nun S-Pedelecs vergleichbar mit Mofas sind, müsste wohl ein Gericht klären oder eben der Gesetzgeber.

    StVO 2013 §2 Absatz 4
    [stvo]Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.[/stvo]

  • Da S-Pedelecs nahezu doppelt so schnell können wie Mofas hat sich das mit der Vergleichbarkeit hoffentlich schnell erledigt.

    Denke ich auch. S-Pedelecs sind den Motorrollern ähnlicher als einem Fahrrad. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand diese Dinger auf den Radweg schicken möchte.

  • S-Pedelecs sind den Motorrollern ähnlicher als einem Fahrrad

    Eben nicht. Ein S-Pedelec stinkt nicht. Ein S-Pedelec macht keinen Lärm. Ein S-Pedelec ist nicht breiter als ein Fahrrad. Sebst das Gewicht ist nicht viel höher als bei einem Fahrrad (max. 30 kg). Zudem fährt ein S-Pedelec nicht zwangsläufig immer die Höchstgeschwindigkeit, da es je nach Motorisierung (nicht alle Modelle haben 500 W) durchaus etwas anstrengend sein kann, die 45 km/h zu erreichen. Zumal bei 45 km/h auch ruck-zuck der Akku leer ist, man also ggf. von vornherein lieber sparsam fahren will. Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass S-Pedelecs an Fahrradausflügen teilnehmen (einfach weil das Gerät da ist und nicht extra ein Pedelec angeschafft werden soll) und dabei sowieso nicht schneller gefahren wird, da die Anderen sonst nicht mitkommen würden.

    Daher bin ich der Meinung, dass S-Pedelecs immer auf den Radweg dürfen sollten, wenn diese mit weniger als 30 km/h unterwegs sind. Allerdings müsste man diese Grenze dann Konsequenterweise auch für Fahrräder einführen und ab diesem Punkt dann ebenfalls die Radwegbenutzungspflicht aufheben und durch einen Fahrbahnzwang ersetzen.

  • Denke ich auch. S-Pedelecs sind den Motorrollern ähnlicher als einem Fahrrad. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand diese Dinger auf den Radweg schicken möchte.

    Das kann ich mir sogar recht gut vor stellen. Damit erfüllen Radwege doch nur wieder die Aufgabe, dem PKW Verkehr möglichst freie Bahn zu schaffen. Für Leute die nur Auto fahren sieht diese Lösung doch ideal aus.

    Das damit S-Pedelecs aus gebremst werden und Rad fahren / zu Fuß gehen gefährlicher wird da sicher gerne nur übersehen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Also laut Kraftfahrtbundesamt entspricht ein S-Pedelec dem Leichtmofa und ich kann dieser Argumentation, wie auch der von DanielDD nur folgen. Rennradfahrer erreichen auch spielend Geschwindigkeiten von 45 km/h und dürfen auf dem Radweg fahren.

    Ich verstehe das Gegenargument mit dem "Fahrbahn von S-Pedelecs freihalten ist kontraproduktiv" ja sehr gut, gerade innerorts. Aber in der Praxis nutzt es doch mehr, die Benutzung Radweg/Fahrbahn fakultativ für alle Fahrräder zu gestalten, als jemanden auf die Fahrbahn zu zwingen. Gerne mit der angeklungenen Geschwindigkeitsbegrenzung. Welches Argument sollte es denn für ein S-Pedelec noch geben, wenn es keinen verkehrsrechtlichen Fahrrad-Bezug mehr gibt? Ein überteuerter Motorroller im Fahrradlook mit der Lizenz, auf der Bundesstraße angepöbelt und genötigt zu werden?

  • Also laut Kraftfahrtbundesamt entspricht ein S-Pedelec dem Leichtmofa und ich kann dieser Argumentation, wie auch der von DanielDD nur folgen. Rennradfahrer erreichen auch spielend Geschwindigkeiten von 45 km/h und dürfen auf dem Radweg fahren.

    Die spannende Frage ist, was dann tatsächlich auf den Radwegen los wäre.
    Wie viele Radfahrer sind denn heute auf einem Radweg tatsächlich mit über 30km/h unterwegs?
    Ich denke, fast niemand: Meine Reisegeschwindigkeit beträgt ca. 30 km/h. Ich überhole täglich ca. 50 Radler und werde selber nur alle paar Wochen mal überholt.
    Der Rennradfahrer mit 45 km/h ist also einfach so selten, dass die von ihm ausgehende Gefahr locker durch andere Gefahren überstrahlt wird.
    Mit S-Pedelecs steigt die Zahl der schnellen Radler dann aber stark an, so dass auch die Gefahr insgesamt nicht mehr ganz so vernachlässigbar ist.

    An Geschwindigkeitsbegrenzungen glaube ich nicht: Jede einzelne Gruppe von Verkehrsteilnehmern ignoriert diverse Verkehrsregeln, die ihr störend erscheinen. Fahrer von S-Pedelecs werden da nicht besser sein. Und schon fährt Tante Erna mit 45km/h über den Radweg anstatt auf der Fahrbahn. Und durch die Aufweichung der Trennung zwischen Radweg und Fahrbahn kommt Tante Erna dann vermutlich sogar auf die Idee, viel zu schnell auf Gehwegen zu fahren.

  • Welches Argument sollte es denn für ein S-Pedelec noch geben, wenn es keinen verkehrsrechtlichen Fahrrad-Bezug mehr gibt?

    Einige:
    - Es ist preiswerter als ein Motorroller
    - Man erreicht die gleiche Geschwindigkeit
    - Man darf es mit in den ÖPNV nehmen
    - Es ist recht leicht, leise und stinkt nicht.

    Innerorts ist es dadurch schon für viele eine gute Alternative zu den anderen Verkehrsmitteln.

  • Ein S-Pedelec ist nicht breiter als ein Fahrrad.[...]
    Daher bin ich der Meinung, dass S-Pedelecs immer auf den Radweg dürfen sollten, wenn diese mit weniger als 30 km/h unterwegs sind. Allerdings müsste man diese Grenze dann Konsequenterweise auch für Fahrräder einführen und ab diesem Punkt dann ebenfalls die Radwegbenutzungspflicht aufheben und durch einen Fahrbahnzwang ersetzen.

    Roller und Fahrräder unterscheiden sich imho nicht wesentlich in der Lenkerbreite.

    Innerorts: Ich darf doch jetzt schon kaum schneller als 15 km/h (für diese vmax sind Radwege imho ausgelegt) fahren, ohne dass ich selber Schuld bin, wenn was passiert.
    So breite Radwege, dass gefahrlos 30 km/h gefahren werden können, baut doch niemand.

    Außerorts: Da könnte ich mir das evtl. vorstellen. Dann aber bitte ohne irgendeine Geschwindigkeitsbeschränkung, die eh nur ein zahnloser Papiertiger wäre und die generell schwache Regelakzeptanz nur noch geringer werden liesse.

  • [S-Pedelec auf die Radwege]

    Sollten Kleinkrafträder dann konsequenterweise nicht auch auf die "Radwege"?

    Sind das das dann noch "Rad"-wege? Nicht eher Nicht-Auto-Wege?
    Da könnten wir ja dann auch gleich noch diese Minidosen die auf 25 km/h gedrosselt sind mit 'draufpacken, zusammen mit Baggern (25 km/h) und den anderen Baumaschinen (glaubt nicht das ich das nicht schon gesehen hätte!), die dürfen auch alle nur unter 50 km/h.

    Dann aber "aus Sicherheitsgründen" bitte gleich überall. Wie in den Niederlanden, nur halt mit 50 cm breiten Radwegen - aber da kann man ja ausweichen.

    *Da* würde ich dann sogar mitmachen: mit einem Radlader die Dachauer einmal stadteinwärts und zurück :evil: .

    Oh, und zu den Geschwindigkeiten: in D ist es Usus eventuelle Beschränkungen nach den maximal mit dem Gefährt erreichbaren Geschwindigkeiten auszurichten. In dem Fall ist der deutsche Gesetzgeber mal nicht so blauäugig wie der Niederländische.