Schleswig Holstein gegen das Bundesrecht, alle Radtouren genehmigungspflichtig

  • Neue Einschränkungen für den Radverkehr in Schleswig Holstein :!:
    Hier mal ein Auszug aus einer Email vom ADFC:

    Zitat

    Es geht um die Frage, wann organisierte Radtouren eine Genehmigung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde benötigen.
    Das Verkehrsministerium von Schleswig-Holstein vertritt als oberste Straßenverkehrsbehörde die Ansicht, organisierte Radtouren bräuchten unabhängig von der Teilnehmerzahl immer eine Genehmigung, wenn Landesstraßen befahren werden.
    ....
    Der Landesverband hat in der vergangenen Woche alle Radtouren landesweit abgesagt

    Bei gurgel ist dazu noch mehr zu finden. So auch auf der folgenden Seite:

    Ich denke das hat sich ein verärgerter Autofahrer ausgedacht, der es nun auf ein Machtspielchen ankommen lassen will. Das Verkehrsministerium von Schleswig-Holstein muss ja Menschen besolden, die so etwas "denken" und durchsetzen. Mal sehen, wem sie die heiße Kohle am Ende zuschieben.

    Dabei hoffe ich, das die gesamte Aktion am Ende zu Gunsten des Radverkehrs ausgehen wird und für den Autisten zu einer bundesweiten Blamage führt.

  • Klingt nach einem Joke.
    Und wenn es denn tatsächlich so käme, wäre die einzige angemessene Antwort darauf, die dann zuständige Genehmigungsbehörde mit Anträgen für Ein- und Zwei-Mann-Radtouren zu fluten.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ist leider kein Joke, ist (Nord)deutsche Realität.
    Die bisherige Konsequenz ist dass der Landesverband des adfc SH in der vergangenen Woche alle Radtouren landesweit abgesagt hat. Und das im Sommer.

    Wenn man mal in der einschlägigen Suchmaschine nach geführten Radtouren in SH sucht, bekommt man eine Menge an Veranstaltern aufgelistet. Die müssten nun alle ihre Touren anmelden. Diese Genehmigungsflut in der Urlaubssaison bedeutet eigentlich Urlaubssperre im Ministerium. 8o Der ADFC sollte die Gleichbehandlung einfordern, das wäre konsequent :!:

  • Gestern bin ich über etwas sehr ähnliches gestolpert:

    Zitat von Landesforstgesetz NRW

    (4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden.


    Ist eine Facebook-Veranstaltung, an der letztlich 4 Radfahrer teilnehmen und dabei durch den Wald fahren, eine organisierte Veranstaltung?

    Hier steht dazu etwas:

    Aber so ganz schlau werd ich nicht daraus.

    Zum Thema mit Anträgen fluten:
    Die Anträge sind kostenpflichtig! (zumindest für die im Wald)

  • Jetzt hab ich mir das vom ADFC mal alles durchgelesen:
    Ich sehe das als Trotz-Reakation mit der Hoffnung beim Gesetzgeber oder der Behörde etwas zu erreichen.

    Die Alternative wäre gewesen, das ganze in einem Fall gerichtlich klären zu lassen. Die Kosten dafür sollte der ADFC tragen können. Der ADFC führt ja regelmässig Musterklagen durch.

  • Inzwischen scheint der Artikel nicht mehr frei zum lesen zu sein.


    versuch das mal:
    https://radverkehrsforum.de/www.mobil.aben…lle-Touren.html



    Die auf der Straße auch!


    man müsste mal die entsprechende Gebührenordnung studieren.
    Es gibt im Verwaltungsrecht den Passus, dass nur Gebühren für tatsächlich angefallene Arbeitsstunden erhoben werden dürfen.
    Wenn man nun einen Antrag stellt, den am darauffolgenden Tag zurückzieht, dürften keine tatsächlich anzugebenden Arbeitsstunden angefallen sein. :whistling:

    Aber wenn ich mir den Artikel im Abendblatt durchlese.. naja. Was soll ich sagen: da wird eine Sau durchs Dorf getrieben. Schnellschuss ADFC, würd ich mal sagen. Der richtige Weg wäre hier gewesen, dass der ADFC als Landesverband ganz offizell auf diese ominöse eMail-Antwort, die im Artikel erwähnt wird, einen Brief schreibt und den Referatsleiter zu einer Antwort bzgl. geführter Radtouren und Anmeldepflicht auffordert.

    Denn dann wäre mit ganz, ganz großer Sicherheit ein "neinnein, wenn es mehr als 100 Teilnehmer sind, dann fragen sie nochmal nach. ansonsten wünschen wir dem ADFC bei seinen Radtouren viel Spaß, gutes Wetter und pannenfreie Kilometer auf alles Straßen Schleswig-Holsteins." gekommen.

  • Toll, den Radweg/Seitenstreifen was auch immer und die Straße zu blockieren. Aber schön mit Helm.


    Zur Ehrenrettung des ADFC: Selbst einer der Leiter (vorne auf dem Liegerad) fährt ohne Helm, die beiden dahinter mit Helm sind Kinder, weiter hinten hat es weitere Helmlose . . .
    Die Straße blockieren? Scheint in einer kleinen Ortschaft eine verkehrsarme Straße zu sein. Warum nicht nebeneinander fahren, wenn kein anderer behindert wird?

  • Aus dem gleichen Grund aus dem Autofahrer keine 60 km/h fahren sollen, wenns niemanden gefährdet.

    Klar, man kann gegen die Regeln verstossen, wenns niemanden stört, aber a) sollte man sich dabei nicht erwischen lassen und b) ein Foto davon nicht als Werbung ansehen.

    Ganz konkret in diesem Fall: Als Radfahrer mit 5 km/h Überschuss so eine Gruppe zu überholen, ist schrecklich.

  • Wenn ich das richtig sehe, basiert die Einstellung des Verkehrsministeriums SH auf einer "eigenwilligen" Interpretation von §29 StVO:

    "Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird"

    Mal ganz naiv gefragt: Bedarf der Stau auf der A1 jetzt auch einer Erlaubnis? Im Stau fühle ich mich jedenfalls von meinen Mitstauenden aufgrund ihrer Anzahl und ihrer Fahrweise deutlich eingeschränkt. Und wenn das keine Genehmigung erhält, fällt der Stau dann aus? Müssen dann alle Urlauber in Italien bleiben?

  • Wenn ich das richtig sehe, basiert die Einstellung des Verkehrsministeriums SH auf einer "eigenwilligen" Interpretation von §29 StVO:

    "Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird"

    Mal ganz naiv gefragt: Bedarf der Stau auf der A1 jetzt auch einer Erlaubnis? Im Stau fühle ich mich jedenfalls von meinen Mitstauenden aufgrund ihrer Anzahl und ihrer Fahrweise deutlich eingeschränkt. Und wenn das keine Genehmigung erhält, fällt der Stau dann aus? Müssen dann alle Urlauber in Italien bleiben?


    Fragt sich, ob es einen Verantwortlichen für den Stau gibt, der den Stau zuvor hätte anmelden müssen. Ist der Stau ansonsten illegal? Wer ist haftungspflichtig bei Unfällen im / am Stau, z.B. wenn andere ungebremst in den Stau hineinbrettern oder Stauende in der Hitze dehydrieren, bei Kälte erfrieren? Andererseits wäre CM ja sonst auch illegal . . . ;)

  • Diese Interpretation dürfte schon an dem Wort "Veranstaltung" scheitern. Wobei - die Staus lassen sich ja mittlerweile recht gut vorhersagen. Und wer dann trotzdem hinfährt, will offenbar an der Veranstaltung teilnehmen... ;)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Hmm, ist Schule eine Veranstaltung? Dort gibt es regelmässig Stau. Zumindest der Elternabend der Schule ist in meinen Augen eine Veranstaltung. Viele Leute wollen zur gleichen Zeit zum selben Ort -> Stau.

    Bei Fussballspielen in der ersten Liga gibt es auch regelmässig einen Stau beim Stadion. Aber die haben wahrscheinlich sogar eine Genehmigung.

  • Und was liest man auf dieser Seite


    gleich, als 2. Beitrag? CM !!!!

    Schande über den ADFC und seine albernen Kampf- oder eher Schau-Maßnahmen! Die GROSSZÜGIGKEIT des Rechts missbrauchen, um (vermeintlich) legal Störungen unbestraft zu verursachen! Näh... bitte, diese ADFC'ler mit dem Putzwedel wie ein schädlicher Insekt schnell wegjagen, wie das jede vernünftige Hausfrau machen würde bitte! Und der Ehefrau melden!