Würde es so etwas auch auf der Fahrbahn geben???

  • Neulich in der Vogt-Wells-Straße in Lokstedt:


    Diese Familie spaziert eine längere Strecke munter auf dem Radweg. Weder hat die Mutter (falls sie es war...) darauf geachtet, noch hat sie sich auch nur einmal umgedreht, ob ein Radler kommt. Jede Wette, dass sie aber ihren Kindern bis der Arzt kommt eingetrichtert hat, dass man auf keinen Fall auf der "Straße" gehen darf. :thumbdown:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Super Beispiel, sehe ich auch ständig.

    Hatte auch zwei erhellende Beispiele ähnlicher Natur.

    1. Straßenreiniger von der Stadtreinigung mit seinem Besenkarren, sogar bei einem baulich getrennten Radweg. Auf die Vollbremsung bis zum Stillstand vor seinen Füßen folgte nur der Spruch: "Du siehst doch das ich hier arbeite!" Fiel mir auch auch nur ein zu fragen, ob er auf der Fahrbahn auch so denken würde.

    2. Gemischter Fahrrad/Fußweg, Straße war eh einspurig gesperrt wegen eines Unfalls. Die Beteiligten inklusive Polizei (und deren Streifenwagen halb) standen nun allesamt auf dem Hochbordweg. Kein Problem, irgendwo müssen sie ja stehen. Also auf Schrittgeschwindigkeit runter gebremst und geklingelt, man will ja keinen kurzfristig erschrecken. Das hat bei dem einen Beamten jedoch die Reaktion ausgelöst, sich frontal in voller Breite vor meinem Rad aufzubauen, so dass ich nun vollständig gestanden habe. Auf meinen Hinweis, dass das doch ein Radweg sei, kam nur die Antwort: "Ja, aber immer schön langsam." War mir dann zu dumm, um darauf noch zu antworten.

  • es gibt ein Riesenunterschied:

    vom Auto wird nie erwartet, dass es unbedingt seine Geschwindigkeit derart beherrscht, dass die Fußgänger nie Schänden davon haben... Vom Radfahrer schon! Ganz sicher auch hier, auf einem getrennten Rad-/Fußweg. Radfahrer sind eben begabter als Autofahrer, und schaffen's immer: Diejenigen, die es nicht schaffen, sind Rowdie-Radler und können kaum wirksam Fahrerflucht begehen, sowieso (was laut Polizei-Meldungen derart häufig seitens von Dosenfahrern vorkommt, das es scheinbar heute salonfähig geworden sein soll... So was wie ein armloses Kavalierdelktchen nur)... Sie haben es leichter (kein Nummerschild) aber sind derart langsamer, dass zumindest in den meisten Fällen nicht ihr Gewissen, sondern ihre Vernunft dagegen spricht!

  • Weil ganz allgemein erwartet wird, dass Radler ggf. über Gehwege ausweichen, absteigen oder sonstwas, passiert ja auch sowas:
    Bei diesem Beispiel wird, wie wir allen wissen, der "Verkehr" nicht behindert . . .

    Hallo Forumteilnehmer,

    Du vermischst alles:

    nein, "Er" behindert nicht den Verkehr (ich kann da auf einem Tandem mit einem Anhänger noch ganz lässig fahren, ohne was falsches zu machen):

    er verstößt schlicht und ergreifend gegen die StVO: Sonderwege mit blauem Lolly sind Tabu!

    jetzt ist die Frage:

    was gilt?

    die StVO, das Recht?

    oder

    pragmatische Betrachtungen mit hochelastischem Charakter?

    Bei uns war immer das Recht hochelastisch!

  • munchengladbach: Nicht den "Verkehr" behindern (man beachte die Anführungszeichen) indem man mit dem Auto auf den Geh- oder Radweg auseicht, um zu halten, ist eine von den meisten Autofahrern und auch der Polizei (unausgesprochen) akzeptierte Lösung. Dass dadurch der Radverkehr behindert wird, wird billigend inkauf genommen ("wieso, sie kommen doch da vorbei...") :cursing:

    Versuch das mal umgekehrt, z.B. wenn ein Auto auf dem Radweg parkt...

    "Verkehr" ist eben in den Augen der Autofahrer, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde AUTOverkehr.

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    Peter Ustinov

  • @'Kampfradler
    munchengladbach meint ja, dass er da locker vorbeikommt.
    Aber eben auch nur, weil er bereit ist abzusteigen oder illegal den Gehweg zu benutzen.
    Und auch nur, wenn da nicht gerade Fußgänger laufen.

    Das mit dem Fahrrad hab ich (in der Stormarner Straße) auch schon gemacht, nachdem mir ein Radfahrstreifen-Parker gesagt hat, dass ich doch locker vorbei komme... Neben ihn auf die Fahrbahn gestellt und dort 2 Minuten gehalten, während er den Rest seines Einkaufs ausgeladen hat :)

    Aber wehe es fahren 2 Fahrradfahrer nebeneinander auf der Fahrbahn...

  • Vor drei Tagen in der Vogt-Wells-Straße (HH-Lokstedt):

    Selbst eine leere Busbucht ist für diesen Vollpfosten Taxifahrer anscheinend mehr "der Verkehr", als der Radverkehr auf dem (benutzungspflichtigen) Radweg! :cursing:
    Macht dann 20,- Euro :thumbup:

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    Peter Ustinov

  • Was ist eigentlich aus den haftfähigen Hinweisschildern »Parke nicht auf unseren Wegen« geworden?

    Die Spuckies lassen sich nach wie vor im Internet bestellen und werden z. B. von mir auch genutzt.

    Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren. - Albert Einstein

  • Macht dann 20,- Euro

    20? Die 141101 kostet doch 30€ ;)
    "Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere."

    Du musst ja leider absteigen und am Hindernis vorbei schieben.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Aber schon möglich, dass der Taxifahrer zum "Be- und Entladen" seines Fahrgastes nur gehalten hat. Das sieht man so einem Foto nicht an.

    Er hat in jedem Fall gegen § 2 Absatz 1 StVO verstoßen. EIn Auto hat auf dem Radweg nichts verloren.
    Du hast aber insofern Recht, als dass man das dem Foto nicht ansieht. Deshalb habe ich schon vorher, als ich an der Ampel warten musste, eines aus etwa 100 Meter Entfernung gemacht... ;)

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  • <p></p><blockquote class="quoteBox container containerPadding quoteBoxSimple" cite="https://www.radverkehrsforum.de/forum/thread/3…11432#post11432" data-author="Forumteilnehmer"><header contenteditable="false"><h3><a href="https://www.radverkehrsforum.de/forum/thread/3…11432#post11432" tabindex="-1">Forumteilnehmer schrieb:</a></h3><a class="redactorQuoteEdit"></a></header><div>Weil ganz allgemein erwartet wird, dass Radler ggf. über Gehwege ausweichen, absteigen oder sonstwas, passiert ja auch sowas:</div><div>Bei diesem Beispiel wird, wie wir allen wissen, der "Verkehr" nicht behindert . . .</div></blockquote>

  • trotz grosser Mühe lässt sich vorstehende Antwort nicht editieren, um den ursprünglichen Editierfehler zu bearbeiten! ich kann an Bild Beitrag 5 nicht erkennen, ob es ein Rad- oder ein Rad-/Fussweg ist. Aber wohl, dass ein Radler mühelos am Hindernis vorbei fährt

  • ob es ein Rad- oder ein Rad-/Fussweg ist. Aber wohl, dass ein Radler mühelos am Hindernis vorbei fährt

    das für mir eingesetzte Bild zeigt eindeutig einen benutzungspflichtigen RADWEG, dazu erkennbar zwei [Zeichen 237][Zeichen 237] . Der Fremdkörper blockiert in voller Breite den roten Radweg, Radler können allerdings mühelos die Fahrbahn benutzten ;)

    Tatort: Hoheluftchaussee Ecke Lehmweg vor Befreiung vom B-Zwang