Direktes Linksabbiegen

  • Nun ja..., die von DIr aufgezählten Möglichkeiten "ein keifendes Eheweib neben einem, das Klingeln eines Handys, der hupende Drängler, krakeelendes Kind mit Ball auf dem Gehsteig etc." würden bei mir nicht dazu führen,dass ich beim Abbiegen gegen ein Verkehrszeichen fahre. Wetten? :)


    In 99% der Fälle gewinnst Du die Wette natürlich. ;)

    Interessant wäre aber tatsächlich mal, die Gründe zu veröffentlichen, aus denen die Autofahrer gegen das Schild fuhren, aber so etwas wird i.d.R. nicht erwähnt. Warum eigentlich nicht?


    Die Infamität des einen Prozent wird dann wahrscheinlich gesteigert dadurch, daß man es nicht einer Ursache zuordnen kann, sich dies aber einbildet. Würde man die Leute fragen, die meisten würden das schnell einer vermeintlichen Ursache zuschreiben, ohne es wirklich zu wissen. Es gibt dazu sehr interessante Lektüre und auch Experimente...
    Man kann sich die Frage also sparen, wenn man keine Aufzeichnung des Geschehens hat. Hat man eine, kann man sich die Frage ebenfalls sparen. Als Mittel des Erkenntnisgewinns zum Unfallablauf taugt sie jedenfalls nicht, allenfalls als Einstieg in eine Psychoanalyse. 8)

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Bei dem ersten Video (mit den Inseln/Schildern) ist mir an Stelle 1:18 was aufgefallen. Die Insel ist Teil eines Überweges für Fußgänger und Radfahrer. Und zwar die richtig gefährliche Situation, in welcher ein Radfahrer links am Linksabbieger vorbei fährt. bei maximaler Auflösung meine ich dort eine gemeinsame Streuscheibe für Fußgänger/Radfahrer zu erkennen.

    Als Radfahrer würde ich nicht wollen, dass man dort das Schild entfernt. Im Gegenteil, mir wäre ein dicker Doppel-T-Träger dort sogar noch viel lieber als das dünne Schild.

    Was natürlich niemand geschlussfolgert hat ist, das wenn das Schild so oft um gefahren wird, dann sind auch Radfahrer/Fußgänger an dieser Stelle in der Gefahr angefahren zu werden. Wird die Ampel rot während jemand auf Höhe der Insel ist, sollen Fußgänger/Radfahrer ja offenbar sogar auf der Insel warten (da ist ein Druckknopf und zwei Signalgeber). Wenn dann da kein Schild mehr steht, wo werden die Autofahrer dann wohl rein fahren.....

    So nebenbei stehen nicht nur Schilder, sondern auch Ampelmasten, Poller, ... gerne mal mitten auf Radwegen. Da interessiert es niemanden. Wenn ein Radfahrer deswegen stürzt heißt es mehr oder weniger selber schuld, man muss halt gucken wo man hin fährt. Aber wenn Autofahrer mal mit so einem Hindernis zusammen knallen, weil Kurven mal nicht zu schneiden zu schwer ist, dann muss was passieren.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Idealerweise fährt man dort als Radfahrer los, bevor die Fahrbahn-Ampel auf grün springt. Die Fußgängerampel ist, meine ich, auch ca. 1 Sekunde eher grün.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Bei dem ersten Video (mit den Inseln/Schildern) ist mir an Stelle 1:18 was aufgefallen. Die Insel ist Teil eines Überweges für Fußgänger und Radfahrer. Und zwar die richtig gefährliche Situation, in welcher ein Radfahrer links am Linksabbieger vorbei fährt. bei maximaler Auflösung meine ich dort eine gemeinsame Streuscheibe für Fußgänger/Radfahrer zu erkennen.


    An dieser Stelle biegt man aus der Julius-Vosseler-Straße nach links in die Koppelstraße ein. Die doppelte Streuscheibe ist kompletter Unsinn, weil man als Radfahrer, um an dieser Stelle auf die andere Seite zu kommen, zunächst bei der Ampel die Julius-Vosseler-Straße überqueren muss. Das ist aber gar nicht erlaubt, weil es kein [Zusatzzeichen 1000-31] gibt! Dafür wäre der Radweg auch nicht breit genug. Korrekter Weise ordnet man sich also in die Linksabbiegerspur ein und biegt auf der Fahrbahn ab. Vielleicht sind so abbiegende Radler der Grund dafür, dass immer wieder Autos in das Schild knallen: Sie wollten vielleicht den Radler entnervt während des Abbiegens links überholen... :D

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Im Falle der Klage gegen die RWBP in der Hoheluftchaussee wurde gerichtlich beschlossen, vor der Einmündung in die Gärtnerstraße dem Radverkehr das direkte Linksabbiegen zu verbieten. Weil aber für den Geradeausverkehr die Benutzungspflicht aufgehoben wurde (werden soll), gibt es ein extra angefertigtes Schild.


    Hier ist übrigens ein Foto dieser Stelle. An dem Tag fuhr gerade keiner gegen das Schild... :/

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Kann es doch! Im Falle der Klage gegen die RWBP in der Hoheluftchaussee wurde gerichtlich beschlossen, vor der Einmündung in die Gärtnerstraße dem Radverkehr das direkte Linksabbiegen zu verbieten. Weil aber für den Geradeausverkehr die Benutzungspflicht aufgehoben wurde (werden soll), gibt es ein extra angefertigtes Schild. Eigentlich sollte es bereits aufgestellt sein... Wenn es da ist, stelle ich mal ein Foto rein.

    Es handelt sich aber um einen Sonderfall, weil man nach dem Abbiegen für ca. 50 Meter auf der linken Fahrspur bleiben muss. Es gibt dort nämlich einen sog. Fahrbahnteiler (Auf Google-Maps noch nicht zu sehen). Das Gericht folgte dem Behörden-Argument, dass das direkte Abbiegen für Radler zu gefährlich sei. Das ganze Konstrukt dient der Busbeschleunigung.

    Update: Das Schild wurde aufgestellt, hier ist ein Foto:


    Und so sah es vorher aus:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Hmm ich würde das Schild so interpretieren, dass in der Straße links ein [Zeichen 254] steht und daher annehmen, dass ich dort überhaupt nicht fahren darf. :S
    Wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Verbindlichkeit von so einem Verkehrszeichen aus?

  • Ich befahre also die Hoheluftchaussee stadtauswärts, will links in die Gärtnerstraße einbiegen und ordne mich deswegen rechtzeitig links ein. Gesetzt den Fall, dass ich angesichts der Herausforderung, dabei nicht von Autofahrern übergebügelt zu werden, überhaupt nach rechts in die Einmündung Abendrothsweg schauen und das Schild wahrnehmen kann, würde ich mich in der Tat fragen, was das heißen soll: wo soll ich denn abbiegen? Wo zeigt mir die Behörde eine stetige Verkehrsführung in die Gärtnerstraße? Und zwar eine, die ich buchstäblich auf den ersten Blick erkennen kann! Einem Autofahrer wird doch auch nicht zugemutet, vor oder auf der Kreuzung anzuhalten und auf dem Revier anzurufen, weil die Beschilderung widersprüchlich ist.

  • Das Schild zeigt an, auf welchen Fahrstreifen man wohin fahren darf. Und auf dem ganz linken dürfen keine Radfahrer fahren. Das bedeutet nicht, dass Radfahrer nicht in der Gärtnerstraße fahren dürfen, sie müssen sich nur einen anderen Weg suchen.

    Bessere Vorschläge zur Beschilderung?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich teile eure Meinungen. Das Gericht ließ sich leider vom Kläger 8) nicht überzeugen, dass das Linksabbiegen in die Gärtnerstraße keine außergewöhnliche Gefahr darstellt. Die StVB sieht eine erhebliche Gefahr, weil Radler wegen des Fahrbahnteilers nicht sofort auf den benutzungspflichtigen Radweg in der Gärtnerstraße auffahren können (vielleicht findet sich ja mal ein Widersprechender gegen diese RWBP...). Hinzu kommen Autos und Busse, die von gegenüber aus der Hoheluftchaussee ebenfalls in die Gärtnerstraße (nach rechts) einbiegen (was ja durch den Fahrbahnteiler gleichzeitig möglich ist).

    Da aber für geradeaus fahrende Radler keine Gefahr besteht, musste ein Kompromiss gefunden werden. Daher dieses Schild. dem Argument von @Fahrbahnradler stimme ich zu. Wegen des recht starken Verkehrs ordne ich mich natürlich so früh, wie es geht, in eine Lücke links ein. Das kann durchaus vor dem Abendrothsweg sein. Erstens ist es fraglich, ob ich das Schild dann noch sehe und zweitens ist es, falls ich es doch sehe, erheblich gefährlicher, wieder nach rechts zu wechseln, als den Abbiegevorgang durchzuführen.

    Nützt aber alles nichts, der Gerichtsbeschluss ist, wie er ist... :S

    Um zu erreichen, was man erreichen wollte, fällt mir keine bessere Beschilderung ein.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Hier besteht die durchaus ungewöhnliche Situation, dass der Radfahrer dann auf der linken Spur ist, während rechts der KFZ-Verkehr überholt. Normalerweise muss der Radfahrer wegen Rechtsfahrgebots rechts fahren, von daher sind es alle gewöhnt, dass Radfahrer nur links überholt werden. Das Argument mit der RWBP in der Gärtnerstraße ergibt auch Sinn.

    Mal angenommen, man kennt die Kreuzung nicht. Man fährt in Richtung Norden und hat sich rechtzeitig links eingeordnet, das neue Schild sieht man so spät, dass man nicht mehr nach rechts rüberkommt. Dann biegt man direkt links ab, auch wenn es verboten ist, ist nun aber das geringere Übel.
    Nächstes mal nimmt man sich ein wenig Zeit und schaut sich die Kreuzung an. Dann sieht man, dass man hier indirekt links abbiegen kann und soll.

    Ja, direktes Linksabbiegen wäre schneller. Aber dies ist einer der ganz wenigen Stellen, wo ich die Einschränkung für den Radverkehr einigermaßen nachvollziehen kann.

  • wurde gerichtlich beschlossen, vor der Einmündung in die Gärtnerstraße dem Radverkehr das direkte Linksabbiegen zu verbieten. Weil aber für den Geradeausverkehr die Benutzungspflicht aufgehoben wurde (werden soll), gibt es ein extra angefertigtes Schild. ...
    Update: Das Schild wurde aufgestellt, hier ist ein Foto:


    :thumbup: Klasse!

    Hmm ich würde das Schild so interpretieren, dass in der Straße links ein [Zeichen 254] steht und daher annehmen, dass ich dort überhaupt nicht fahren darf. :S
    Wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Verbindlichkeit von so einem Verkehrszeichen aus?


    So würde ich das auch lesen.
    Zur Verbindlichkeit hilft am ehesten die Analogie zu den Spurverschwenkungstafeln an Autobahnbaustellen, auf denen sich häufig eine verkleinerte Abbildung von Vz 264 findet. Nebenan im Verkehrsportal ist es meines Wissens common sense, dass es sich dabei nur um eine Ankündigung handelt und daraus keine Ordnungswidrigkeit und kein Bußgeld abgeleitet werden kann.
    Ich bleibe daher bei meiner Haltung, dass in D ein Verbot des direkten Linksabbiegens nur für eine Verkehrsart (Radfahrer) nicht mit den verfügbaren Mitteln angeordnet werden kann.

    EDIT: falsches Zitieren beseitigt. :S

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ja, direktes Linksabbiegen wäre schneller. Aber dies ist einer der ganz wenigen Stellen, wo ich die Einschränkung für den Radverkehr einigermaßen nachvollziehen kann.


    Diese Stelle entstand aber auch nur, weil man von vornherein vorgesehen hat, dass selbstverständlich der Radverkehr Einschränkungen beim Linksabbiegen hinzunehmen hat und nicht etwa der Autoverkehr. Die Begründung: Das "Busbeschleunigungsprogramm".

    Interessant ist ein Vergleich zwischen @Gerhart's Bild und der Situation vorher:

    Wohin sollen eigentlich die geradeaus Radelnden ausweichen, wenn die von rechts kommenden so warten wie bisher und die Indirektabbieger in der neuen "Aufstelltasche" stehen? Ganz ehrlich: Dat wird nix! Zumal die Zahl der Radfahrenden in Hamburg immer weiter zunimmt. Die Behörde wiegerte sich, für die von rechts (aus der Breitenfelder Straße) kommenden Radler eine Haltelinie dort aufzumalen, wo die Wartenden VOR dem querenden Radverkehr stehen, also auf Höhe der Haltelinie auf der Fahrbahn!

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Weil Autofahrende ebenfalls warten müssen, auch wenn sie nach rechts abbiegen wollen. Schließlich hat der Querverkehr gerade Grün. Hast Du denn eine andere Lösung, wie man den Konflikt wartende Radler - Geradeausradler verhindern kann? Außer auf der Fahrbahn fahren. Ich mache das zwar aber 95 Prozent (hier wohl eher 99,9 Prozent) der Radler bekanntlich nicht.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Hast Du denn eine andere Lösung, wie man den Konflikt wartende Radler - Geradeausradler verhindern kann?

    Analog zur Fahrbahnumsetzung - separate Fahrstreifen für Geradeausfahrer und Rechtsabbieger. Geradeaus hat eine Haltelinie - Rechtsabbieger nicht. (auf der Fahrbahn würde man das mittels Grünpfeil regeln aber die gibt's ja hierzulande ja leider noch nicht exklusiv für Radfahrer).

  • [ironie]Die gemäß VwV-StVO vorgeschriebene "sichere Querungsmöglichkeit" am Ende der RWBP links nutzen. [/ironie]


    Am Ende der RWBP für den Mittelstreifen gibt es keine Wahlmöglichkeit. Der Radweg führt nach rechts an der Kreuzung mit Schmilinskystraße. Nach links zum Radweg am Ufer der Außenalster gibt es keinen (!) Radweg.