Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • Wer interessiert sich eigentlich auf Unternehmerseite für so einen Murks?
    Von staatlicher Seite ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verantwortlich. Ok, die ist oft nicht willens/fähig, am Zustand etwas zu ändern.

    Was passiert aber dem Unternehmen, wenn an einer Baustelle etwas passiert? Ist da die Berufsgenossenschaft in der Pflicht? Oder guckt die nur, dass den Beschäftigten in der Baustelle nichts passiert, dass die sich gefälligst an die eigenen Sicherheitsvorschriften wie "Geeignetes Schuhwerk" oder "nicht unter schwebende Lasten treten" halten?

    Nach meinen Erfahrungen aus der Schilderwiki-Zeit interessiert es einfach niemanden. Da kann man auch am Freitagnachmittag bei der Rennleitung anrufen, dass auf dem rechten Fahrstreifen der Hauptverkehrsstraße ein sechs Quadratmeter großer Wegweiser umgestürzt herumliegt, die Polizei meldet das dann dem Ordnungsamt, das Ordnungsamt ruft dann am Montag oder Dienstag die Baufirma an und ein oder zwei Tage später wird der Mangel dann behoben. Wenn’s „nur“ um Radwege geht, ist die Sache noch komplizierter — es interessiert einfach niemanden.

    Und das waren damals leider keine Einzelfälle, sondern eher die Regel. Sogar bei solchen Geniestreichen wie einem Fußgängerüberweg innerhalb einer ampelgeregelten Kreuzung oder einer selbstgebauten Lichtzeichenanlage mit feindlichem Grün, bei der eigentlich sofortiges Handeln erforderlich ist, kam erst Bewegung in die Sache, nachdem ich bei der zuständigen Landesbehörde gepetzt hatte. Und das pisst mich auch heute noch echt an, denn schließlich waren das nicht irgendwelche Luxusprobleme wie ein versperrter Radweg oder ein unzulässiges Blauschild, sondern echt lebensgefährliche Konstruktionen. Kein Verkehrsteilnehmer rechnet damit, dass er bei grüner Ampel an einer Kreuzung plötzlich Fußgänger queren lassen soll, weil ein Spaßvogel eine Querungsfurt in einen Fußgängerüberweg verwandelt hat. Und ganz zurecht kommt niemand auf die Idee, beim Linksabbiegen den Signalgeber fürs Geradeausfahren zu beachten, weil der fürs Linksabbiegen ausgeschaltet wurde. Das war ein Bullshit sondergleichen.

  • Sogar bei solchen Geniestreichen wie einem Fußgängerüberweg innerhalb einer ampelgeregelten Kreuzung oder einer selbstgebauten Lichtzeichenanlage mit feindlichem Grün, bei der eigentlich sofortiges Handeln erforderlich ist, kam erst Bewegung in die Sache, nachdem ich bei der zuständigen Landesbehörde gepetzt hatte. Und das pisst mich auch heute noch echt an, denn schließlich waren das nicht irgendwelche Luxusprobleme wie ein versperrter Radweg oder ein unzulässiges Blauschild, sondern echt lebensgefährliche Konstruktionen. Kein Verkehrsteilnehmer rechnet damit, dass er bei grüner Ampel an einer Kreuzung plötzlich Fußgänger queren lassen soll, weil ein Spaßvogel eine Querungsfurt in einen Fußgängerüberweg verwandelt hat.

    Hier übrigens mal eine Aufnahme dieser Situation. Da liefen dann Fußgänger über die Fahrbahn und ließen sich vom fahrenden Querverkehr beinahe über den Haufen fahren.

  • Wo kam denn da Querverkehr her? Rückwärts durch die Einbahnstraße???

    Pardon, das hatte ich vergessen: Das [Zeichen 220-20] ist natürlich nur Dekoration, die eigentliche Einbahnstraße begann zum Zeitpunkt der Aufnahme erst 120 Meter später und man konnte noch von der nächsten Kreuzung gegen die Einbahnstraße fahren. Da hat halt irgendein Spaßvogel das Schild an die falsche Kreuzung gestellt — passt ja zum Gesamteindruck.

    Und abgesehen davon kam von rechts, also aus Hamburg, ziemlich viel Verkehr an. Das war also tatsächlich eine brandgefährliche Situation.

  • Den Hamburger Wördemannsweg humpelt ja seit geraumer Zeit eine Arbeitsstelle hin und her, vermutlich im Zusammenhang mit der Verbreiterung der Bundesautobahn 7. Meistens ist die Fahrbahn auf einen Fahrstreifen verengt und der Verkehr durch die Arbeitsstelle wird mit einer Lichtzeichenanlage geregelt.

    Blöd nur, dass es im Bereich der Arbeiten fünf Einmündung gibt: Flamingoweg, Theodor-Schäfer-Damm, Imbekstieg, Olloweg und Nienredder. Meistens umfasst der lichtzeichengeregelte Bereich nur eine oder zwei Einmündungen, aber trotzdem müsste man noch zusätzliche Signalgeber installieren. Macht man natürlich nicht, kostet ja Geld und macht Mühe — und auch bei intelligenter Steuerung, die aber noch teurer ist, wird der Durchsatz verringert.

    Also macht man wieder das hier:

    Das klappt natürlich… nicht so gut. Kann man erst einmal auch niemandem verdenken, schließlich ist die Ampel nunmal nicht sichtbar und diese Beschilderung nicht nur Unfug, sondern auch zu Recht nicht zulässig. Immerhin darf man hier nur in die eine Richtung abbiegen, in der es gerade mal fünf Meter bis zur Lichtzeichenanlage sind, sehr viel kann also eigentlich nicht schiefgehen, aber diese Regelung ist wohl der Grund, warum mir dort in den letzten Monaten mehrmals Kraftfahrer im Bereich der Arbeitsstelle entgegen kamen.

    Dumm nur, wenn die verbliebene Fahrbahn direkt neben der Aufgrabung echt zu schmal ist, damit Radfahrer und SUV aneinander vorbei passen. #ScheißRadfahrer und so. Naja.

  • Gibt mal ne neue Variante. Es handelt sich hierbei um einen stark befahrenen Zweirichtungradweg mit Benutzungspflicht.

    Ok, der Fahnenjunker ist neu. Vor zwei Wochen gab es nur die unangekündigte Absperrung. Hat sich da etwa jemand beschwert? Und soll DAS die Lösung sein? Er winkte mich dann nach links unter das Gerüst. Ich kenne diesen Durchgang und weiß, dass der unangemessen eng ist, selbst für Fußgänger, weil dort eben viel los ist. Ich zeige dies mit meinen Händen. Er glotzt nur "was soll ich machen?".
    Also Augen zu und durch.

    Endlich wieder frei. Ja, das ist nur für einen kurzen Zeitabschnitt während der Anlieferung so und nicht dauerhaft, aber: Würde man Kfz so "umleiten"? Wohl kaum.

  • e-Mail an den Leiter der für Baustellenbeschildarung zuständigen Straßenverkehrsbehörde:


    Antwort 1/2 Stunde später:

    Zitat

    wie gewohnt werden wir Ihren Hinweisen nachgehen.


    ^^ geht doch.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das sind Feinheiten, mit denen die hier angesprochene StVB überfordert wäre.*
    In Nürnberg ist nämlich für Baustellenbeschilderung, Umleitungen, mobile Haltverbote... eine andere StVB zuständig als für die dauerhaften Anordnungen.
    Aber genau wegen dieses Zweirichtungsradweges liege ich seit langer Zeit im Clinch mit ebenjener anderen StVB. Er bringt auf gerade mal 250 m Länge eine Vielzahl an Gefahren und Umständen mit sich, ist völlig unzureichend markiert und gesichert, permanent zugeparkt - und dennoch bleibt die RWBP. :cursing:


    *Edith ergänzt: Ich halte es für grundsätzlich zulässig, läuft dann in der VwV unter "Freigabe linker Radwege", aber in der Praxis für die mindestens zweitgefährlichste denkbare Radverkehrsanlage.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Hm, ich dachte bislang, Zweirichtungsverkehr sei nur für baulich getrennte Radwege zulässig. Aber möglicherweise habe ich da nur was falsch abgespeichert.


    Aus der VwV:

    2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    Scheint wohl doch zu gehen.

  • Das ist aber ein feiner "Radweg". :rolleyes:


    Wie verhält sich der Linksradler, wenn ihm ein Cargobike entgegenkommt? ?(

    *grinst* Ja nun.. ist halt Nürnberg. Wenn mir eines unserer drei Cargo-Räder entgegen kommt, dann wird einer halt über den Fußweg fahren. Dorten ist eine große Klinik voller Gehbehinderter, aber die schleichen nur sehr selten auf dem Fußweg. Oder anders ausgedrückt: Ich glaube, das Google-Bild ist in der Hauptverkehrszeit aufgenommen. Feierabendverkehr. Bei Fußballspiel. Oder so ...

  • Öfter mal was neues.

    Ein Schild, das mich überhaupt auf die Anwesenheit einer Baustelle hinweist, gibt es natürlich erst gar nicht. Kann man die ganzen Verfehlungen in den letzten Monaten eigentlich sammeln und später in eine dicke Anzeige packen?